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Betrifft: Kirchenkritik - Katholisches Dekanat Pforzheim

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»Welche Rechte haben<br />

wieder verheiratete Geschiedene<br />

in der Kirche?«<br />

Wiederverheiratete Geschiedene und ihre<br />

Partner/innen gehören zur Gemeinschaft<br />

der Kirche und sind wie alle Gläubigen<br />

eingeladen, Gottesdienste mitzufeiern,<br />

sich am Leben ihrer Pfarren zu beteiligen<br />

und kirchliche Einrichtungen in Anspruch<br />

zu nehmen. Sie können ihre Kinder taufen<br />

lassen und sie in kirchliche Kindergärten,<br />

Freizeitgruppen und Schulen geben. Sie<br />

dürfen Trauzeugen sein und erhalten ein<br />

kirchliches Begräbnis. Auch in der Frage<br />

des Patenamtes gilt: Kein Rigorismus! Es<br />

ist der ausdrückliche Wunsch der Kirche,<br />

dass Seelsorger und Pfarrgemeinden den<br />

geschiedenen und wiederverheirateten<br />

Kirchenmitgliedern mit Verständnis und<br />

Respekt begegnen und ihnen menschlich<br />

und religiös beistehen.<br />

Viele wiederverheiratete Geschiedene<br />

verspüren darüber hinaus kein besonderes<br />

Bedürfnis, die Sakramente zu<br />

empfangen. Es gibt aber auch solche,<br />

die den ernsthaften Wunsch haben, zur<br />

hl. Kommunion zu gehen. Ihnen kann<br />

empfohlen werden, mit einem Seel sorger<br />

ihre Situation zu klären und einen geeigneten<br />

Weg zu suchen. Kardinal Christoph<br />

Schönborn hat in einem Zeitungsinterview<br />

einen solchen Weg skizziert: „Wenn<br />

man sagen kann, […] da ist eine Trauer-<br />

arbeit, eine Reuearbeit, vielleicht sogar<br />

eine Versöhnungsarbeit geschehen, dann<br />

kann man sehr wohl verantwortungsbewusst<br />

seelsorglich sagen, hier ist eine<br />

Situation, in der auch ein Zugang zu den<br />

Sakramenten wieder sinnvoll ist.“ (Die<br />

Presse 10.5.2008)<br />

In Konfliktfällen werden katholische<br />

Gläubige sich bemühen, größere Klarheit<br />

zu gewinnen, indem sie auf das Wort<br />

Gottes hören und offen sind für die kirchliche<br />

und menschliche Gemeinschaft.<br />

Letztlich gilt: „Dem sicheren Urteil seines<br />

Gewissens muss der Mensch stets Folge<br />

leisten." (Katechismus der katholischen<br />

Kirche, Nr. 1790) Nicht nur wiederverheiratete<br />

Geschiedene, sondern alle Gläubigen<br />

verpflichtet das Wort des Apostels<br />

Paulus: „Jeder soll sich selbst prüfen; erst<br />

dann soll er vom (eucharistischen) Brot<br />

essen!" (1 Kor 11,28)<br />

<strong>Betrifft</strong>: <strong>Kirchenkritik</strong> | 45

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