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Gefahr für Leib und Leben am höchsten ist. Grundsätzlich gilt, daß jeder Mitarbeiter in seinem<br />
Arbeitsalltag aufgefordert ist, Maßnahmen zur Vermeidung von Brand- oder Rauchentwicklung<br />
zu ergreifen oder beim Gang durch die Einrichtung etwaige Risiken zu erkennen und zu beseitigen<br />
hat. Weiterhin muß das Personal ausreichend geschult und souverän genug sein, um im<br />
Ernstfall die notwendigen und richtigen Maßnahmen zur Evakuierung des Gebäudes einzuleiten.<br />
Dies gilt vor allem für diejenigen Mitarbeiter, die im Freihandbereich der UB tätig sind<br />
oder dort in den Spät- und Sonnabenddiensten die Bibliotheksbenutzung koordinieren.<br />
Der Notfallplan der TU kann nur als grobe Richtlinie für den Notfallplan der UB gesehen werden.<br />
Die grundsätzliche Unterscheidung zwischen Szenarien, die nur den lokalen Betrieb betreffen<br />
und Ereignissen, die über die lokale Ebene hinaus Auswirkungen haben, wird in den<br />
Kapiteln 3.4 und 4 aufgegriffen werden, ohne jedoch die Begrifflichkeiten aus dem Notfallplan<br />
der TU explizit zu übernehmen.<br />
Die VStättV, bzw. die im Verwaltungshandbuch erläuterte Umsetzung derselben, gilt nur bedingt<br />
für die Universitätsbibliothek, da eine Bibliothek nicht im klassischen Sinne eine Versammlungsstätte<br />
ist. So wird zwar die Grenze von 200 anwesenden Personen im Gebäude<br />
durchaus überschritten 1 , diese Menschen sind aber auf eine relativ weitläufige Fläche (Grundfläche<br />
des Gebäudes etwa 2700m 2 ) verteilt, was die Personendichte in der Bibliothek beispielsweise<br />
von der in einem Hörsaal unterscheidet. Die Bibliotheksbenutzer können aber, in Analogie<br />
zur VStättV, als ortsunkundige Personen betrachtet werden. Wendet man dann die VStättV<br />
weiter an, so sind die Mitarbeiter der Universitätsbibliothek Veranstaltungsleiter und damit dafür<br />
verantwortlich, daß diese Ortsunkundigen im Notfall sicher und auf dem kürzesten Wege<br />
das Gebäude verlassen. Diesen Gedanken im Hinterkopf wird im weiteren Verlauf der Arbeit<br />
auch auf die Unterweisung der Bibliotheksmitarbeiter für die Unterstützung bei Entfluchtung<br />
des Gebäudes eingegangen.<br />
3.3 Das Gebäude<br />
Im Gebäude Leibnizbau befinden sich, neben den Räumlichkeiten der Universitätsbibliothek<br />
im Erd-, Zwischen- und Untergeschoß, noch weitere Einrichtungen der Technischen Universität.<br />
Die Fakultät für Informatik und Automatisierungstechnik sowie das Landespatentzentrum<br />
Thüringen (PATON) teilen sich die Räume im 1. Obergeschoß (OG) mit dem Senatssaal, der<br />
für Universitätsveranstaltungen und -versammlungen genutzt wird. Im 2. OG finden sich dann<br />
weitere Büros der Universitätsbibliothek, in der die Bibliotheksverwaltung und -direktion ansässig<br />
sind. Diese Etagen werden in der vorliegenden Arbeit nur am Rande betrachtet, da sie<br />
keine direkte Anbindung an den Lesesaal und den Hauptbereich der Bibliothek haben.<br />
3.3.1 Meldeanlagen<br />
Im Gebäude der Universitätsbibliothek sind verschiedene Meldeanlagen installiert:<br />
• Einbruch [Met01]: außerhalb der Öffnungszeiten der Universitätsbibliothek sichert diese<br />
Anlage den Lesesaal gegen unbemerkten Zugang von außen. Neben der Sicherung der<br />
Eingangstüren sind zahlreiche Bewegungsmelder im Gebäude installiert. Bei Auslösung<br />
eines Alarms wird der Wachschutz der Technischen Universität alarmiert, der dann innerhalb<br />
weniger Minuten vor Ort ist.<br />
1 In den Unterlagen der Feuerwehr ist eine maximale Personenanzahl von etwa 400 Anwesenden registriert<br />
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