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Die SEPA-Umstellung ab 1. Februar 2014 ... - DDIV

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Des Weiteren ist es erforderlich, jeden einzelnen Mieter zu kontaktieren, um die aktuellen Bankdaten<br />

IBAN und BIC anstelle der bisherigen Kontonummer und Bankleitzahl in Erfahrung zu bringen und ggf.<br />

nicht formwirksam erteilte Einzugsermächtigungen durch neue <strong>SEPA</strong>-Mandate zu ersetzen. <strong>Die</strong>s wird<br />

einen erheblichen Gesprächs- und Korrespondenzaufwand nach sich ziehen.<br />

Im Rahmen unseres Gesprächstermins am .................. werden wir Sie nochmals ausführlich über die<br />

rechtlichen Bestimmungen und neuen Abläufe informieren. Wie Sie den obigen Ausführungen<br />

entnehmen können, ist das neue zwingende Verfahren für unser Unternehmen mit einem ganz<br />

erheblichen Mehraufwand verbunden. Wir bitten Sie daher einerseits um zeitnahe Auskunft zu den<br />

erbetenen Informationen. Des Weiteren bitten wir Sie um die Vereinbarung einer angemessenen<br />

Zusatzvergütung der Verwaltung entsprechend § ... des Verwaltervertrages. Wir schlagen vor, ..........<br />

Für Rückfragen stehen wir jederzeit gern zur Verfügung.<br />

Mit freundlichen Grüßen ..................<br />

Muster Nr. 7 – Information des Auftraggebers bei Einzug der Miete auf vermietereigenes Konto,<br />

für das der Verwalter Kontovollmacht hat<br />

Sehr geehrte/r ...........,<br />

wie Ihnen sicherlich schon aus den Medien bekannt ist, dürfen die Banken in naher Zukunft aufgrund<br />

der europaweiten Harmonisierung der Bank<strong>ab</strong>läufe keine Einzugsermächtigungen bzw. Abbuchungsaufträge<br />

mehr akzeptieren. Fortan werden Lastschriften nur noch als sogenannte <strong>SEPA</strong>-Lastschriften<br />

geführt. Das ist ein europaweit einheitliches Lastschriftverfahren, das aufgrund des erforderlichen<br />

Verbraucherschutzes der bisherigen Einzugsermächtigung weitgehend ähnelt. Sie wurden sicherlich<br />

schon von Ihrer Bank über die Geschäftsbedingungen informiert.<br />

<strong>Die</strong> Verwaltung Ihres Sondereigentums/Verwaltungsobjektes ............................ erfolgt, wie Ihnen<br />

bekannt ist, unter Nutzung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs.<br />

So h<strong>ab</strong>en die Mieter jeweils Einzugsermächtigungen zum Einzug der laufenden Mieten,<br />

Betriebskostennachforderungen etc. erteilt.<br />

Spätestens <strong>ab</strong> dem 0<strong>1.</strong>02.<strong>2014</strong> ist eine Teilnahme am Einzugsermächtigungsverfahren nicht mehr<br />

möglich, die schriftlich erteilten Ermächtigungen werden fortan als <strong>SEPA</strong>-Lastschriften behandelt.<br />

Aus organisatorischen Gründen stellt unser Verwaltungsunternehmen das Bankverfahren mit Wirkung<br />

<strong>ab</strong> dem .......... auf das <strong>ab</strong> <strong>2014</strong> verpflichtende <strong>SEPA</strong>-Lastschriftverfahren um. Der Forderungseinzug<br />

erfolgt somit erstmalig für die laufende Miete des Monats ............... im <strong>SEPA</strong>-Lastschriftverfahren.<br />

Das Mietenkonto wird auf Ihren Namen geführt. Der Forderungseinzug erfolgt somit auch in Ihrem<br />

Namen. Zur Teilnahme am <strong>SEPA</strong>-Verfahren ist zunächst die Identifizierung des Gläubigers gegenüber<br />

den beteiligten Kreditinstituten erforderlich. Das erfolgt nach den aktuellen gesetzlichen<br />

Bestimmungen für jeden Gläubiger durch eine sogenannte Gläubigeridentifikationsnummer. Wir bitten<br />

um Mitteilung, ob Sie für sich bereits eine solche Gläubigeridentifikationsnummer beantragt h<strong>ab</strong>en und<br />

ggf. um deren schriftliche Mitteilung. Falls dem nicht so sein sollte, können Sie uns auch gern mit der<br />

Beantragung einer solchen Gläubigeridentifikationsnummer bei der Bundesbank beauftragen.<br />

<strong>Die</strong>se Nummer ist Ihnen dann für sämtliche Forderungseinzüge in Ihrem Namen, d.h. auch in anderen<br />

<strong>SEPA</strong>-Broschüre des Dachverbandes Deutscher Immobilienverwalter (April 2013) [ 26 ]

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