04.01.2014 Aufrufe

PDF der Aktuellen Ausgabe - G´sund Online

PDF der Aktuellen Ausgabe - G´sund Online

PDF der Aktuellen Ausgabe - G´sund Online

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

AKTUELLES<br />

Stmk. Krankenanstaltengesetz 2012 (StKAG)<br />

Die wesentlichen Än<strong>der</strong>ungen auf einen Blick<br />

Am 29.12.2011 wurde das Bundesgesetzblatt I<br />

Nr. 147/2011 zur „Än<strong>der</strong>ung des Bundesgesetzes<br />

über Krankenanstalten und Kuranstalten“ (KA-<br />

KuG) veröffentlicht. Diese Novelle beinhaltet die<br />

organisationsrechtliche Umsetzung <strong>der</strong> neuen<br />

Organisationsformen des ÖSG 2010 und stellt<br />

somit – entsprechend den verfassungsrechtlichen<br />

Kompetenzregelungen – eine wesentliche<br />

bundesgesetzliche Rahmenbedingung für die<br />

notwendigen Strukturän<strong>der</strong>ungen und Flexibilisierungen<br />

im Spitalswesen dar.<br />

Eine entsprechende Information an den Aufsichtsrat<br />

erfolgte in <strong>der</strong> Sitzung vom 19.3.2012.<br />

Das Stmk. Krankenanstaltengesetz 2012<br />

(StKAG 2012) als Ausführungsgesetz zum KAKuG<br />

wurde in <strong>der</strong> 25. Sitzung <strong>der</strong> XVI. Gesetzgebungsperiode<br />

des Landtages <strong>der</strong> Steiermark<br />

vom 16.10.2012 mit Landtagsbeschluss Nr.<br />

506 beschlossen und mit 6.12.2012 im Landesgesetzblatt<br />

111/2012 veröffentlicht bzw.<br />

in Kraft gesetzt.<br />

Eine wesentliche Neuerung bedeutet die Möglichkeit,<br />

Standardkrankenanstalten, die mit<br />

1.1.2011 eine rechtskräftige Errichtungs- und<br />

Betriebsbewilligung haben, als Standardkrankenanstalten<br />

<strong>der</strong> Basisversorgung (§ 3 Abs. 5<br />

StKAG) zu führen. Standardkrankenanstalten <strong>der</strong><br />

Basisversorgung müssen zumindest eine Abteilung<br />

für Innere Medizin ohne weitere Spezialisierung<br />

führen und eine auf Basisversorgungsleistungen<br />

im Sinne <strong>der</strong> Leistungsmatrix des ÖSG<br />

beschränkte und in einer reduzierten Organisationsform<br />

(dislozierte Wochenklinik, dislozierte<br />

Tagesklinik) geführte Organisationseinheit zur<br />

Sicherstellung <strong>der</strong> Basisversorgung in <strong>der</strong> Chirurgie<br />

