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Konflikte und Gewalt 5 - Jugendinformationszentrum

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Praktische Hilfen <strong>und</strong> Adressen<br />

PATCHWORK<br />

Kontakt: Eiffler Str. 3, 22769 Hamburg<br />

Mobil 0171 633 25 03 (R<strong>und</strong> um die Uhr besetzt)<br />

Tel.: 38 61 08 43, Fax: 38 03 86 60<br />

E-Mail: info@patchwork-hamburg.org<br />

Internet: www.patchwork-hamburg.org<br />

Die Beratungsstelle PATCHWORK setzt sich aus einem<br />

multiprofessionell aufgestellten Team zusammen <strong>und</strong> bietet<br />

Beratung für Frauen an, die von <strong>Gewalt</strong> betroffen sind.<br />

Darüber hinaus werden auch weitere Unterstützungen wie<br />

z. B. Begleitung zu Behörden, Gerichtsterminen, Arztpraxen<br />

sowie das Ausfüllen von Formularen oder Kontaktherstellung<br />

zu anderen Einrichtungen angeboten. Der 24-stündige<br />

Handydienst ermöglicht den betroffenen Frauen, die<br />

Beratungsstelle r<strong>und</strong> um die Uhr zu erreichen. Termine werden<br />

nach telefonischer Vereinbarung vergeben.<br />

pro-aktiv Hamburg – Interventionsstelle & Hotline bei<br />

häuslicher <strong>Gewalt</strong> <strong>und</strong> Stalking<br />

Kontakt:<br />

Hotline für Opfer häuslicher <strong>Gewalt</strong> <strong>und</strong> Stalking:<br />

Tel.: 226 226 27<br />

Täglich erreichbar von 10.00 – 22.00 Uhr, auch an Feiertagen<br />

Weitere Informationen siehe unter: Fachkreis <strong>Gewalt</strong>prävention<br />

Zornrot e. V.<br />

Kontakt:<br />

Vierlandenstr. 38, 21029 Hamburg<br />

Tel.: 721 73 63, Fax: 72 00 51 48<br />

E-Mail: info@zornrot.de<br />

Internet: www.zornrot.de<br />

Telefonzeiten:<br />

Mo-Fr 10.00 – 12.00 Uhr, Mi <strong>und</strong> Fr 14.00 – 16.00 Uhr<br />

(auch außerhalb dieser Zeiten oft zu erreichen)<br />

Beratung, Therapie <strong>und</strong> Informationen bei allen Fragen zu<br />

sexualisierter <strong>Gewalt</strong> gegen Mädchen <strong>und</strong> Jungen.<br />

• Fachberatung für Fachkräfte, Eltern <strong>und</strong> sonstige Bezugspersonen<br />

• Psychotherapie für Kinder <strong>und</strong> Jugendliche<br />

• Präventionsangebote für Schulen<br />

• Fortbildungen für Fachkräfte<br />

• Angebote für therapeutisch angeleitete Gruppen auf Anfrage<br />

Zündfunke e. V.<br />

Max-Brauer-Allee 134, Eingang Hospitalstraße, 22765 Hamburg<br />

Telefonische Beratung:<br />

Tel.: 890 12 15 (Anrufbeantworter r<strong>und</strong> um die Uhr)<br />

Di., Fr. 10.00-12.00 Uhr, Mi. 12.00-14.00 Uhr, Mo. 17.30-19.30 Uhr<br />

www.zuendfunke-hh.de<br />

Prävention <strong>und</strong> Intervention bei sexualisierter <strong>Gewalt</strong> an<br />

Mädchen <strong>und</strong> Jungen <strong>und</strong> Übergriffen unter Kindern <strong>und</strong><br />

Jugend lichen, Beratung <strong>und</strong> Krisenintervention für Eltern<br />

<strong>und</strong> Päda goginnen <strong>und</strong> Pädagogen. Prävention in Schulen<br />

