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Das Ungeld in den schwabischen Stadten bis zur zweiten Halfte des ...

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Während <strong>des</strong> 13. Jahrhunderts erwies sich null E<strong>in</strong>richtung<br />

von Sonderzöllen zu dem alten Stadtzoll als besonders<br />

notwendig. Die Verpflichtungen der städtischen Zollherren<br />

nehmen: e<strong>in</strong>en ungleich größeren Umfang an als früher.<br />

Der gesteigerte Verkehr 21) und das künstlichere i3efestigungs-<br />

• System 22) wareh die Hauptveranlassungen.<br />

Diese Zölle schlossen sieh je nach Bedürfnis an' e<strong>in</strong>en<br />

oder mehrere Zweige <strong>des</strong> Stadtzolls an und waren zum Wegund<br />

Brückenbau wie zum Festung sbau bestimmt.23)<br />

- Im 13. Jahrhundert hat sich für derartige, an <strong>den</strong> Stadtzoll<br />

ganz oder teilweise anschließende Sonderzölle. wdlche das<br />

- ganze Mittelalter h<strong>in</strong>durch sozusagen vor unsern Augen entstehen,<br />

die Bezeichnung nagelt herausgebildet. 24) De<strong>in</strong> allgeme<strong>in</strong>en<br />

Unwillen gegen die Abgabe ihre Entstehung verdankend,<br />

wurde diese Bezeichnung der Volkssprache entlehnt und <strong>in</strong> <strong>den</strong><br />

Urkun<strong>den</strong> <strong>zur</strong> U:nterscheidung von anderen Zöllen dem Ausdruck<br />

teloneum beigefügt. Sie wird ppeziell für diesen, unter<br />

ganz bestimmten Verhäitnissen im 13. Jahrhundert noch unter<br />

stadtherr.lichem ltdgime entstan<strong>den</strong>en Zoll technisch 'und<br />

begleitet ihn auf de<strong>in</strong> ganzen Weg se<strong>in</strong>er Entwicklung .auch<br />

dann noch, als die Abgabe ihren ursprünglichen Charakter<br />

als teloneum verliert und demgemäß auch die letztere Bezeichnung<br />

aus <strong>den</strong> Quellen verschw<strong>in</strong>det.25)<br />

Sofern, das <strong>Ungeld</strong> <strong>zur</strong> Deckung dr Kosten für außeror<strong>den</strong>tliche<br />

Leistungen auf de<strong>in</strong> Gebiet <strong>des</strong> Straßen- bezw.<br />

21) Gesteigerter Vrkehr z. B. <strong>in</strong> Augsburg, Ulm, Memm<strong>in</strong>gen<br />

Hüllni ann, r- 383 ff.<br />

22 Vgl. Arnold, p.34 -<br />

22) Siehe oben p. 14, p. 27 f. etc. Vgl. dazu Ptiviieg <strong>des</strong> Grafen von Eberste<strong>in</strong><br />

Ihr Herrenalb <strong>in</strong> (3 ernsheim, Neuenburg und Gochsheim de<br />

rebus . . . ven<strong>den</strong>dis vel eTnendis. adducen(lis vel deducendis nullum theloneum<br />

<strong>den</strong>t vei ungelt. M o ne, Zs GO. .p. 378; 1264 theloneum vel simile ungelt.<br />

A. a, 0. p.234; siehe unten 2.100 Anm. 10.<br />

24) L a <strong>in</strong> p recht läßt das i<strong>in</strong>geld auf dem Markt entstehen; später<br />

sei es vom Zentrum der Stadt an die Peripherie verlegt wor<strong>den</strong>. II, p. 3201.<br />

Sohm erklärt, die Abgabe vom We<strong>in</strong>, der vorn Zapfen ausgeschenkt wird,<br />

als die älteste Form <strong>des</strong> <strong>Ungeld</strong>es. Jahrb. 1. Nat.-Ok. XXXIV, p. 260, Aber<br />

wie <strong>in</strong> Augsburg (Zaum er, p. 91) konnte es sich überall je nach Bedürfnis<br />

an jede Form <strong>des</strong> Zolles anschließen. Vgl. Ii rk. Friedr. II. von<br />

1198: , ab omni theloneo- es ungelt, exactione veniendi et redeundi. Du<br />

C a n g e tote. VI, p. 869.<br />

2 Siehe unten.<br />

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