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Jahrbuch des Geschichtsvereins für das Herzogtum Braunschweig ...

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Digitale Bibliothek <strong>Braunschweig</strong><br />

HEINRICH MACK<br />

erkannte, aber gänzlich hindangesetzte religieuse und moralische Pflicht zu<br />

einer Bürgerlichen Zwangspflicht zu machen und <strong>das</strong> seiner bisherigen moralischen<br />

Freiheit unwerthe Publicum anzuhalten, bey Vermeidung unausbleiblicher<br />

Execution wohlthätig zu sein." Will man sich aber auch ober dergleichen<br />

Urteile und Stimmungen von dem Standpunkte aus hinwegsetzen,<br />

<strong>das</strong>s <strong>das</strong> Publikum trotz alledem die zur Armenversorgung nötige Summe aufbringen<br />

müsse, so bleiben immer noch einige andre gewichtige Bedenken bestehen.<br />

Erstens: die Einführung der Armensteuer wird die Quelle der freiwilligen<br />

Beiträge gänzlich versiegen lassen. "Dürfte es doch - dies wieder Leisewitzens<br />

eigne Worte - schwer seyn, folgen<strong>des</strong> Raisonnement zu widerlegen,<br />

aus dem ein vielleicht nicht fühlloser Mann die von ihm verlangten Bey träge<br />

zu verweigern sich berechtiget halten mögte. ""Seitdem die Regierung in<br />

der ausdrücklich erklärten Absicht, keine Armen unversorgt zu lassen, eine<br />

Auflage ausgeschrieben hat, betrachte ich diese Steuer aus dem Gesichtspunkte,<br />

aus dem ich jede Steuer zu betrachten habe. Ich entrichte sie pünctIich, werde<br />

mich aber bey deren Entrichtung, wie es hier durch freywillige Beiträge zur<br />

Armen Casse der Fall seyn würde, auf keine Weise pracgraviren lassen. Die<br />

Anlage zu jeder Steuer muss von der Art seyn, <strong>das</strong>s der Zweck durch den<br />

Ertrag erreicht werden kann, und die Armen Steuer muss wie jede andere<br />

Auflage erhöht werden, wenn der bisherige Ertrag zu dem Zwecke nicht<br />

hinreicht. Sollten also auch Umstände eintreten, die es unmöglich machten,<br />

bey der strengsten und weisesten Oconomie mit dem Ertrage der ausgeschriebenen<br />

Steuer auszureichen, so können <strong>des</strong>wegen von mir so wenig freywillige<br />

Bey träge zur Armen- als zur Biersteuer Casse verlanget werden,<br />

wenn diese einen Defect hätte. Es ist ganz vergebens in dieser Steuerangelegenheit<br />

menschenfreundliche Gesinnungen in Anspruch nehmen zu wollen,<br />

da der Staat, wenn er nur von seinem auf die Versorgung der Armen angewandten<br />

Besteurungsrechte einen den Umständen angemessenen Gebrauch<br />

machen will, seine Absicht, keinen Armen hülflos zu lassen und dadurch jeden<br />

Menschenfreund zu beruhigen, ohne allen Zweifel erreichen kann.""<br />

Durch Einführung der Armensteuer wird man aber zweitens auch die Möglichkeit<br />

preisgeben, freiwillige Armenpfleger zu finden, weil niemand, der es<br />

vermeiden kann, sich mit der durch die Steuer allgemein verhasst gemachten<br />

Armenanstalt befassen wird. Da jedoch, wie auch Rat Rodemeyer einräumt,<br />

eine spezielle Armenpflege unentbehrlich ist, so wUrde man nicht umhin<br />

können, besoldete Armenpfleger anzustellen. Deren mUssten min<strong>des</strong>tens zehn<br />

sein, so <strong>das</strong>s auf jeden 87 Familien entfielen, die zu versorgen ihm seine<br />

ganze Zeit kosten würde, und <strong>für</strong> jeden müssten <strong>des</strong>halb doch wohl 400 Tlr.<br />

http://www.digibib.tu-bs.de/?docid=00042092

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