03.10.2013 Aufrufe

Das Ungeld in den schwabischen Stadten bis zur zweiten Halfte des ...

Das Ungeld in den schwabischen Stadten bis zur zweiten Halfte des ...

Das Ungeld in den schwabischen Stadten bis zur zweiten Halfte des ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

9<br />

94<br />

Pflicht der reparatiö pontkum et viarum; der Umfang der<br />

Verpflichtungen, welche die' Sorge für pax. securitas et conductus<br />

auferlegte war bei <strong>den</strong> e<strong>in</strong>zelnen Zollstätten natürlich<br />

verschie<strong>den</strong>; erstreckten sie sich bei <strong>den</strong> Inhabern von<br />

.Brückenzöllen fast lediglich auf <strong>den</strong> Schutz vor Wasserscha<strong>den</strong><br />

und dergl.,9 so mußten sie bei de<strong>in</strong> Stadtzoll n&türlich<br />

viel weiter gehen. Insofern das TJngeld dem Festungsbau dient,<br />

ist es e<strong>in</strong>e Sondervergütung für außeror<strong>den</strong>tliche Leistungen<br />

vor allem auf dem Gebiete der condudus, wie er sich bei <strong>den</strong><br />

eigentümlichen Verhältnisen e<strong>in</strong>er Stadt modifiziert. -<br />

<strong>Das</strong> Hngeld ist also zweifellos se<strong>in</strong>em Ursprung nach<br />

e<strong>in</strong> städtischer Notzoll . Alle<strong>in</strong> gleich bei se<strong>in</strong>e<strong>in</strong> ersten Auftreten<br />

mußten <strong>in</strong>folge der' verschie<strong>den</strong>artigen, vielfach sich<br />

kreuzen<strong>den</strong> Rechtsbeziehungen öffentlicher und privater Natur<br />

zwischen <strong>den</strong> e<strong>in</strong>zelnen <strong>in</strong> der <strong>Ungeld</strong>frage <strong>in</strong>teressierten<br />

Parteien Momente <strong>in</strong> Wirkung treten,- die geeignet waren, <strong>den</strong><br />

Charakter <strong>des</strong> <strong>Ungeld</strong>eg als Zoll wesentlich A bee<strong>in</strong>trächtigen.<br />

Von besonderer Wirkung mußte der Umstand se<strong>in</strong>, daß es nicht<br />

alle<strong>in</strong> se<strong>in</strong>e Eigenschaft als Zollherr war, die <strong>den</strong> Lan<strong>des</strong>herrn<br />

zu der Stadt Bau verpflichtete, und daß nicht alle<strong>in</strong> der Zollpflichtige,<br />

dieser die außeror<strong>den</strong>tlichen, jener die or<strong>den</strong>tlichen<br />

Lasten auf diesem Gebiet zu tragen hatte.<br />

'Der Bau der Stadt war nämlich • e<strong>in</strong>e Last der Stadtherrschaft<br />

als Inhaber<strong>in</strong> der lan<strong>des</strong>herrlichen 29) wie (meistens<br />

auch) der getne<strong>in</strong>deherrlichen Rechte <strong>in</strong> der Stadt und er war<br />

e<strong>in</strong>e Last der Bürger als Glieder <strong>des</strong> Staates wie der Geme<strong>in</strong>de;<br />

30) darum waren auch die Bürger <strong>zur</strong> Entrichttng <strong>des</strong><br />

<strong>Ungeld</strong>es und aller Sonderzölle dieser Art verpflichtet.')<br />

Der Stadt Bau war, besonders soweit er Festungsbau<br />

war, naturgemäß zunächst e<strong>in</strong>e Last all derer, welche <strong>in</strong> der<br />

Stadt. und um die Stadt herum wohnten, kurz gesagt, <strong>den</strong><br />

Schutz der Befestigung unmittelbar genossen. 32) - -<br />

39) Weil a n(1, Oonstt. II, Nr. .306 (1231)-... quo(1 quilibet episcopus 4<br />

pr<strong>in</strong>cepe imperii civitatern suam debeat et possit ad cpus et obseuium im<br />

perii et ipsius <strong>in</strong> fossatis muris et <strong>in</strong> omnibus munire.<br />

so) oft. v. Maure-r IH, p. 41; p. 123.<br />

al) Vgl. ii. a. besonders die Zollgeschichte von Augsburg, Eßl<strong>in</strong>gen,<br />

bes. p. 47 ff; TU b, p: 62 II; eh. auch p. 88. - oft, auch p. 11, Anm. 26, 28.<br />

Tüb. Vertrage mit Bebenhausen, p. öl if,<br />

91)oir. Arnold, p. 234f.<br />

0

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!