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• Technische Einsatzleitung: Dezernent für Gebäude und Technik (DGT)<br />

Der Einsatzstab kann durch Veranlassung des Leiters zusammentreten, bei Bedarf können weitere<br />

Personen der TU hinzugezogen werden.<br />

Brandschutzrichtlinien<br />

In den Brandschutzrichtlinien sind Verhaltensweisen zusammengefaßt, die den vorbeugenden<br />

und abwehrenden Brandschutz unterstützen. Desweiteren findet eine grobe Definition der Rolle<br />

des Brandschutzverantwortlichen statt. Das Verhalten im Brandfall wird dargestellt, und es sind<br />

Hinweise zu finden, die für die Sensibilisierung der Mitarbeiter dienlich sein können.<br />

Merkblatt zur inhaltlichen Gestaltung von Unterweisungen im Arbeitsund<br />

Umweltschutz<br />

Dieses Merkblatt setzt §12 des ArbSchG (vgl. Kap. 2.2) um. Es sind mindestens - unter Berücksichtigung<br />

von Arbeitsablaufänderungen und Neueinstellungen - einmal jährlich entsprechende<br />

Unterweisungen der Mitarbeiter durchzuführen. Inhaltliche Schwerpunkte dabei sind:<br />

• Organisationsstrukturen der TU<br />

• Betriebsabläufe<br />

• spezielle Unterweisungen (z.B. Laborbetrieb)<br />

Ziel dieser Unterweisungen ist einerseits die Unterstützung der Mitarbeiter bei der Wahrnehmung<br />

ihrer Rechte und Pflichten und andererseits die Sensibilisierung für Gefahrenpotentiale<br />

und -quellen.<br />

Umsetzung der Versammlungsstättenverordnung (VStättV) an der TU<br />

Ilmenau<br />

Diese Umsetzungsrichtlinie bezieht sich auf §38ff VStättV und benennt gezielt bestimmte Gebäude<br />

bzw. Räumlichkeiten und Flächen der Universität, die einzeln, oder wenn sie einen gemeinsamen<br />

Rettungsweg besitzen, mehr als 200 Personen fassen und damit ein Kriterium der<br />

VStättV erfüllen. Die Verantwortung bzgl. der baulichen Ausstattung und die Fürsorgepflicht<br />

der Veranstaltungsleiter bzw. Gebäudebetreiber wird benannt. Diese sind für die Einleitung der<br />

notwendigen Erstmaßnahmen bei besonderen Ereignissen zuständig. Dabei wird explizit betont,<br />

daß diese Personen vor Beginn die allgemeine Nutzbarkeit der Räumlichkeiten einzuschätzen<br />

und bei Feststellung von Mängeln sofort entsprechend zu reagieren haben.<br />

3.2.2 Anwendung in der Universitätsbibliothek<br />

Die Vorschriften und Richtlinien aus dem Verwaltungshandbuch sind auf die Gesamtheit der<br />

Technischen Universität bzw. auf explizit bezeichnete Bereiche der TU ausgelegt. Daher muß<br />

betrachtet werden, ob und inwiefern diese Vorschriften auf die Universitätsbibliothek anzuwenden<br />

sind und welche Abwandlungen gegebenenfalls vorgenommen werden müssen.<br />

Die Brandschutzrichtlinien der TU gelten nahezu ohne Einschränkung, da hier die unmittelbare<br />

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