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Heft 1 - Institut für Zeitgeschichte

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80 Dokumentation<br />

gemäße Überwachung solcher Versammlungen nicht gewährleistet 11 ist, wird mit<br />

sofortiger Wirkung angeordnet, daß sämtliche Versammlungen jüdischer Organisationen,<br />

soweit in ihnen Propaganda <strong>für</strong> das Verbleiben der Juden in Deutschland<br />

gemacht werden soll, bis auf weiteres zu verbieten sind.<br />

I.A.<br />

gez. Brunner<br />

Dokument Nr. 4<br />

Bayerische Politische Polizei München, den 5. April 1935<br />

B. Nr. 17861/35 I. 1 B. Vertraulich}<br />

Betreff: Versammlungen jüdischer Organisationen.<br />

Vorgang: Diess. Entschl. B. Nr. 17186/35 I 1 B v. 20. 2. 35.<br />

In Ergänzung der im Vorgang 12 angezogenen Entschließung wird darauf hingewiesen,<br />

daß eine Bekanntgabe der <strong>für</strong> diese Entschließung maßgebend gewesenen<br />

Verbotsgründe an die jüdischen Organisationen unerwünscht ist 13 . Beim Vorliegen<br />

der Voraussetzungen sind Versammlungen deutsch-jüdischer Organisationen in eigener<br />

Zuständigkeit zu untersagen und die örtlichen Verhältnisse zum Gegenstand des<br />

Verbots zu machen.<br />

I.A.<br />

gez. Klein<br />

Dokument Nr. 5<br />

Bayerische Politische Polizei München, den 13. April 1935<br />

B. Nr. 17929/35 I 1 B. Vertraulich!<br />

Betreff: Uniformen der Jugendgruppen der Staatszionisten.<br />

Der Staatszionistischen Organisation 14 wurde ausnahmsweise und stets widerruflich<br />

die Genehmigung erteilt, den Mitgliedern ihrer Jugendgruppen „Nationale Jugend<br />

Herzlia" 15 und „Brith Haschomrim" das Tragen von Uniformen in geschlossenen<br />

Räumen zu gestatten.<br />

Die Genehmigung wurde in Abweichung von der Entschließung vom 19. XII. 1934,<br />

B. Nr. 36420/34 I 1 B. 16 , mit der den Angehörigen der jüdischen Jugendverbände das<br />

Tragen von Uniformen und uniformähnlichen Kleidungsstücken verboten wurde,<br />

erteilt, weil die Staatszionisten sich als diejenige Organisation erwiesen haben, die auf<br />

jede auch illegale Weise versucht hat, ihre Mitglieder nach Palästina zu schaffen und<br />

die durch ihre ernstlich auf Abwanderung gerichtete Tätigkeit der Absicht der<br />

Reichsregierung, die Juden aus Deutschland zu entfernen, entgegenkommt. Die<br />

Möglichkeit, eine Uniform tragen zu können, soll den Angehörigen der deutsch-<br />

11 Eines der traditionellen Argumente <strong>für</strong> polizeiliche Verbote mißliebiger Versammlungen.<br />

12 Bezieht sich auf Dokument Nr. 3.<br />

13 Über die Rückwirkungen des Bekanntwerdens des Verbots vgl. oben S. 72.<br />

14 In der Staatszionistischen Organisation schlossen sich im Mai 1933 die Deutschen<br />

Zionisten-Revisionisten und die Judenstaatspartei zusammen. In ihrer extremen Verfechtung<br />

der nationaljüdischen Idee standen sie am äußersten rechten Flügel der zionistischen Bewegung.<br />

15 Die „Nationale Jugend Herzlia" und der „Brith Haschomrim" sind Nachwuchsorganisationen<br />

der Staatszionistischen Organisation und gehen aus den älteren revisionistischen Jugendgruppen<br />

hervor. Vgl. dazu das vom Reichsausschuß der jüdischen Jugendverbände herausgegebene<br />

Sammelwerk: Gemeinschaftsarbeit der jüdischen Jugend, Berlin 1937.<br />

16 S. oben S. 78, Anm. 5.

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