(Wander ausstellung ECHT KLASSE) <strong>und</strong> Kindertagesheimen;<br />

Fortbildung für Fachpersonal, unter anderem zu<br />

Schutz konzepten (institutionelle Prävention); Elternbildung.<br />

Täter-Opfer-Ausgleich (TOA)<br />

Jugendgerichtshilfe / Schlichtungsstellen<br />

Wird gegen junge Menschen ein Strafverfahren eingeleitet<br />

<strong>und</strong> durchgeführt, haben Polizei, Staatsanwaltschaft,<br />

Gerichte <strong>und</strong> Vollzugsanstalten unverzüglich das örtlich zuständige<br />

Jugendamt einzuschalten <strong>und</strong> am gesamten<br />

Verfahren zu beteiligen.<br />

Das Jugendamt wiederum ist gesetzlich verpflichtet, als<br />

Jugendgerichtshilfe (JGH) im Jugendstrafverfahren mitzuwirken.<br />

Die JGH in Hamburg ist organisatorisch dem<br />

Fachamt Straffälligen- <strong>und</strong> Gerichtshilfe des Bezirksamtes<br />

Eimsbüttel zugeordnet, das diese Aufgabe für gesamt<br />

Hamburg wahrnimmt.<br />

Die Abteilung Jugend, zu der auch die Jugendbewährungshilfe<br />

gehört, unterteilt sich in einzelne Abschnitte, die in den<br />

Bereichen West, Ost <strong>und</strong> Süd eigene Standorte vorhält.<br />

Auf Gr<strong>und</strong> einer Geschäftsverteilung, die sich an den regionalen<br />

Zuständigkeiten der Amtsgerichte orientiert, sind die<br />

Mitarbeiterinnen <strong>und</strong> Mitarbeiter für Beschuldigte aus den<br />

jeweiligen Stadtteilen zuständig.<br />

Die JGH unterstützt die Jugendlichen, deren Sorgeberechtigte<br />

oder die jungen Volljährigen während des Strafverfahrens.<br />

Sie prüft, ob Leistungen der Jugendhilfe oder andere Hilfen<br />

erforderlich sind, führt diese im Bedarfsfall selbst durch<br />

oder leitet sie ein.<br />

Die JGH ermittelt die erforderlichen Daten zur Entwicklung<br />

der Beschuldigten, zu deren Persönlichkeit, zu familiären<br />

<strong>und</strong> außerfamiliären Einflüssen sowie zu eingeleiteten oder<br />

durchgeführten Leistungen der Jugendhilfe <strong>und</strong> zu deren<br />

Ergebnissen.<br />

Sie informiert die beteiligten Behörden über ihre Erkenntnisse<br />

– soweit sie für das Strafverfahren von Bedeutung sind – <strong>und</strong><br />

empfiehlt Maßnahmen, die aus Sicht der Jugendhilfe zu ergreifen<br />

sind.<br />

Wenn es zu einer Hauptverhandlung vor den Gerichten<br />

kommt, hat die JGH ein Anwesenheits- <strong>und</strong> Äußerungsrecht.<br />

Die JGH führt ambulante Maßnahmen nach dem Jugendgerichts<br />

gesetz durch, die von der Justiz als Reaktion auf<br />

Straffälligkeit junger Menschen verhängt werden. Dazu gehören<br />

u.a. Betreuungshilfen, Soziale Trainingskurse,<br />

Begleitete Arbeitsleistungen sowie Ausgleichsverfahren mit<br />

Geschädigten.<br />

Die Durchführung dieser Maßnahmen erfolgt überwiegend<br />

in Kooperation mit Freien Trägern, mit denen entsprechende<br />

Leistungsvereinbarungen geschlossen wurden.<br />

Ausgleich mit Geschädigten (AmG)<br />

Ein Ausgleich mit Geschädigten (AmG) kann auf Ersuchen<br />

der Staatsanwaltschaft bzw. als richterliche Weisung/Auflage<br />

in Form einer Konfliktschlichtung im Rahmen des Täter-<br />

Opfer-Ausgleichs (TOA) oder einer Schadenswieder gutmachung<br />

(SWG) durchgeführt werden.<br />

Die anerkannten Träger der Jugendhilfe AMA e. V., Rauchzeichen<br />

e. V. <strong>und</strong> Rückenwind e. V. betreiben jeweils eine<br />

„Schlichtungsstelle Ausgleich mit Geschädigten“.<br />

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