Die Brücke zum Erfolg - Mikado
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Management Ihr gutes Recht<br />
Arbeitsverträge<br />
Flexible Arbeitszeit steigert Produktivität<br />
Um wettbewerbsfähig zu sein, müssen sich gerade Zimmereibetriebe gut an<br />
eine schwankende Auftragssituation anpassen können. Flexible Arbeitszeiten sind dabei<br />
unumgänglich. Was möglich ist, regelt das Gesetz.<br />
Während der Wintermonate<br />
erhalten Zimmereibetriebe<br />
bei wirtschaftlich oder witterungsbedingten<br />
Arbeitsausfällen Saison-<br />
Kurzarbeitergeld. Für den Rest des<br />
Jahres sollte die Arbeitszeitregelungen<br />
so flexibel wie möglich gestaltet<br />
sein. So lässt sich die Anzahl der produktiven<br />
Arbeitsstunden gegenüber<br />
den unproduktiven erhöhen, was die<br />
betrieblichen Lohnzusatzkosten senkt<br />
und die Produktivität erhöht. Außerdem<br />
lassen sich kostenträchtige<br />
Überstunden, die einen tariflichen<br />
Mehrarbeitszuschlag von 25 Prozent<br />
auslösen, vermeiden. Nicht zuletzt<br />
kann eine flexible Arbeitszeitregelung<br />
die negativen Folgen der Kurzarbeit<br />
reduzieren.<br />
Gesetz regelt die tarifliche<br />
Wochenarbeitszeit<br />
<strong>Die</strong> Höchstarbeitszeiten sind durch<br />
das Arbeitszeitgesetz genau geregelt.<br />
<strong>Die</strong> werktägliche Arbeitszeit kann<br />
von acht auf zehn Stunden ausgedehnt<br />
werden, wenn innerhalb von<br />
sechs Monaten wieder die normalen<br />
acht Stunden je Tag erreicht werden.<br />
Im Baugewerbe wurde dieser Ausgleichszeitraum<br />
auf zwölf Kalendermonate<br />
verlängert. Für die Werktage<br />
Montag bis Samstag sind zehn<br />
Stunden pro Tag und 60 Stunden pro<br />
Woche zulässig.<br />
<strong>Die</strong> tarifliche Wochenarbeitszeit<br />
im Baugewerbe von durchschnittlich<br />
40 Stunden ist im Winter und Sommer<br />
unterschiedlich verteilt:<br />
„In Betrieben ohne Betriebsrat bedarf die Einführung<br />
der Arbeitszeitflexibilisierung einer Vereinbarung.“<br />
▸▸ April bis November: Montag bis<br />
Donnerstag 8,5 Stunden/Tag und<br />
Freitag 7 Stunden/Tag, 41 Stunden/Woche<br />
▸▸ Dezember bis März: Montag bis<br />
Donnerstag 8 Stunden/Tag und<br />
Freitag 6 Stunden/Tag, 38 Stunden/Woche<br />
Flexible Arbeitszeit muss<br />
vertraglich vereinbart sein<br />
In Betrieben ohne Betriebsrat bedarf<br />
die Einführung der Arbeitszeitflexibilisierung<br />
einer Vereinbarung zwischen<br />
Arbeitgeber und Arbeitnehmer.<br />
Autor<br />
Eine einseitige Anordnung des Arbeitgebers<br />
reicht nicht aus. Der Arbeitgeber<br />
kann jedoch schon bei<br />
Neueinstellungen vorsorgen, indem<br />
er den Arbeitnehmer bereits im Arbeitsvertrag<br />
seine Bereitschaft erklären<br />
lässt, eine Vereinbarung über die<br />
betriebliche Arbeitszeitverteilung abzuschließen.<br />
In größeren Betrieben mit einem<br />
Betriebsrat ist die Einführung der<br />
Arbeitszeitflexibilisierung mitbestimmungspflichtig.<br />
Hier ist eine Betriebsvereinbarung<br />
abzuschließen.<br />
Mustertexte für eine Vereinbarung<br />
über die betriebliche Arbeitszeitverteilung<br />
innerhalb eines zwölfmonatigen<br />
Ausgleichszeitraumes stellen die<br />
Verbände zur Verfügung.<br />
▪<br />
<strong>Die</strong> betriebliche Umsetzung und die<br />
Auswirkung der Arbeitszeitflexibilisierung<br />
ist Thema der nächsten<br />
mikado-Ausgabe 6.2010.<br />
Ulf Mosenthin ist Rechtsanwalt und<br />
seit 1990 beim Verband Baugewerblicher<br />
Unternehmer Niedersachsen<br />
e.V. tätig. Er leitet dort die Abteilung<br />
„Arbeits- und Sozialrecht“.<br />
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