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Abbildung 4.3: Entscheidungsbaum für das Vorgehen in einem Notfall aus dem Clusterbereich<br />

C3. Die erste Überprüfung gilt immer der Bestandsgefährdung und deren Ausmaß.<br />

der Medien (z.B. Trocknung, Reparatur) ist anzustreben. Diese Einschätzung wird erleichtert,<br />

wenn bereits bei der Entfernung aus den Regalen eine Kennzeichnung oder Einstufung (z.B.<br />

nach Art und Schwere der Beschädigung) stattfindet.<br />

Sind die ersten Probleme gelöst und die Bestände gesichert, muß das Personal die zuständigen<br />

Stellen informieren. Dies sind zunächst die Kolleginnen vor Ort, z.B. Leitung der Benutzungsabteilung.<br />

Je nach Schwere und Ausmaß des Ereignisses ist die Direktion der Universitätsbibliothek<br />

in Kenntnis zu setzen, vor allem wenn es um weitreichende Schäden geht oder eine<br />

Einschränkung des Bibliotheksbetriebes absehbar ist. In diesen Fällen ist weiterhin das Dezernat<br />

Gebäude und Technik der Technischen Universität zu informieren. Diese Aufgabe wird<br />

durch die Direktion übernommen und ist nicht durch die Mitarbeiterinnen des Thekendienste<br />

zu erledigen.<br />

In Havariefällen außerhalb der normalen Arbeitszeiten muß wieder zuerst der Wachschutz informiert<br />

werden, der dann schnellstmöglich vor Ort sein und die Situation überblicken kann.<br />

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