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oder organisatorisch gegen die Probleme vorgegangen werden, um eine Vermeidung zukünftiger<br />

Schwierigkeiten zu erreichen.<br />

4.2 Lokal begrenzte Havarien (C3)<br />

Mögliche Situationen und Ursachen<br />

Die Situationen, die eintreten können, sind vor allem Wasserrohrbrüche oder lokale Wassereintritte,<br />

wobei letztere vor allem in Fensterbereichen auftreten können. In diesen Fällen werden<br />

die Ursachen hauptsächlich Nachlässigkeit oder höhere Gewalt sein. Oftmals kommen beide<br />

Ursachen zusammen, wenn z.B. ein Fenster über Nacht nicht geschlossen wurde und ein Starkregen<br />

das Gebäude genau von dieser Seite trifft.<br />

Folgen<br />

Bei Wassereintritt - welcher Art auch immer - ist in erster Linie eine Gefährdung des Bestandes<br />

möglich. Außerdem können Einrichtungsgegenstände und Teile des Gebäudes in Mitleidenschaft<br />

gezogen werden (z.B. Wasserflecken an den Wänden, durchweichter Teppichboden).<br />

Der Bibliotheksbetrieb in seiner Gesamtheit wird nicht gefährdet sein, allerdings sind eventuell<br />

Teile der Bibliothek nicht zugänglich und die betroffenen Bestände müssen erst versorgt oder<br />

möglicherweise ersetzt werden und stehen solange nicht zur Verfügung.<br />

Maßnahmen<br />

Prävention<br />

Präventiv ist nur gegen einen Teil der Gefahren etwas zu unternehmen. Dazu gehört beispielweise<br />

die Überprüfung, ob alle Fenster geschlossen sind. Da die Fenster im Nutzungsbereich<br />

ohnehin nicht geöffnet werden können, kommen dafür vor allem die Fenster in den Büros und in<br />

den Druck- und Kopierräumen, die sich auf jeder Etage befinden, in Frage. Dort muß in jedem<br />

Fall durch den Spätdienst, aber auch im Tagesverlauf bei entsprechender Wetterlage kontrolliert<br />

werden. Eventuell sind auch die Bereiche der Notausgänge gefährdet, da hier durch die Treppenhäuser<br />

möglicherweise Wasser eintreten kann. Die Türen sind zu jeder Tages- und Nachtzeit<br />

geschlossen, eine Beobachtung der Lage bei besonders schweren Unwettern macht allerdings<br />

Sinn.<br />

Aktion<br />

Abb. 4.3 liefert einen Überblick über die Entscheidungen, die im Ernstfall getroffen werden<br />

müssen, und die zu ergreifenden Maßnahmen. Bei Eintritt einer lokal begrenzten Havarie geht<br />

es zunächst um die sofortige Einschätzung der Lage und die Entscheidung, welche Erstmaßnahmen<br />

ergriffen werden müssen. Dazu gehören die Absperrung des betroffenen Bibliotheksbereiches<br />

und die Beurteilung, ob Bestände in Gefahr sind. Ist dies der Fall, so müssen die<br />

betroffenen Medien aus den Regalen entnommen oder mit Folie abgedeckt werden. Sind bereits<br />

Schäden zu verzeichnen, so sollten die entsprechenden Bestände sofort verpackt und gesondert<br />

aufbewahrt werden. Eine baldmögliche genauere Sichtung der Schäden und Behandlung<br />

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