BAB A 6 Heilbronn - Nürnberg Streckenabschnitt Weinsberg ...
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<strong>BAB</strong> A6 Mannheim - <strong>Nürnberg</strong> - Ausbauabschnitt AK <strong>Weinsberg</strong> - AS Bretzfeld:<br />
Faunistische Kartierungen<br />
6 Vergleich der Kartierergebnisse mit den Aussagen im Variantenvergleich Stand: 06.11.2012<br />
werden. Diese Potenzialeinschätzung erfolgte für die Waldflächen zwischen Wimmental<br />
und Dimbach<br />
In der Potenzialabschätzung wurden keine Aussagen zu unterschiedlichen Habitatqualitäten<br />
der Waldflächen im potenziellen Eingriffsbereich gemacht, weshalb für alle<br />
Varianten ein Eingriff in Habitate der relevanten Käfer angenommen werden<br />
musste. Die Stärke des Eingriffs wurde anhand der durch die jeweilige Variante beanspruchten<br />
Fläche der Waldbestände ermittelt. Dabei wurde insbesondere das<br />
mögliche Vorkommen des Juchtenkäfers/Eremit als artenschutzrechtlich relevante<br />
Art betrachtet.<br />
Variante 1<br />
Variante 2<br />
Variante 3<br />
Variante 4<br />
symmetrischer Ausbau, greift in drei Waldflächen ein, zweitstärkster Eingriff<br />
geringste Eingriffsstärke, da nur nördlicher Ausbau<br />
flächenmäßig stärkster Eingriff aufgrund der südlichen Ausbaurichtung<br />
wie Variante 2, aber zusätzlich randlicher Eingriff in Waldflächen südlich der <strong>BAB</strong> A6<br />
bei Wimmental<br />
Weitere, im Untersuchungsgebiet nachgewiesene oder potenziell vorhandene Käferarten<br />
(Großer Goldkäfer, national streng geschützt und Hirschkäfer, national<br />
streng geschützt und Art nach Anhang II der FFH-RL) wurden als artenschutzrechtlich<br />
nicht relevant eingestuft. Der Hirschkäfer wurde als Art nach Anhang II der FFH-<br />
RL im Hinblick auf das Umweltschadensgesetz innerhalb des Variantenvergleichs<br />
betrachtet.<br />
Aus den genannten Gründen wurde für alle vier Varianten davon ausgegangen,<br />
dass für den Juchtenkäfers/Eremit ein Verbotstatbestand gem. § 44 BNatSchG ausgelöst<br />
werden kann, da keine geeigneten CEF-Maßnahmen zur Verfügung stehen<br />
(RUNGE ET AL. 2009).<br />
Bei den Kartierungen im Jahr 2012 konnten trotz geeigneter Bäume aufgrund der<br />
fehlenden Reifestrukturen (fehlende Mulmhöhlen) keine Käferarten der Anhänge II<br />
und IV der FFH-Richtlinie nachgewiesen werden. Allerdings gelang der Nachweis<br />
des streng geschützten Großen Goldkäfers (Protaetia aeruginosa).<br />
Besonders geeignet für totholzbewohnende Käfer sind die Eichen- und Buchenbestände<br />
um den Autobahnparkplatz Gagernberg, der Altbestand aus vorwiegend Buche<br />
südöstlich von Wimmental, südlich der Autobahn und der Buchen-dominierte<br />
Laubwald mit hohem Eichenanteil südwestlich Dimbachs, westlich und östlich der<br />
Autobahn.<br />
Somit kann davon ausgegangen werden, dass keine Verbotstatbestände gem. § 44<br />
BNatSchG für den Juchtenkäfer/Eremit ausgelöst werden. Eine mögliche Vermeidungsmaßnahme<br />
im Sinne der Eingriffsregelung des § 15 BNatSchG wäre die<br />
Schonung der besonders geeigneten Bestände (s. a. Kapitel 5.3) um den Parkplatz<br />
Gagernberg südlich der Autobahn.<br />
ANUVA Stadt- und Umweltplanung GbR, <strong>Nürnberg</strong> 37