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Das Ungeld in den schwabischen Stadten bis zur zweiten Halfte des ...

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<strong>in</strong> immer höherem Maße bestrebt war, die Abgabe zu spezialisieren,<br />

ihre Sätze zu ändern, neue Gegenstände heranzuziehen.76)<br />

Im Jahre 1.374 77) wird vorzugsweise das \Te<strong>in</strong>unge1d<br />

normiert. Im Wrte <strong>bis</strong> zu 6 da. wird das Maß mit 1 du.,<br />

hei höherem Werte mit 134, du. veri<strong>in</strong>geldet; für welschen<br />

We<strong>in</strong> soll das <strong>Ungeld</strong> pro Maß 2 du., für Met 1 du. betragen.<br />

Wie man sieht, trägt hier die Abgabe <strong>den</strong> Charakter e<strong>in</strong>er<br />

Luxussteuer.<br />

1387 78) konnte, nachdem schon längere Zeit Verhandlungen<br />

im Gang waren 9) die <strong>zur</strong> Neubefestigung und <strong>zur</strong><br />

Entlohnung der Stadtsöldner 80) notwendig gewor<strong>den</strong>e Erhebung<br />

e<strong>in</strong>es neuen <strong>Ungeld</strong>s nur durch das Zugeständnis erreicht<br />

wer<strong>den</strong>, daß die Reichen ihre Kellerhälse und Vordächer<br />

wegräumen mußten. 81 ) Neben diesem Zugeständnis war auch<br />

die Erfüllung <strong>des</strong> allgeme<strong>in</strong>en Verlangens nach e<strong>in</strong>er direkten<br />

Vermögenssteuer <strong>zur</strong> Wahl gestellt wor<strong>den</strong>, daz all purger jr<br />

guot stiurteu als lieb <strong>in</strong> wär.<br />

Die Erregung der Bevölkerung steigerte sich schließlich.<br />

<strong>in</strong> so hohem Maße, daß 1.397 82) be<strong>den</strong>kliche Unruhen unter<br />

<strong>den</strong> Zünften entstan<strong>den</strong>. E<strong>in</strong> Teil der Zünfte wollte das <strong>Ungeld</strong><br />

für Bürger wie Gäste aufheben. E<strong>in</strong> Ratsbeschluß wies<br />

die Zunftmeister an, bei <strong>den</strong> e<strong>in</strong>zelnen Zünften anzufragen,<br />

ob die Steuer bleiben solle oder nicht. Während allerd<strong>in</strong>gs<br />

der größere Teil e<strong>in</strong>e zusagende Antwort erteilte, verharrten<br />

die Weber, Bäcker, Schuster, Schäffler und Schmiede auf ihrem<br />

Widerstand und machten Miene, ihrer Forderung mit gewaffneter<br />

Hand Nachdruck zu geben. Der Rat mußte nachgeben<br />

und <strong>den</strong> verlangten Beschluß fassen. 83) .<br />

70) Ohr. 4, St. IV, p. ier,.<br />

") Ohr.v. 1368-1406: Ohr. 4. St.IV,p.39;nacb Z<strong>in</strong>k im Jahr 1375:<br />

0. V, p. 10.<br />

18) Ohr. d. St. IV, p. 39.<br />

79) A. a. 0. IV: p. 79.<br />

so) A. a. 0. IV, p. 79; V, p. 83.<br />

81) Den Reichen warfen ihre Kellerhälse und Vordächer wahrsche<strong>in</strong>lich<br />

e<strong>in</strong>en Ertrag ab, während sie dem weniger begüterten Teil der Bevölkerung<br />

als Verkehrsh<strong>in</strong>dernis unbequem waren, Ähnliche Verbote wie, <strong>in</strong> anderen<br />

Städten auch <strong>in</strong> Ulm. A. a. 0. IV, p. 79; v. Maurer III, p. 34. Vgl. Heyne,<br />

Hausaltertümer 1, p. 206.<br />

$2) Ohr. 4. St. 1V, p. 109; Z<strong>in</strong>k (Ohr. V, p. 52) ii. 4. Ohr. - 1469<br />

(Ohr. IV, p. 316) datieren. 1398. .

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