BAB A 6 Heilbronn - Nürnberg Streckenabschnitt Weinsberg ...
BAB A 6 Heilbronn - Nürnberg Streckenabschnitt Weinsberg ...
BAB A 6 Heilbronn - Nürnberg Streckenabschnitt Weinsberg ...
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
<strong>BAB</strong> A6 Mannheim - <strong>Nürnberg</strong> - Ausbauabschnitt AK <strong>Weinsberg</strong> - AS Bretzfeld:<br />
Faunistische Kartierungen<br />
6 Vergleich der Kartierergebnisse mit den Aussagen im Variantenvergleich Stand: 06.11.2012<br />
telspecht eine „worst case-Betrachtung” vorgenommen. Somit lagen für alle vier Varianten<br />
Anhaltspunkte für ein Eintreten artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände<br />
gem. § 44 BNatSchG vor.<br />
Variante 1<br />
Variante 2<br />
Variante 3<br />
Variante 4<br />
symmetrischer Ausbau, greift in drei Waldflächen ein, zweitstärkster Eingriff<br />
geringste Eingriffsstärke, da nur nördlicher Ausbau<br />
flächenmäßig stärkster Eingriff aufgrund der südlichen Ausbaurichtung<br />
wie Variante 2, aber zusätzlich randlicher Eingriff in Waldflächen südlich der <strong>BAB</strong> A6<br />
bei Wimmental<br />
Da mit Ausnahme des Mittelspechts geeignete CEF-Maßnahmen für die beim Variantenvergleich<br />
erfassten Arten zur Verfügung stehen, war die Beanspruchung von<br />
Lebensräumen des Mittelspechts entscheidungsrelevant bei der Wahl der Vorzugsvariante.<br />
Nach den aktuellen Kartierergebnissen werden die Fortpflanzungsstätten<br />
der Arten, für die keine oder nur wenig wirksame CEF-Maßnahmen bekannt sind,<br />
wie Mittel- oder Grauspecht, nicht direkt überbaut, da diese Arten die autobahnnahen<br />
Gehölze und Waldbereiche ausschließlich als Nahrungshabitat nutzen. Fortpflanzungsstätten<br />
dieser Arten wurden in den autobahnnahen Gehölzen nicht lokalisiert.<br />
Mögliche Verschiebungen der Effektdistanzen wirken sich bei diesen Arten mit<br />
großräumigen Arealen nur sehr geringfügig aus und können durch lebensraumverbessernde<br />
Maßnahmen kompensiert werden.<br />
In Bezug auf die Brutvögel der autobahnbegleitenden Gehölze hat sich die grundsätzliche<br />
Aussage hinsichtlich der Reihenfolge der Varianten nicht geändert. Durch<br />
den Ausbau werden die Gehölzstrukturen entlang der Autobahn i. d. R. bei jeder Variante<br />
beidseitig verloren gehen. D. h. die dort verlorenen Vogelbrutstätten sind nicht<br />
für die Variantenwahl entscheidungserheblich. Aufgrund der aktuellen Ergebnisse ist<br />
auf der gesamten Länge des Bauabschnitts bei Gehölzverlusten mit einem relativ<br />
hohen Verlust von Brutstätten insbesondere der Arten Goldammer, Klapper- und<br />
Dorngrasmücke zu rechnen. Für diese Arten gibt es jedoch geeignete CEF-<br />
Maßnahmen.<br />
Im Übrigen werden durch die Verschiebung der Effektdistanzen die graduellen Lebensraumverluste<br />
insbesondere bei Arten hoher Revierdichte wie Goldammer,<br />
Klappergrasmücke und Feldlerche zu einem vergleichsweise hohen Aufwand an<br />
CEF-Maßnahmen führen. Diese Verschiebungen befinden sich vor allem in den Bereichen<br />
mit linearen Strukturen wie Hecken und Gehölzen, insbesondere die autobahnbegleitenden<br />
Gehölze, die Bereiche mit Ackernutzung (Feldlerche) und für Arten<br />
wie Feldsperling, Gartenrotschwanz, Grauschnäpper und Grünspecht die Streuobstbestände<br />
südlich von Wimmental.<br />
6.3 Totholz bewohnende Käfer<br />
Für die Holzkäfer wurde beim Variantenvergleich die Beurteilung der Verträglichkeit<br />
mit dem Artenschutzrecht auf Basis der Potenzialeinschätzungen zu den Holzkäfern<br />
(DIPL.-BIOL. CLAUS WURST 2010) eine „worst case-Betrachtung” vorgenommen. Im<br />
genannten Gutachten konnte ein Vorkommen der der artenschutzrechtlich relevanten<br />
Holzkäfer in den Waldflächen des Untersuchungsgebiets nicht ausgeschlossen<br />
ANUVA Stadt- und Umweltplanung GbR, <strong>Nürnberg</strong> 36