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Abbildung 4.6: Entscheidungsbaum für das Vorgehen in einem Notfall mit reiner Personenschädigung<br />

aus dem Cluster C5. Die einzuleitenden Erstmaßnahmen sind unabhängig<br />

davon, ob es sich bei dem Ereignis um einen Unfall oder eine Verletzung<br />

handelt. Im Nachgang muß bei Unfällen aber im Sinne der zukünftigen Unfallvermeidung<br />

geprüft werden, inwieweit die Ursache im Gebäude der Bibliothek<br />

zu suchen ist.<br />

Übergangsmaßnahmen, wie Erste Hilfe, einzuleiten und die Situation möglichst unter Kontrolle<br />

zu halten. Wenn das eigentliche Ereignis (z.B. Einbruch, Vandalismus) außerhalb der Öffnungszeiten<br />

stattgefunden hat 3 , so ist der Informationsweg ein anderer. Die Direktion der Bibliothek<br />

und die Leitung der Benutzung werden informiert, dort werden dann die notwendigen Vorgänge<br />

eingeleitet. Langfristig wird es bei Szenarien der Kategorie C5 auch um Schadensbeseitigung<br />

bzw. den Ersatz von Mobiliar, Medien etc. gehen können. Auch hier werden die Direktion bzw.<br />

das DGT die entscheidenden Rollen spielen.<br />

3 Anfang 2009 wurde nachts in das Landespatentzentrum Thüringen und die Etage der Bibliotheksdirektion eingebrochen<br />

und neben Diebstahl auch Sachbeschädigung verübt, vgl. dazu Freies Wort, Ressort Ilmenau Lokal<br />

vom 12.Januar 2009)<br />

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