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Gefahr für Leib und Leben am höchsten ist. Grundsätzlich gilt, daß jeder Mitarbeiter in seinem<br />

Arbeitsalltag aufgefordert ist, Maßnahmen zur Vermeidung von Brand- oder Rauchentwicklung<br />

zu ergreifen oder beim Gang durch die Einrichtung etwaige Risiken zu erkennen und zu beseitigen<br />

hat. Weiterhin muß das Personal ausreichend geschult und souverän genug sein, um im<br />

Ernstfall die notwendigen und richtigen Maßnahmen zur Evakuierung des Gebäudes einzuleiten.<br />

Dies gilt vor allem für diejenigen Mitarbeiter, die im Freihandbereich der UB tätig sind<br />

oder dort in den Spät- und Sonnabenddiensten die Bibliotheksbenutzung koordinieren.<br />

Der Notfallplan der TU kann nur als grobe Richtlinie für den Notfallplan der UB gesehen werden.<br />

Die grundsätzliche Unterscheidung zwischen Szenarien, die nur den lokalen Betrieb betreffen<br />

und Ereignissen, die über die lokale Ebene hinaus Auswirkungen haben, wird in den<br />

Kapiteln 3.4 und 4 aufgegriffen werden, ohne jedoch die Begrifflichkeiten aus dem Notfallplan<br />

der TU explizit zu übernehmen.<br />

Die VStättV, bzw. die im Verwaltungshandbuch erläuterte Umsetzung derselben, gilt nur bedingt<br />

für die Universitätsbibliothek, da eine Bibliothek nicht im klassischen Sinne eine Versammlungsstätte<br />

ist. So wird zwar die Grenze von 200 anwesenden Personen im Gebäude<br />

durchaus überschritten 1 , diese Menschen sind aber auf eine relativ weitläufige Fläche (Grundfläche<br />

des Gebäudes etwa 2700m 2 ) verteilt, was die Personendichte in der Bibliothek beispielsweise<br />

von der in einem Hörsaal unterscheidet. Die Bibliotheksbenutzer können aber, in Analogie<br />

zur VStättV, als ortsunkundige Personen betrachtet werden. Wendet man dann die VStättV<br />

weiter an, so sind die Mitarbeiter der Universitätsbibliothek Veranstaltungsleiter und damit dafür<br />

verantwortlich, daß diese Ortsunkundigen im Notfall sicher und auf dem kürzesten Wege<br />

das Gebäude verlassen. Diesen Gedanken im Hinterkopf wird im weiteren Verlauf der Arbeit<br />

auch auf die Unterweisung der Bibliotheksmitarbeiter für die Unterstützung bei Entfluchtung<br />

des Gebäudes eingegangen.<br />

3.3 Das Gebäude<br />

Im Gebäude Leibnizbau befinden sich, neben den Räumlichkeiten der Universitätsbibliothek<br />

im Erd-, Zwischen- und Untergeschoß, noch weitere Einrichtungen der Technischen Universität.<br />

Die Fakultät für Informatik und Automatisierungstechnik sowie das Landespatentzentrum<br />

Thüringen (PATON) teilen sich die Räume im 1. Obergeschoß (OG) mit dem Senatssaal, der<br />

für Universitätsveranstaltungen und -versammlungen genutzt wird. Im 2. OG finden sich dann<br />

weitere Büros der Universitätsbibliothek, in der die Bibliotheksverwaltung und -direktion ansässig<br />

sind. Diese Etagen werden in der vorliegenden Arbeit nur am Rande betrachtet, da sie<br />

keine direkte Anbindung an den Lesesaal und den Hauptbereich der Bibliothek haben.<br />

3.3.1 Meldeanlagen<br />

Im Gebäude der Universitätsbibliothek sind verschiedene Meldeanlagen installiert:<br />

• Einbruch [Met01]: außerhalb der Öffnungszeiten der Universitätsbibliothek sichert diese<br />

Anlage den Lesesaal gegen unbemerkten Zugang von außen. Neben der Sicherung der<br />

Eingangstüren sind zahlreiche Bewegungsmelder im Gebäude installiert. Bei Auslösung<br />

eines Alarms wird der Wachschutz der Technischen Universität alarmiert, der dann innerhalb<br />

weniger Minuten vor Ort ist.<br />

1 In den Unterlagen der Feuerwehr ist eine maximale Personenanzahl von etwa 400 Anwesenden registriert<br />

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