BAB A 6 Heilbronn - Nürnberg Streckenabschnitt Weinsberg ...
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UVS A6 <strong>Weinsberg</strong>: Begründete Abschichtung zur untersuchten Artenauswahl<br />
V<br />
Art der Vorwarnliste<br />
D<br />
Daten defizitär<br />
R<br />
Arten mit geografischer Restriktion<br />
G<br />
Gefährdung anzunehmen, aber Status unbekannt<br />
i<br />
gefährdete wandernde Tierarten<br />
EHZ KBR<br />
Erhaltungszustand kontinentale biogeographische Region<br />
FV günstig (favourable)<br />
U1 ungünstig – unzureichend (unfavourable – inadequate)<br />
U2 ungünstig – schlecht (unfavourable – bad)<br />
XX unbekannt<br />
ZAK: Zielartenkonzept Baden-Württemberg<br />
2.2 Bestand europäischer Vogelarten nach Art. 1 der Vogelschutz-<br />
Richtlinie<br />
Von den laut ZAK im Umfeld des Eingriffsbereiches vorkommenden Arten mit Untersuchungsrelevanz<br />
wurden das Braunkehlchen, der Flussregenpfeifer, die Haubenlerche, die Uferschwalbe,<br />
der Wachtelkönig, die Tafelente, die Wasserralle und der Zwergtaucher aufgrund fehlender Lebensräume<br />
im Eingriffsbereich abgeschichtet: Da keine Extensivgrünländer beeinträchtigt werden,<br />
bzw. im Eingriffsbereich vorliegen, können Vorkommen von Braunkehlchen und Wachtelkönig<br />
ausgeschlossen werden. Da keine direkten Eingriffe in Fließgewässer entstehen, gilt dies<br />
auch für die Vorkommen von Tafelente, Teichhuhn, Wasserralle und Zwergtaucher. Da im Eingriffsbereich<br />
keine Ödländer oder Kiesflächen vorliegen, sind auch Flussregenpfeifer und Haubenlerche<br />
sowie aufgrund des Fehlens von sandigen Steilwänden mit angrenzenden Gewässern,<br />
die Uferschwalbe, entsprechend abzuschichten.<br />
Die folgenden laut ZAK untersuchungsrelevanten Arten wurden als eingriffsunempfindlich abgeschichtet:<br />
Für den Weißstorch entstehen keine erheblichen Eingriffe, da keine Horste der Art<br />
beeinträchtigt werden, das Angebot an potenziellen Nahrungshabitaten nicht verringert wird und<br />
durch den Ausbau keine zusätzlichen Trennwirkungen für die Art entstehen. Dohle, Mehl- und<br />
Rauschschwalbe finden im Eingriffsbereich lediglich potenzielle Nahrungshabitate, die ihre Funktion<br />
durch das Vorhaben nicht verlieren; potenzielle Steilwände oder Brutbäume mit Nestern der<br />
Dohle sowie Schwalbennester in/an Gebäuden können aufgrund der Habitatstrukturkartierung<br />
ausgeschlossen werden. Für den Kuckuck wird ebenfalls eine Eingriffsempfindlichkeit ausgeschlossen,<br />
da von dem Vorhaben keine bedeutsamen Beeinträchtigungen oder Störungen auf die<br />
meist häufigen und weit verbreiteten Wirtsvögel (z. B. Amsel, Rotkehlchen) ausgehen. Weitere<br />
Arten, die allgemein häufig und weit verbreitet sind (sogenannte „Allerweltsarten“), wie z. B. Amsel,<br />
Blaumeise, Aaskrähe, etc., wurden ebenfalls als eingriffsunempfindlich abgeschichtet.<br />
Von den Arten mit Untersuchungsrelevanz wurden im Rahmen der Kartierungen zum ornithologischen<br />
Gutachten (PLANUNGSBÜRO ZIEGER-MACHAUER, 2010) lediglich die Feldlerche, der Wendehals<br />
und der Rotmilan als im Untersuchungsgebiet vorkommend ermittelt. Weitere untersuchungsrelevante<br />
Arten, deren Vorkommen aufgrund der Lebensraumausstattung nicht ausgeschlossen<br />
werden kann, sind Grauammer, Kiebitz, Steinkauz, Baumfalke, Grauspecht, Baumpieper,<br />
Halsbandschnäpper, Rebhuhn, Waldlaubsänger und Wespenbussard. Um diese Artenfehlbestände<br />
sicher zu beurteilen werden in der Saison 2012 durch das Büro ANUVA weitere ornithologische<br />
Untersuchungen zu Vorkommen von Spechten und Eulenvögeln sowie von Offenlandbrütern<br />
durchgeführt, um eventuelle Kenntnislücken zu schließen und die Vorkommen und Betroffenheit<br />
dieser Arten rechtssicher zu beurteilen.<br />
ANUVA Stadt- und Umweltplanung Allersberger Str. 185, Geb. A8 90461 <strong>Nürnberg</strong> Seite 12