Konflikte und Gewalt 5 - Jugendinformationszentrum
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Praktische Hilfen <strong>und</strong> Adressen<br />
PATCHWORK<br />
Kontakt: Eiffler Str. 3, 22769 Hamburg<br />
Mobil 0171 633 25 03 (R<strong>und</strong> um die Uhr besetzt)<br />
Tel.: 38 61 08 43, Fax: 38 03 86 60<br />
E-Mail: info@patchwork-hamburg.org<br />
Internet: www.patchwork-hamburg.org<br />
Die Beratungsstelle PATCHWORK setzt sich aus einem<br />
multiprofessionell aufgestellten Team zusammen <strong>und</strong> bietet<br />
Beratung für Frauen an, die von <strong>Gewalt</strong> betroffen sind.<br />
Darüber hinaus werden auch weitere Unterstützungen wie<br />
z. B. Begleitung zu Behörden, Gerichtsterminen, Arztpraxen<br />
sowie das Ausfüllen von Formularen oder Kontaktherstellung<br />
zu anderen Einrichtungen angeboten. Der 24-stündige<br />
Handydienst ermöglicht den betroffenen Frauen, die<br />
Beratungsstelle r<strong>und</strong> um die Uhr zu erreichen. Termine werden<br />
nach telefonischer Vereinbarung vergeben.<br />
pro-aktiv Hamburg – Interventionsstelle & Hotline bei<br />
häuslicher <strong>Gewalt</strong> <strong>und</strong> Stalking<br />
Kontakt:<br />
Hotline für Opfer häuslicher <strong>Gewalt</strong> <strong>und</strong> Stalking:<br />
Tel.: 226 226 27<br />
Täglich erreichbar von 10.00 – 22.00 Uhr, auch an Feiertagen<br />
Weitere Informationen siehe unter: Fachkreis <strong>Gewalt</strong>prävention<br />
Zornrot e. V.<br />
Kontakt:<br />
Vierlandenstr. 38, 21029 Hamburg<br />
Tel.: 721 73 63, Fax: 72 00 51 48<br />
E-Mail: info@zornrot.de<br />
Internet: www.zornrot.de<br />
Telefonzeiten:<br />
Mo-Fr 10.00 – 12.00 Uhr, Mi <strong>und</strong> Fr 14.00 – 16.00 Uhr<br />
(auch außerhalb dieser Zeiten oft zu erreichen)<br />
Beratung, Therapie <strong>und</strong> Informationen bei allen Fragen zu<br />
sexualisierter <strong>Gewalt</strong> gegen Mädchen <strong>und</strong> Jungen.<br />
• Fachberatung für Fachkräfte, Eltern <strong>und</strong> sonstige Bezugspersonen<br />
• Psychotherapie für Kinder <strong>und</strong> Jugendliche<br />
• Präventionsangebote für Schulen<br />
• Fortbildungen für Fachkräfte<br />
• Angebote für therapeutisch angeleitete Gruppen auf Anfrage<br />
Zündfunke e. V.<br />
Max-Brauer-Allee 134, Eingang Hospitalstraße, 22765 Hamburg<br />
Telefonische Beratung:<br />
Tel.: 890 12 15 (Anrufbeantworter r<strong>und</strong> um die Uhr)<br />
Di., Fr. 10.00-12.00 Uhr, Mi. 12.00-14.00 Uhr, Mo. 17.30-19.30 Uhr<br />
www.zuendfunke-hh.de<br />
Prävention <strong>und</strong> Intervention bei sexualisierter <strong>Gewalt</strong> an<br />
Mädchen <strong>und</strong> Jungen <strong>und</strong> Übergriffen unter Kindern <strong>und</strong><br />
Jugend lichen, Beratung <strong>und</strong> Krisenintervention für Eltern<br />
<strong>und</strong> Päda goginnen <strong>und</strong> Pädagogen. Prävention in Schulen<br />
(Wander ausstellung ECHT KLASSE) <strong>und</strong> Kindertagesheimen;<br />
Fortbildung für Fachpersonal, unter anderem zu<br />
Schutz konzepten (institutionelle Prävention); Elternbildung.<br />
Täter-Opfer-Ausgleich (TOA)<br />
Jugendgerichtshilfe / Schlichtungsstellen<br />
