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BAB A 6 Heilbronn - Nürnberg Streckenabschnitt Weinsberg ...

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<strong>BAB</strong> A6 Mannheim - <strong>Nürnberg</strong> - Ausbauabschnitt AK <strong>Weinsberg</strong> - AS Bretzfeld:<br />

Faunistische Kartierungen<br />

6 Vergleich der Kartierergebnisse mit den Aussagen im Variantenvergleich Stand: 06.11.2012<br />

telspecht eine „worst case-Betrachtung” vorgenommen. Somit lagen für alle vier Varianten<br />

Anhaltspunkte für ein Eintreten artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände<br />

gem. § 44 BNatSchG vor.<br />

Variante 1<br />

Variante 2<br />

Variante 3<br />

Variante 4<br />

symmetrischer Ausbau, greift in drei Waldflächen ein, zweitstärkster Eingriff<br />

geringste Eingriffsstärke, da nur nördlicher Ausbau<br />

flächenmäßig stärkster Eingriff aufgrund der südlichen Ausbaurichtung<br />

wie Variante 2, aber zusätzlich randlicher Eingriff in Waldflächen südlich der <strong>BAB</strong> A6<br />

bei Wimmental<br />

Da mit Ausnahme des Mittelspechts geeignete CEF-Maßnahmen für die beim Variantenvergleich<br />

erfassten Arten zur Verfügung stehen, war die Beanspruchung von<br />

Lebensräumen des Mittelspechts entscheidungsrelevant bei der Wahl der Vorzugsvariante.<br />

Nach den aktuellen Kartierergebnissen werden die Fortpflanzungsstätten<br />

der Arten, für die keine oder nur wenig wirksame CEF-Maßnahmen bekannt sind,<br />

wie Mittel- oder Grauspecht, nicht direkt überbaut, da diese Arten die autobahnnahen<br />

Gehölze und Waldbereiche ausschließlich als Nahrungshabitat nutzen. Fortpflanzungsstätten<br />

dieser Arten wurden in den autobahnnahen Gehölzen nicht lokalisiert.<br />

Mögliche Verschiebungen der Effektdistanzen wirken sich bei diesen Arten mit<br />

großräumigen Arealen nur sehr geringfügig aus und können durch lebensraumverbessernde<br />

Maßnahmen kompensiert werden.<br />

In Bezug auf die Brutvögel der autobahnbegleitenden Gehölze hat sich die grundsätzliche<br />

Aussage hinsichtlich der Reihenfolge der Varianten nicht geändert. Durch<br />

den Ausbau werden die Gehölzstrukturen entlang der Autobahn i. d. R. bei jeder Variante<br />

beidseitig verloren gehen. D. h. die dort verlorenen Vogelbrutstätten sind nicht<br />

für die Variantenwahl entscheidungserheblich. Aufgrund der aktuellen Ergebnisse ist<br />

auf der gesamten Länge des Bauabschnitts bei Gehölzverlusten mit einem relativ<br />

hohen Verlust von Brutstätten insbesondere der Arten Goldammer, Klapper- und<br />

Dorngrasmücke zu rechnen. Für diese Arten gibt es jedoch geeignete CEF-<br />

Maßnahmen.<br />

Im Übrigen werden durch die Verschiebung der Effektdistanzen die graduellen Lebensraumverluste<br />

insbesondere bei Arten hoher Revierdichte wie Goldammer,<br />

Klappergrasmücke und Feldlerche zu einem vergleichsweise hohen Aufwand an<br />

CEF-Maßnahmen führen. Diese Verschiebungen befinden sich vor allem in den Bereichen<br />

mit linearen Strukturen wie Hecken und Gehölzen, insbesondere die autobahnbegleitenden<br />

Gehölze, die Bereiche mit Ackernutzung (Feldlerche) und für Arten<br />

wie Feldsperling, Gartenrotschwanz, Grauschnäpper und Grünspecht die Streuobstbestände<br />

südlich von Wimmental.<br />

6.3 Totholz bewohnende Käfer<br />

Für die Holzkäfer wurde beim Variantenvergleich die Beurteilung der Verträglichkeit<br />

mit dem Artenschutzrecht auf Basis der Potenzialeinschätzungen zu den Holzkäfern<br />

(DIPL.-BIOL. CLAUS WURST 2010) eine „worst case-Betrachtung” vorgenommen. Im<br />

genannten Gutachten konnte ein Vorkommen der der artenschutzrechtlich relevanten<br />

Holzkäfer in den Waldflächen des Untersuchungsgebiets nicht ausgeschlossen<br />

ANUVA Stadt- und Umweltplanung GbR, <strong>Nürnberg</strong> 36

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