Download (4Mb) - E-LIS
Download (4Mb) - E-LIS
Download (4Mb) - E-LIS
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
• Technische Einsatzleitung: Dezernent für Gebäude und Technik (DGT)<br />
Der Einsatzstab kann durch Veranlassung des Leiters zusammentreten, bei Bedarf können weitere<br />
Personen der TU hinzugezogen werden.<br />
Brandschutzrichtlinien<br />
In den Brandschutzrichtlinien sind Verhaltensweisen zusammengefaßt, die den vorbeugenden<br />
und abwehrenden Brandschutz unterstützen. Desweiteren findet eine grobe Definition der Rolle<br />
des Brandschutzverantwortlichen statt. Das Verhalten im Brandfall wird dargestellt, und es sind<br />
Hinweise zu finden, die für die Sensibilisierung der Mitarbeiter dienlich sein können.<br />
Merkblatt zur inhaltlichen Gestaltung von Unterweisungen im Arbeitsund<br />
Umweltschutz<br />
Dieses Merkblatt setzt §12 des ArbSchG (vgl. Kap. 2.2) um. Es sind mindestens - unter Berücksichtigung<br />
von Arbeitsablaufänderungen und Neueinstellungen - einmal jährlich entsprechende<br />
Unterweisungen der Mitarbeiter durchzuführen. Inhaltliche Schwerpunkte dabei sind:<br />
• Organisationsstrukturen der TU<br />
• Betriebsabläufe<br />
• spezielle Unterweisungen (z.B. Laborbetrieb)<br />
Ziel dieser Unterweisungen ist einerseits die Unterstützung der Mitarbeiter bei der Wahrnehmung<br />
ihrer Rechte und Pflichten und andererseits die Sensibilisierung für Gefahrenpotentiale<br />
und -quellen.<br />
Umsetzung der Versammlungsstättenverordnung (VStättV) an der TU<br />
Ilmenau<br />
Diese Umsetzungsrichtlinie bezieht sich auf §38ff VStättV und benennt gezielt bestimmte Gebäude<br />
bzw. Räumlichkeiten und Flächen der Universität, die einzeln, oder wenn sie einen gemeinsamen<br />
Rettungsweg besitzen, mehr als 200 Personen fassen und damit ein Kriterium der<br />
VStättV erfüllen. Die Verantwortung bzgl. der baulichen Ausstattung und die Fürsorgepflicht<br />
der Veranstaltungsleiter bzw. Gebäudebetreiber wird benannt. Diese sind für die Einleitung der<br />
notwendigen Erstmaßnahmen bei besonderen Ereignissen zuständig. Dabei wird explizit betont,<br />
daß diese Personen vor Beginn die allgemeine Nutzbarkeit der Räumlichkeiten einzuschätzen<br />
und bei Feststellung von Mängeln sofort entsprechend zu reagieren haben.<br />
3.2.2 Anwendung in der Universitätsbibliothek<br />
Die Vorschriften und Richtlinien aus dem Verwaltungshandbuch sind auf die Gesamtheit der<br />
Technischen Universität bzw. auf explizit bezeichnete Bereiche der TU ausgelegt. Daher muß<br />
betrachtet werden, ob und inwiefern diese Vorschriften auf die Universitätsbibliothek anzuwenden<br />
sind und welche Abwandlungen gegebenenfalls vorgenommen werden müssen.<br />
Die Brandschutzrichtlinien der TU gelten nahezu ohne Einschränkung, da hier die unmittelbare<br />
28