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Abbildung 4.3: Entscheidungsbaum für das Vorgehen in einem Notfall aus dem Clusterbereich<br />
C3. Die erste Überprüfung gilt immer der Bestandsgefährdung und deren Ausmaß.<br />
der Medien (z.B. Trocknung, Reparatur) ist anzustreben. Diese Einschätzung wird erleichtert,<br />
wenn bereits bei der Entfernung aus den Regalen eine Kennzeichnung oder Einstufung (z.B.<br />
nach Art und Schwere der Beschädigung) stattfindet.<br />
Sind die ersten Probleme gelöst und die Bestände gesichert, muß das Personal die zuständigen<br />
Stellen informieren. Dies sind zunächst die Kolleginnen vor Ort, z.B. Leitung der Benutzungsabteilung.<br />
Je nach Schwere und Ausmaß des Ereignisses ist die Direktion der Universitätsbibliothek<br />
in Kenntnis zu setzen, vor allem wenn es um weitreichende Schäden geht oder eine<br />
Einschränkung des Bibliotheksbetriebes absehbar ist. In diesen Fällen ist weiterhin das Dezernat<br />
Gebäude und Technik der Technischen Universität zu informieren. Diese Aufgabe wird<br />
durch die Direktion übernommen und ist nicht durch die Mitarbeiterinnen des Thekendienste<br />
zu erledigen.<br />
In Havariefällen außerhalb der normalen Arbeitszeiten muß wieder zuerst der Wachschutz informiert<br />
werden, der dann schnellstmöglich vor Ort sein und die Situation überblicken kann.<br />
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