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ausfallrisikopositionen zu verwendenden Schätzungen von Risikoparametern mit Hilfe von<br />

Ratingsystemen intern bestimmt. Die Nutzung des IRBA bedarf der Zulassung durch die<br />

Bundesanstalt (...).“ 23 Die Bank ermittelt dabei je nach Ausgestaltung nicht nur die Ausfallwahrscheinlichkeit<br />

der Kreditnehmer, sondern auch weitere, zur Bestimmung der Eigenkapitalunterlegung<br />

relevante Parameter. Bezüglich weiterer Informationen sei auf das<br />

Kapitel 4 der SolvV verwiesen.<br />

Seither bestanden bereits aufsichtsrechtliche Forderungen nach Ratings in den Mindestanforderungen<br />

an das Betreiben von Handelsgeschäften (MaH) und an das Kreditgeschäft<br />

(MaK), welche, zusammen mit den Mindestanforderungen an die Ausgestaltung<br />

der Internen Revision (MaIR), in die Mindestanforderungen an das Risikomanagement<br />

(MaRisk) zusammengeführt wurden und ab 2008 anzuwenden sind. Die MaRisk werden<br />

seitens der Aufsicht als Rahmen für die Ausgestaltung der aus § 25 a KWG abgeleiteten<br />

Anforderungen an das Risikomanagement verstanden. 24<br />

c. Sonstige Anforderungen<br />

Aus der fortschreitenden Globalisierung und der daraus resultierenden Vernetzung der<br />

Finanzmärkte gewinnen externe Ratings immer mehr an Bedeutung. International agierende<br />

Unternehmen, die ihre Emissionen platzieren wollen, sehen sich der Forderung<br />

nach Transparenz und Vergleichbarkeit ausgesetzt. 25 Institutionelle Anleger wie Banken<br />

und Versicherungen, aber auch Pensionskassen, Kirchen und sonstige Geldsammelstellen<br />

greifen auf „unabhängige“ Ratings zurück, da deren Statute beispielsweise nur Investments<br />

in Papiere, die ein Rating einer marktbeherrschenden Ratingagentur aufweisen,<br />

vorsehen. Es bestehen somit zusätzlich zu den gesetzlich fixierten auch informelle Anforderungen<br />

an Ratings, welche vom Markt determiniert sind und insbesondere aus dem<br />

Anwendungsbereich von Ratings resultieren. 26<br />

23<br />

§ 55 Abs. 1 SolvV<br />

24<br />

Vgl. Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Rundschreiben 18/2005 Mindestanforderungen an das Risikomanagement,<br />

2005, AT 1, Textziffer 1<br />

25<br />

Für weitere Anforderungen an externe Ratings von Emittenten und Investoren vgl. Behr P.; Güttler, A.: Interne und externe<br />

Ratings, 2004, Kapitel 3.2<br />

26<br />

Für weitere Anwendungsbereiche vgl. Everling, O.: Basel II – Rating für IT-Unternehmen, 2006, S. 75<br />

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