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BAB A 6 Heilbronn - Nürnberg Streckenabschnitt Weinsberg ...

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<strong>BAB</strong> A6 Mannheim - <strong>Nürnberg</strong> - Ausbauabschnitt AK <strong>Weinsberg</strong> - AS Bretzfeld:<br />

Faunistische Kartierungen<br />

6 Vergleich der Kartierergebnisse mit den Aussagen im Variantenvergleich Stand: 06.11.2012<br />

6 Vergleich der Kartierergebnisse mit den Aussagen<br />

im Variantenvergleich<br />

6.1 Fledermäuse<br />

6.2 Vögel<br />

Für die artenschutzrechtliche Beurteilung der Fledermäuse wurde beim Variantenvergleich<br />

die Beurteilung der Verträglichkeit mit dem Artenschutzrecht auf Basis der<br />

Fledermauskartierung (SMEC 2010) in Form einer „worst case-Betrachtung” vorgenommen.<br />

Die im Variantenvergleich für alle Trassenvarianten postulierte Beeinträchtigung von<br />

Fledermausquartieren in Brückenbauwerken kann nach den 2012 durchgeführten<br />

Untersuchungen für den hier betrachteten Bauabschnitt sicher ausgeschlossen<br />

werden: Die Brücken, Unter- und Überführungsbauwerke im betrachteten Bauabschnitt<br />

weisen, abgesehen von der Wimmentalbrücke, keine als Fledermausquartier<br />

geeigneten Hohlkörper auf. In der Wimmentalbrücke wurden keine Fledermausvorkommen<br />

beobachtet, eine Neubesiedlung ist aufgrund vorhandener Türen sicher<br />

auszuschließen.<br />

In allen von der Planung möglicherweise beeinträchtigten Waldbereichen wurden<br />

Baumhöhlen nachgewiesen, die als potenzielle Fledermausquartiere zu betrachten<br />

sind. Demnach sind anlagebedingte Verluste potenzieller Quartiere sehr wahrscheinlich.<br />

Um artenschutzrechtliche Verbote gem. § 44 BNatSchG zu vermeiden,<br />

sind vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen erforderlich.<br />

Das gesamte Straßenbegleitgehölz wird von Fledermäusen als Leitstruktur genutzt,<br />

weshalb ein Verlust dieser Strukturen ebenfalls zu kompensieren wäre, um die<br />

Funktionalität der angrenzenden Fortpflanzungsstätten nicht zu schädigen. Für die<br />

Vermeidung einer signifikanten Erhöhung des Tötungsrisikos während der Bauphase<br />

könnten bei vollständigem Verlust aller Leitstrukturen auch temporäre Vermeidungsmaßnahmen<br />

wie die Anlage von Irritations- und Kollisionsschutzwänden erforderlich<br />

werden. Erwähnenswert sind hierbei die zahlreichen Mopsfledermausnachweise<br />

auf der Südseite der Autobahn im Westen des Untersuchungsgebietes.<br />

Vor allem siedlungsnah und im Randbereich von Wäldern wurden wiederholt mittlere<br />

und hohe Fledermausaktivitäten verzeichnet. Bei der Gestaltung der Über- und<br />

Unterführungen sollten, entsprechend der Ergebnisse des automatisierten Aktivitätsmonitorings,<br />

fledermausfreundliche Lösungen angestrebt werden. Dies trifft besonders<br />

auf die Bauwerke zu, an denen hohe und mittlere Fledermausaktivitäten<br />

verzeichnet wurden.<br />

Die im Variantenvergleich genannten Verluste von Nahrungshabitaten durch randliche<br />

Eingriffe in strukturierte Wälder sind unter Berücksichtigung der Mobilität von<br />

Fledermäusen und dem verbleibenden Lebensraumangebot vernachlässigbar.<br />

Für die Beurteilung der Verträglichkeit mit dem Artenschutzrecht wurde beim Variantenvergleich<br />

auf Basis der Beobachtungshinweise im Gutachten zur Potenzialabschätzung<br />

von Holzkäfervorkommen (DIPL.-BIOL. CLAUS WURST 2010) für den Mit-<br />

ANUVA Stadt- und Umweltplanung GbR, <strong>Nürnberg</strong> 35

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