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BAB A 6 Heilbronn - Nürnberg Streckenabschnitt Weinsberg ...

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<strong>BAB</strong> A6 Mannheim - <strong>Nürnberg</strong> - Ausbauabschnitt AK <strong>Weinsberg</strong> - AS Bretzfeld:<br />

Faunistische Kartierungen<br />

6 Vergleich der Kartierergebnisse mit den Aussagen im Variantenvergleich Stand: 06.11.2012<br />

werden. Diese Potenzialeinschätzung erfolgte für die Waldflächen zwischen Wimmental<br />

und Dimbach<br />

In der Potenzialabschätzung wurden keine Aussagen zu unterschiedlichen Habitatqualitäten<br />

der Waldflächen im potenziellen Eingriffsbereich gemacht, weshalb für alle<br />

Varianten ein Eingriff in Habitate der relevanten Käfer angenommen werden<br />

musste. Die Stärke des Eingriffs wurde anhand der durch die jeweilige Variante beanspruchten<br />

Fläche der Waldbestände ermittelt. Dabei wurde insbesondere das<br />

mögliche Vorkommen des Juchtenkäfers/Eremit als artenschutzrechtlich relevante<br />

Art betrachtet.<br />

Variante 1<br />

Variante 2<br />

Variante 3<br />

Variante 4<br />

symmetrischer Ausbau, greift in drei Waldflächen ein, zweitstärkster Eingriff<br />

geringste Eingriffsstärke, da nur nördlicher Ausbau<br />

flächenmäßig stärkster Eingriff aufgrund der südlichen Ausbaurichtung<br />

wie Variante 2, aber zusätzlich randlicher Eingriff in Waldflächen südlich der <strong>BAB</strong> A6<br />

bei Wimmental<br />

Weitere, im Untersuchungsgebiet nachgewiesene oder potenziell vorhandene Käferarten<br />

(Großer Goldkäfer, national streng geschützt und Hirschkäfer, national<br />

streng geschützt und Art nach Anhang II der FFH-RL) wurden als artenschutzrechtlich<br />

nicht relevant eingestuft. Der Hirschkäfer wurde als Art nach Anhang II der FFH-<br />

RL im Hinblick auf das Umweltschadensgesetz innerhalb des Variantenvergleichs<br />

betrachtet.<br />

Aus den genannten Gründen wurde für alle vier Varianten davon ausgegangen,<br />

dass für den Juchtenkäfers/Eremit ein Verbotstatbestand gem. § 44 BNatSchG ausgelöst<br />

werden kann, da keine geeigneten CEF-Maßnahmen zur Verfügung stehen<br />

(RUNGE ET AL. 2009).<br />

Bei den Kartierungen im Jahr 2012 konnten trotz geeigneter Bäume aufgrund der<br />

fehlenden Reifestrukturen (fehlende Mulmhöhlen) keine Käferarten der Anhänge II<br />

und IV der FFH-Richtlinie nachgewiesen werden. Allerdings gelang der Nachweis<br />

des streng geschützten Großen Goldkäfers (Protaetia aeruginosa).<br />

Besonders geeignet für totholzbewohnende Käfer sind die Eichen- und Buchenbestände<br />

um den Autobahnparkplatz Gagernberg, der Altbestand aus vorwiegend Buche<br />

südöstlich von Wimmental, südlich der Autobahn und der Buchen-dominierte<br />

Laubwald mit hohem Eichenanteil südwestlich Dimbachs, westlich und östlich der<br />

Autobahn.<br />

Somit kann davon ausgegangen werden, dass keine Verbotstatbestände gem. § 44<br />

BNatSchG für den Juchtenkäfer/Eremit ausgelöst werden. Eine mögliche Vermeidungsmaßnahme<br />

im Sinne der Eingriffsregelung des § 15 BNatSchG wäre die<br />

Schonung der besonders geeigneten Bestände (s. a. Kapitel 5.3) um den Parkplatz<br />

Gagernberg südlich der Autobahn.<br />

ANUVA Stadt- und Umweltplanung GbR, <strong>Nürnberg</strong> 37

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