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Rettungswege<br />
Abbildung 3.4: Grundriß und Möblierung des Zwischengeschoßes (ZG).<br />
Laut §17 MBO müssen in Gebäuden zwei voneinander unabhängige Rettungswege existieren,<br />
wobei der sogenannte erste Rettungsweg ohne fremde Hilfe begehbar sein muß und daher auch<br />
als Fluchtweg bezeichnet wird. Der zweite Rettungsweg kann z.B. ein Fenster, das bestimmte<br />
Bedingungen erfüllt, oder ein Sicherheitstreppenraum sein.<br />
Im Leibnizbau befindliche Personen können die Bibliothek über drei voneinander getrennte,<br />
innenliegende Treppenhäuser an verschiedenen Gebäudeseiten verlassen. Die Treppen sind als<br />
geradlinig, zweiläufige Treppen mit Zwischenpodest ausgebildet. Die Zugänge zu den Treppenhäusern<br />
sind durch Fluchttüren gesichert, die Außentüren der Treppenhäuser ins Freie sind<br />
ebenfalls entweder Paniktüren 3 oder während der Öffnungszeiten der UB generell geöffnet. Dabei<br />
ist zu beachten, daß eines der Treppenhäuser zu einer Hauptstraße ausgerichtet ist, in Panik<br />
flüchtende Personen können also einer weiteren Gefährdung ausgesetzt sein. Bei der Koordination<br />
der Entfluchtung durch das UB-Personal muß auf diese Tatsache geachtet werden. Die<br />
beiden anderen Treppenhäuser öffnen sich zu Parkplätzen, damit droht den Flüchtenden keine<br />
zusätzliche Gefahr.<br />
Desweiteren sind an der Westseite im EG, Abb. (3.2), zwei weitere Notausgänge durch Türen<br />
im Fensterbereich gegeben. In den Lesebereichen des ZG, Abb. (3.4) können die Personen<br />
ebenfalls mit Hilfe der Feuerwehr durch die Fenster gerettet werden, aus Gründen der Buchsicherung<br />
lassen sich die Fenster jedoch nicht von innen öffnen.<br />
3 Türen, die den Zugang von außen verhindern, sich aber jederzeit von innen öffnen lassen.<br />
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