06.10.2013 Aufrufe

Jahrbuch des Geschichtsvereins für das Herzogtum Braunschweig ...

Jahrbuch des Geschichtsvereins für das Herzogtum Braunschweig ...

Jahrbuch des Geschichtsvereins für das Herzogtum Braunschweig ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Digitale Bibliothek <strong>Braunschweig</strong><br />

16 HEINRICH MACK<br />

gezahlte Geld auf einen so beträchtlichen Zeitraum gehörig verteilen, nur zu<br />

Nötigem verwenden und den Versuchungen zu Genüssen, namentlich solchen<br />

über denen sie ihr Elend zeitweilig vergässen, widerstehen sollten. Deshalb<br />

müsse in Zukunft wie in Hamburg, so auch in <strong>Braunschweig</strong> die Verteilung<br />

wöchentlich erfolgen. Das war bereits in Herzog Karls "Vorläufigem Reglement<br />

wegen Einsammlung der Wöchentlichen Almosen in der Stadt <strong>Braunschweig</strong>"<br />

vom 2 5. Juni 1742 bestimmt worden, in<strong>des</strong> erhellt aus Leisewitzens<br />

Forderung, <strong>das</strong>s diese Vorschrift aus Bequemlichkeits- oder Spar=<br />

samkeitsgründen entweder von Anbeginn nicht beachtet oder doch allmählich<br />

ganz ausser Übung gekommen war.<br />

Aber auch Gutes hören wir .über <strong>Braunschweig</strong>. So wird im Hinblick auf<br />

den Grundsatz der hamburgischen Anstalt, die Armen in erster Linie durch<br />

Zahlung der Miete als seiner beträchtlichsten Ausgabe zu unterstützen, mit<br />

Genugtuung hervorgehoben, <strong>das</strong>s dies auf Vorschlag <strong>des</strong> Geheimen Legationsrats<br />

Henneberg, der sich um die braunschweigische Armenanstalt so grosse<br />

und mannigfaltige Verdienste erworben habe, in <strong>Braunschweig</strong> schon längst<br />

und länger als in Hamburg geschehe. Und der braunschweigischen Armenarbeitsanstalt,<br />

die 1773 durch den wackern Kaufmann Hogreve ins Leben<br />

gerufen war, werden gar beträchtliche Vorzüge vor der hamburgischen zuerkannt.<br />

Damit kommen wir auf die Punkte, in denen Leisewitz dem harnburgischen<br />

Unterstützungssysteme widerspricht. Sehr ausführlich sucht er die<br />

in der hamburgischen Instruktion <strong>für</strong> die Armenpfleger und der schon erwähnten<br />

Schrift <strong>des</strong> Etatsrats Voght erhobenen Einwände gegen die unentgeltliche<br />

Verteilung von Naturalien, d. h. Nahrungsmitteln und Feuerungsmaterial,<br />

zu entkräften. Besonders kennzeichnend <strong>für</strong> seine ganze Art scheint<br />

mir <strong>das</strong> zu sein, was er auf den Grund der Instruktion 1) erwidert, man dürfe<br />

den Armen, bei dem noch Hoffnung vorhanden sei, ihn zu einem besseren<br />

Auskommen zurückzubringen, von der Geldwirtschaft nicht ganz entwöhnen.<br />

"Eine solche Hoffnung, sagt er, setzt immer eine moralische und physische<br />

Beschaffenheit bei dem Armen voraus, vermöge deren er wenigstens nicht<br />

ganz von Almosen lebt, sondern sich noch einiges Geld nebenher verdient.<br />

Dieses Geld bleibt natürlicher Weise zu seiner Disposition, und er wird also<br />

nicht ganz von der Geldwirtschaft entwöhnt."<br />

"Hiernächst lässt sich hier eine eigentliche Geldwirthschaft wohl nur in Verbindung<br />

mit einer gewissen Freiheit denken, eine den Almosen gleiche<br />

Summe zu einem anderen Behufe als zur Anschaffung derjenigen Bedürfnisse,<br />

welche die Anstalt ihren Armen austheiIt, anwenden zu dürfen. Diese<br />

1) Die hamburgische Instruktion fusst hiet' zweifellos auf den Ausführungen von Biisch<br />

a. a. O. S. 33 I ff.<br />

http://www.digibib.tu-bs.de/?docid=00042092

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!