Betrifft: Kirchenkritik - Katholisches Dekanat Pforzheim
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»Welche Rechte haben<br />
wieder verheiratete Geschiedene<br />
in der Kirche?«<br />
Wiederverheiratete Geschiedene und ihre<br />
Partner/innen gehören zur Gemeinschaft<br />
der Kirche und sind wie alle Gläubigen<br />
eingeladen, Gottesdienste mitzufeiern,<br />
sich am Leben ihrer Pfarren zu beteiligen<br />
und kirchliche Einrichtungen in Anspruch<br />
zu nehmen. Sie können ihre Kinder taufen<br />
lassen und sie in kirchliche Kindergärten,<br />
Freizeitgruppen und Schulen geben. Sie<br />
dürfen Trauzeugen sein und erhalten ein<br />
kirchliches Begräbnis. Auch in der Frage<br />
des Patenamtes gilt: Kein Rigorismus! Es<br />
ist der ausdrückliche Wunsch der Kirche,<br />
dass Seelsorger und Pfarrgemeinden den<br />
geschiedenen und wiederverheirateten<br />
Kirchenmitgliedern mit Verständnis und<br />
Respekt begegnen und ihnen menschlich<br />
und religiös beistehen.<br />
Viele wiederverheiratete Geschiedene<br />
verspüren darüber hinaus kein besonderes<br />
Bedürfnis, die Sakramente zu<br />
empfangen. Es gibt aber auch solche,<br />
die den ernsthaften Wunsch haben, zur<br />
hl. Kommunion zu gehen. Ihnen kann<br />
empfohlen werden, mit einem Seel sorger<br />
ihre Situation zu klären und einen geeigneten<br />
Weg zu suchen. Kardinal Christoph<br />
Schönborn hat in einem Zeitungsinterview<br />
einen solchen Weg skizziert: „Wenn<br />
man sagen kann, […] da ist eine Trauer-<br />
arbeit, eine Reuearbeit, vielleicht sogar<br />
eine Versöhnungsarbeit geschehen, dann<br />
kann man sehr wohl verantwortungsbewusst<br />
seelsorglich sagen, hier ist eine<br />
Situation, in der auch ein Zugang zu den<br />
Sakramenten wieder sinnvoll ist.“ (Die<br />
Presse 10.5.2008)<br />
In Konfliktfällen werden katholische<br />
Gläubige sich bemühen, größere Klarheit<br />
zu gewinnen, indem sie auf das Wort<br />
Gottes hören und offen sind für die kirchliche<br />
und menschliche Gemeinschaft.<br />
Letztlich gilt: „Dem sicheren Urteil seines<br />
Gewissens muss der Mensch stets Folge<br />
leisten." (Katechismus der katholischen<br />
Kirche, Nr. 1790) Nicht nur wiederverheiratete<br />
Geschiedene, sondern alle Gläubigen<br />
verpflichtet das Wort des Apostels<br />
Paulus: „Jeder soll sich selbst prüfen; erst<br />
dann soll er vom (eucharistischen) Brot<br />
essen!" (1 Kor 11,28)<br />
<strong>Betrifft</strong>: <strong>Kirchenkritik</strong> | 45