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Das Ungeld in den schwabischen Stadten bis zur zweiten Halfte des ...

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sprochen 3 daß dieursprünglich mit <strong>den</strong> <strong>in</strong>diiekt& StueS <strong>in</strong>'<br />

Verb<strong>in</strong>dung stehende Besteüeruüg <strong>des</strong> deponerd •der betreffen<strong>den</strong><br />

Gegenstände <strong>zur</strong> direkten .Schatzung"gewords ist; 16) -<br />

E<strong>in</strong>e wichtige Ergänzung zu <strong>den</strong> bespröchenen Nachrichten<br />

bildet e<strong>in</strong>e Zollordnung für <strong>den</strong> Pächter der Tüb<strong>in</strong>ger<br />

Zölle aus de<strong>in</strong> Stadtreht voll 1388, das ohne Zweifel vieles<br />

auch für frühere Zeiten gültige 'enthält, zumal da Tüb<strong>in</strong>gen<br />

schon 1263 e<strong>in</strong> Stadtrecht besaß.'7)<br />

<strong>in</strong>) Wir erhalten hierdurch die volle Gewißheit, daß tatsich1ich die<br />

auf (las deponere gelegte Abgabe mit der gleichzeitig neu aufkommen<strong>den</strong><br />

Steuer auf das fahrende Gut i<strong>den</strong>tisch ist. Denn wenn sich auch, wie Schmidt<br />

will, die ‚Gab « auf die Gewerbeabgaben bezieht, so doch sicher nicht die<br />

„Schatzung". (‚Schatzsteuer". § 10 ad Atnrn. 3) Vgl. Pfalzgr. p. 390. -<br />

Daß tatsächlich die <strong>in</strong> dem für unsere Zwecke <strong>in</strong> Betracht kommen<strong>den</strong> Passus<br />

der verschie<strong>den</strong>en Fassungen genannten Abgaben trotz der immer bestim<strong>in</strong>ter<br />

lauten<strong>den</strong> Bezeichnungen nicht als verschie<strong>den</strong>artig betrachtet<br />

Wur<strong>den</strong>, zeigt die Tatsache, daß <strong>in</strong> II., III., IV. nicht e<strong>in</strong>er besonderen Zustimmung<br />

der Bürger gedacht wird. In , II. und <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er tirk. von 1312<br />

(U.-B., p. 122 Nr. 107) gehen die Versicherungen der Stadt nur dah<strong>in</strong>, daß<br />

das Kloster -im unangefochtenen Genuß der bereits erworbenen Gerechtsame<br />

verbleiben soll; von e<strong>in</strong>er Bestätigung neuer Rechte ist dagegen nicht die<br />

Rede. Und während 1302 trotz <strong>des</strong> pedagium etc, e<strong>in</strong>e besondere Zustimmung<br />

der Stadt nicht für nötig erachtet wird, so wird e<strong>in</strong>e viel weniger umfassende<br />

Erweiterung der Privilegien von Bebenhausen, als die von 1302 wäre, falls sie<br />

wirklich im Gegensatz zu 1. ganz neue Abgaben enthielte, von Schultheiß,<br />

Richtern, Geme<strong>in</strong>de und Zunftmeistern beurkundet. Es wer<strong>den</strong> nämlich statt wie<br />

<strong>bis</strong>her für 2 Wirte dem Kloster die alten Freiheiten für 20 Wirte zugesprochen.<br />

iv) Dis s<strong>in</strong>t der stat recht ze Tiiw<strong>in</strong>gen, als sie von alter her da<br />

selbs gehalten s<strong>in</strong>d, hie erniuweret und besohriben. Vgl. Schmidt, Pflzgr.<br />

U. -13., p. 244f, Text p. 191. - Die e<strong>in</strong>zelnen Bestimmungen der Zollordnung,<br />

die der E<strong>in</strong>fachheit halber numeriert s<strong>in</strong>d, mögen hier folgen:<br />

1. Dez ersten a<strong>in</strong> karren, der brout un eben zwibelloch etc. fuert,<br />

der git amen Tüw<strong>in</strong>ger.<br />

2. Item was über rukken treit, brout, ope oder was' es ist, das git<br />

a<strong>in</strong>ea Haller.<br />

3. Item a<strong>in</strong> matter rckken, a<strong>in</strong> malter erwiß, e<strong>in</strong> ‚nalter kerns,<br />

oder a<strong>in</strong> matter hanifsarnen git amen Tüw<strong>in</strong>ger. -<br />

4.. Item zway matter vesan e<strong>in</strong> Tüw<strong>in</strong>ger.<br />

ö. Item zway matter haberne amen Haller.<br />

6, item a<strong>in</strong> wagen, waz der w<strong>in</strong>s getragen mag, git amen<br />

schill<strong>in</strong>g Haller.<br />

7. Jtetn wenn a<strong>in</strong> gast umb <strong>den</strong> ander knallt, was daz ist, die<br />

süllent beyd <strong>den</strong> zol.geben, als <strong>den</strong>n der selb zol staut.<br />

8. Item waer ob a<strong>in</strong> gast. hie verkouffte und ander such her wider<br />

hoffte, da mag der zolner <strong>den</strong> zoln .niernen von weihern kpuff er <strong>den</strong>n wil.

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