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Jahrbuch des Geschichtsvereins für das Herzogtum Braunschweig ...

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Digitale Bibliothek <strong>Braunschweig</strong><br />

[ 2 HEl N R ICH MAC K.<br />

und die Vertretung der Armenanstalt andern Behörden gegenüber faIlen dem<br />

Fürstlichen Armendirektorium zu. Ihm ist insbesondere auch die bislang vom<br />

Polizeidepartement gehandhabte Armenpolizei im engern Sinne anzuvertrauen,<br />

damit es den vielen verderbten und widerspenstigen Menschen, mit denen<br />

es zu tun hat, nötigenfaIls sofort selber nachdrücklich entgegentreten kann<br />

und nicht erst eine andere Behörde um Hülfe anzurufen braucht, worunter<br />

sein Ansehen leiden wUrde. AIlerdings erfordert diese Kompetenzerweiterung,<br />

<strong>das</strong>s dem Direktorium ein Mitglied <strong>des</strong> Polizeidepartements - aber lediglich<br />

<strong>für</strong> die Polizeisachen - zugeordnet werde.<br />

Wie die Mitglieder <strong>des</strong> Armendirektoriums, so werden auch die ins Armenkollegium<br />

zu berufenden Sachverständigen vom Herzog ernannt. Die BesteIlung<br />

der Bezirkspfleger erfolgt in je zwei Fällen durch Wahl der Quartierpfleger<br />

<strong>des</strong> einzelnen Bezirkes, im dritten durch Wahl <strong>des</strong> Armenkollegiums;<br />

doch kann niemand Bezirkspfleger werden, der nicht vorher Quartierpfleger<br />

gewesen ist. Auch je der dritte Quartierpfleger wird vom Armenkollegium<br />

ernannt, die beiden andern gehen aus der Wahl der Subskribenten<br />

d. h. derjenigen Bewohner <strong>des</strong> Quartiers hervor, die einen regelmässigen, nicht<br />

unter einem Min<strong>des</strong>tsatze bleibenden Beitrag <strong>für</strong> die Armen gezeichnet haben.<br />

Mehr als die Vorschläge selbst dürften die Begründungen interessieren,<br />

die Leisewitz einzelnen von ihnen beigegeben hat. Zunächst sei auf <strong>das</strong><br />

hingewiesen, was er über die Einteilung der Stadt in Bezirke und Quartiere<br />

sagt. Die Kirchspiele wie bislang auch inskunftig als Hauptarmenbezirke<br />

zu benutzen erklärt er fUr untunlich. Denn während jeder Bezirk möglichst<br />

dieselbe Zahl von Armen enthalten soll, waren beispielsweise 1792<br />

in der Magnigemeinde mehr Arme vorhanden als in der Martini·, Petri- und<br />

Brüderngemeinde zusammengenommen. Doch noch eine andre Bedingung<br />

hat ein Bezirk zu erfüllen, um <strong>für</strong> zweckmässig abgegrenzt gelten zu können:<br />

er muss eine genügende Anzahl von Personen aufweisen, die sich zu Armenpflegern<br />

eignen, da es unbedingt nötig ist, <strong>das</strong>s diese in ihrem Bezirke<br />

wohnen. Dadurch wird die Aufgabe ausserordentlich erschwert, werden<br />

doch in den meisten irgend bedeutenden Städten gewisse Viertel nur von<br />

Wohlhabenden und andre nur von Armen bewohnt. In<strong>des</strong> ist diese örtliche<br />

Scheidung von Arm und Reich nicht überall gleich scharf. So liegen in<br />

Hamburg die Gässchen und sogenannten Höfe in der Nähe der von wohlhabenden<br />

Leuten bewohnten Strassen, ein Vorteil, den die Hamburger Anstalt<br />

allem Anscheine nach nicht gehörig auszunutzen verstanden hat. In Bremen<br />

dagegen ist man sehr schlimm daran, weil die Armen sämtlich vom Mittelpunkte<br />

der Stadt weit entfernt, viele sogar vor den Toren wohnen I). Braun-<br />

1) Leisewitz schöpft diesen Vergleich zwischen Hamburg und Bremen aus Büsch, Schriften<br />

über <strong>das</strong> Armenwesen, S. 370 f.<br />

http://www.digibib.tu-bs.de/?docid=00042092

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