Wird gegen junge Menschen ein Strafverfahren eingeleitet<br />
<strong>und</strong> durchgeführt, haben Polizei, Staatsanwaltschaft,<br />
Gerichte <strong>und</strong> Vollzugsanstalten unverzüglich das örtlich zuständige<br />
Jugendamt einzuschalten <strong>und</strong> am gesamten<br />
Verfahren zu beteiligen.<br />
Das Jugendamt wiederum ist gesetzlich verpflichtet, als<br />
Jugendgerichtshilfe (JGH) im Jugendstrafverfahren mitzuwirken.<br />
Die JGH in Hamburg ist organisatorisch dem<br />
Fachamt Straffälligen- <strong>und</strong> Gerichtshilfe des Bezirksamtes<br />
Eimsbüttel zugeordnet, das diese Aufgabe für gesamt<br />
Hamburg wahrnimmt.<br />
Die Abteilung Jugend, zu der auch die Jugendbewährungshilfe<br />
gehört, unterteilt sich in einzelne Abschnitte, die in den<br />
Bereichen West, Ost <strong>und</strong> Süd eigene Standorte vorhält.<br />
Auf Gr<strong>und</strong> einer Geschäftsverteilung, die sich an den regionalen<br />
Zuständigkeiten der Amtsgerichte orientiert, sind die<br />
Mitarbeiterinnen <strong>und</strong> Mitarbeiter für Beschuldigte aus den<br />
jeweiligen Stadtteilen zuständig.<br />
Die JGH unterstützt die Jugendlichen, deren Sorgeberechtigte<br />
oder die jungen Volljährigen während des Strafverfahrens.<br />
Sie prüft, ob Leistungen der Jugendhilfe oder andere Hilfen<br />
erforderlich sind, führt diese im Bedarfsfall selbst durch<br />
oder leitet sie ein.<br />
Die JGH ermittelt die erforderlichen Daten zur Entwicklung<br />
der Beschuldigten, zu deren Persönlichkeit, zu familiären<br />
<strong>und</strong> außerfamiliären Einflüssen sowie zu eingeleiteten oder<br />
durchgeführten Leistungen der Jugendhilfe <strong>und</strong> zu deren<br />
Ergebnissen.<br />
Sie informiert die beteiligten Behörden über ihre Erkenntnisse<br />
– soweit sie für das Strafverfahren von Bedeutung sind – <strong>und</strong><br />
empfiehlt Maßnahmen, die aus Sicht der Jugendhilfe zu ergreifen<br />
sind.<br />
Wenn es zu einer Hauptverhandlung vor den Gerichten<br />
kommt, hat die JGH ein Anwesenheits- <strong>und</strong> Äußerungsrecht.<br />
Die JGH führt ambulante Maßnahmen nach dem Jugendgerichts<br />
gesetz durch, die von der Justiz als Reaktion auf<br />
Straffälligkeit junger Menschen verhängt werden. Dazu gehören<br />
u.a. Betreuungshilfen, Soziale Trainingskurse,<br />
Begleitete Arbeitsleistungen sowie Ausgleichsverfahren mit<br />
Geschädigten.<br />
Die Durchführung dieser Maßnahmen erfolgt überwiegend<br />
in Kooperation mit Freien Trägern, mit denen entsprechende<br />
Leistungsvereinbarungen geschlossen wurden.<br />
Ausgleich mit Geschädigten (AmG)<br />
Ein Ausgleich mit Geschädigten (AmG) kann auf Ersuchen<br />
der Staatsanwaltschaft bzw. als richterliche Weisung/Auflage<br />
in Form einer Konfliktschlichtung im Rahmen des Täter-<br />
Opfer-Ausgleichs (TOA) oder einer Schadenswieder gutmachung<br />
(SWG) durchgeführt werden.<br />
Die anerkannten Träger der Jugendhilfe AMA e. V., Rauchzeichen<br />
e. V. <strong>und</strong> Rückenwind e. V. betreiben jeweils eine<br />
„Schlichtungsstelle Ausgleich mit Geschädigten“.<br />
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