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Die SEPA-Umstellung ab 1. Februar 2014 ... - DDIV

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o<br />

Mandatsreferenz für Lastschriften wegen Hausgeld in einer WEG: Objektnummer<br />

(problematisch, wenn nur durch die Hausverwaltung erzeugt und ein Bezeichnungswechsel<br />

bei Verwaltungswechsel erfolgt); alt.: kreative Verg<strong>ab</strong>e, z.B. WEGMMS8WE021HG für<br />

W E G M M S 8 W E 0 2 1 H G<br />

Wohnungseigentümergemeinschaft<br />

Max-Müller-Straße 8 Wohneinheit Nr. lt. Aufteilungsplan<br />

Hausgeld<br />

Wichtig ist, dass für jede Sondereigentumseinheit eine andere Mandatsreferenz besteht, so<br />

dass einem Mitglied, das Eigentümer mehrerer Einheiten ist, mehrere Referenzen zugeordnet<br />

werden.<br />

Gläubigeridentifikationsnummer<br />

<strong>Die</strong> Gläubigeridentifikationsnummer ist in der <strong>SEPA</strong>-Verordnung Nr. 260/2012 nicht legal definiert.<br />

Nach Ziffer 3 lit. x) der Anlage zur <strong>SEPA</strong>-Verordnung Nr. 260/2012 ist die Übermittlung einer<br />

Identifikationsnummer des Zahlungsempfängers jedoch zwingend erforderlich für die Ausführung von<br />

Lastschriften. Mit dieser sog. Gläubiger-ID (oder Creditor Identifier/CI) erfolgt eine kontoun<strong>ab</strong>hängige<br />

und eindeutige Kennzeichnung des Lastschriftgläubigers für jeden Lastschriftvorgang im <strong>SEPA</strong>-<br />

Gebiet.<br />

In Deutschland wird die Kennung nur online, d.h. ausschließlich elektronisch, unter<br />

https://extranet.bundesbank.de/scp/lizenz.do beantragt und durch Übersendung einer E-mail<br />

vergeben. Sie ist 18-stellig und wie folgt aufgebaut:<br />

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18<br />

ISO- Prüfziffer Geschäftsbereichskennung<br />

nationales Identif.-merkmal fortlaufend vergeben<br />

Ländercode nach ISO<br />

Beispiel:<br />

D E 1 2 Z Z Z 1 2 3 4 5 6 7 0 8 9 0<br />

<strong>Die</strong> Geschäftsbereichskennung kann vom Antragsteller selbst vorgegeben werden, z.B. mit „WEG“.<br />

<strong>Die</strong> Verg<strong>ab</strong>e der Gläubiger-Id. erfolgt ohne Bonitätsprüfung und stellt keine Zulassung zum <strong>SEPA</strong>-<br />

Verfahren, die nur von Zahlungsdienstleistern erteilt werden kann, dar. Aus den vergebenen Ziffern<br />

lassen sich auch keine Rückschlüsse auf Gläubigermerkmale ziehen, da die Nummern schlicht<br />

fortlaufend nach der Reihenfolge der eingegangenen Anträge vergeben werden.<br />

Erforderlich ist, dass der Wohnsitz bzw. Hauptgeschäftssitz in Deutschland liegt. Zur Beantragung ist<br />

die korrekte Ang<strong>ab</strong>e der<br />

o Rechtsform des Antragstellers,<br />

o Name und Anschrift,<br />

o ggf. Registernummer und Ort des Registergerichts bzw. bei natürlichen Personen<br />

Ausweisnummer sowie ausstellende Behörde und Ort,<br />

o Name, Telefonnummer und E-Mail-Adresse einer Ansprechperson erforderlich,<br />

vgl. Website der Bundesbank unter www.bundesbank.de<br />

<strong>SEPA</strong>-Broschüre des Dachverbandes Deutscher Immobilienverwalter (April 2013) [ 11 ]

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