aufweisen; ebenso ist eine permanente Erstversorgung<br />

von Akutfällen samt Beurteilung des<br />

weiteren Behandlungsbedarfes und Weiterleitung<br />

an die dafür zuständige Versorgungsstruktur<br />

zu gewährleisten.<br />

Folgende neue (reduzierte) fachrichtungsbezogene<br />

Organisationsformen bzw. Organisationseinheiten<br />

sind nunmehr im Gesetz definiert<br />

(§ 3a StKAG):<br />

Dislozierte Organisationseinheiten<br />

Abteilungen o<strong>der</strong> sonstige Organisationseinheiten,<br />

die funktionell-organisatorisch verbunden<br />

sind, können örtlich getrennt untergebracht<br />

werden (§ 3 Abs. 3 StKAG).<br />

(Weitere) reduzierte/eingeschränkte bzw.<br />

fachrichtungsspezifische Organisationsformen<br />

wie Departments, dislozierte Wochenund<br />

Tageskliniken und Fachschwerpunkte für<br />

medizinische Son<strong>der</strong>fächer können geführt werden<br />

(§ 3 Abs. 6, § 3a StKAG).<br />

• Departments als bettenführende Einrichtungen<br />

mit eingeschränktem Leistungsangebot<br />

im Sinne <strong>der</strong> Leistungsmatrix des ÖSG müssen<br />

zeitlich uneingeschränkt betrieben werden<br />

und über mindestens 3 Fachärzte <strong>der</strong> vorgehaltenen<br />

Fachrichtungen verfügen. Satellitendepartments<br />

für Unfallchirurgie sind organisatorisch<br />

Teil jener Krankenanstalt, in <strong>der</strong> sie<br />

betrieben werden. Die fachliche Verantwortung<br />

ist von einer Abteilung für Unfallchirurgie<br />

einer an<strong>der</strong>en Krankenanstalt sicherzustellen.<br />

• In Fachschwerpunkten als bettenführende<br />

Einrichtungen mit 8-14 Betten sind eingeschränkte<br />

Betriebszeiten möglich, wenn<br />

außerhalb dieser Betriebszeiten eine Rufbereitschaft<br />

sichergestellt ist. Mindestens<br />

2 Fachärzte <strong>der</strong> vorgehaltenen Fachrichtung<br />

müssen vorhanden sein und die Anbindung an<br />

eine Krankenanstalt mit <strong>der</strong>selben Fachrichtung<br />

ist erfor<strong>der</strong>lich.<br />

• In dislozierten Wochenkliniken als bettenführende<br />

Einrichtungen erfolgt die ärztliche<br />

Versorgung durch eine Abteilung <strong>der</strong>selben<br />

Fachrichtung einer an<strong>der</strong>en Krankenanstalt<br />

(Mutterabteilung) für Behandlungen mit<br />

kurzer Verweildauer.<br />

• Dislozierte Tageskliniken als bettenführende<br />

Einrichtungen an Standorten von Krankenanstalten<br />

ohne vollstationäre bettenführende<br />

Einrichtung (Abteilung, Department,<br />

Fachschwerpunkt) können in <strong>der</strong> betreffenden<br />

Krankenanstalt entwe<strong>der</strong> eigenständig<br />

geführt und an eine Abteilung <strong>der</strong>selben<br />

Fachrichtung einer an<strong>der</strong>en Krankenanstalt<br />

angebunden werden o<strong>der</strong> als bettenführende<br />

Einrichtungen geführt werden, <strong>der</strong>en ärztliche<br />

Versorgung durch eine Abteilung <strong>der</strong>selben<br />

Fachrichtung erfolgt, die in einer an<strong>der</strong>en<br />

Krankenanstalt eingerichtet ist (Mutterabteilung).<br />

Sie weisen eingeschränkte Betriebszeiten<br />

auf. Außerhalb dieser Betriebszeiten<br />

ist jedenfalls die erfor<strong>der</strong>liche postoperative<br />

und konservative Nachsorge sicherzustellen.<br />

• In Referenzzentren erfolgt die Bündelung<br />

komplexer Leistungen für bestimmte Bereiche<br />

(z.B. für Herzchirurgie, onkologische<br />

Versorgung, interventionelle Kardiologie<br />

(§ 3b StKAG)).<br />

Folgende Arten <strong>der</strong> Betriebsformen sind neben<br />

<strong>der</strong> herkömmlichen Art <strong>der</strong> fachrichtungsspezifischen<br />

und/o<strong>der</strong> zeitlich durchgängigen Betriebsform<br />

möglich (§ 18 Abs. 2 und Abs. 7 StKAG):<br />

• Interdisziplinär geführte Bereiche zur Behandlung<br />

von Patienten aus verschiedenen Son<strong>der</strong>fächern,<br />

die in <strong>der</strong> Krankenanstalt in einer <strong>der</strong><br />

fachrichtungsbezogenen Organisationsformen<br />

gem. § 3a StKAG vorgehalten werden.<br />

• Als Wochenklinik geführte Bereiche für stationäre<br />

Behandlungen von Fällen, in denen die<br />

Entlassung innerhalb <strong>der</strong> bewilligten Betriebszeit<br />

zu erwarten ist. Wochenkliniken<br />

können fachspezifisch o<strong>der</strong> interdisziplinär<br />

geführt werden.<br />

• Zentrale Aufnahme- und Erstversorgungseinheiten<br />

(ZAE) als Einrichtungen mit uneingeschränkter<br />

Betriebszeit, die aus einer<br />

Erstversorgungsambulanz und einem Aufnahmebereich<br />

mit bewilligungspflichtigen Betten<br />

zur stationären Beobachtung von Patienten für<br />

längstens 24 Stunden bestehen.<br />

• Ambulante Erstversorgungseinheiten (AEE)<br />

als interdisziplinäre Struktur zur Erstbegutachtung<br />

und erfor<strong>der</strong>lichenfalls Erstbehandlung<br />

samt Beurteilung des weiteren Behandlungsbedarfes<br />

und erfor<strong>der</strong>lichenfalls Weiterleitung<br />

<strong>der</strong> Patienten in die erfor<strong>der</strong>liche ambulante<br />

o<strong>der</strong> stationäre Versorgungsstruktur.<br />

Mit dieser sehr rasch erfolgten landesgesetzlichen<br />

Umsetzung <strong>der</strong> bundesgesetzlichen Vorgaben<br />

bzw. des ÖSG 2010 sind nunmehr auch die<br />

notwendigen organisationsrechtlichen Rahmenbedingungen<br />

für die Umsetzung von entsprechenden<br />

Strukturmaßnahmen bzw. neuen Organisationsformen<br />

aus dem RSG 2011 geschaffen.<br />

Weitere<br />

Informationen:<br />

www.ris.bka.gv.at<br />

Dr. Gerhild Paukovitsch-Jandl, MAS,<br />

Mag. Christine Milowiz,<br />

KAGes-Management / VP<br />

gerhild.paukovitsch-jandl@kages.at<br />

christine.milowiz@kages.at<br />

4 Menschen helfen Menschen<br />

März 2013

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!