Die SEPA-Umstellung ab 1. Februar 2014 ... - DDIV
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Des Weiteren ist es erforderlich, jeden einzelnen Mieter zu kontaktieren, um die aktuellen Bankdaten<br />
IBAN und BIC anstelle der bisherigen Kontonummer und Bankleitzahl in Erfahrung zu bringen und ggf.<br />
nicht formwirksam erteilte Einzugsermächtigungen durch neue <strong>SEPA</strong>-Mandate zu ersetzen. <strong>Die</strong>s wird<br />
einen erheblichen Gesprächs- und Korrespondenzaufwand nach sich ziehen.<br />
Im Rahmen unseres Gesprächstermins am .................. werden wir Sie nochmals ausführlich über die<br />
rechtlichen Bestimmungen und neuen Abläufe informieren. Wie Sie den obigen Ausführungen<br />
entnehmen können, ist das neue zwingende Verfahren für unser Unternehmen mit einem ganz<br />
erheblichen Mehraufwand verbunden. Wir bitten Sie daher einerseits um zeitnahe Auskunft zu den<br />
erbetenen Informationen. Des Weiteren bitten wir Sie um die Vereinbarung einer angemessenen<br />
Zusatzvergütung der Verwaltung entsprechend § ... des Verwaltervertrages. Wir schlagen vor, ..........<br />
Für Rückfragen stehen wir jederzeit gern zur Verfügung.<br />
Mit freundlichen Grüßen ..................<br />
Muster Nr. 7 – Information des Auftraggebers bei Einzug der Miete auf vermietereigenes Konto,<br />
für das der Verwalter Kontovollmacht hat<br />
Sehr geehrte/r ...........,<br />
wie Ihnen sicherlich schon aus den Medien bekannt ist, dürfen die Banken in naher Zukunft aufgrund<br />
der europaweiten Harmonisierung der Bank<strong>ab</strong>läufe keine Einzugsermächtigungen bzw. Abbuchungsaufträge<br />
mehr akzeptieren. Fortan werden Lastschriften nur noch als sogenannte <strong>SEPA</strong>-Lastschriften<br />
geführt. Das ist ein europaweit einheitliches Lastschriftverfahren, das aufgrund des erforderlichen<br />
Verbraucherschutzes der bisherigen Einzugsermächtigung weitgehend ähnelt. Sie wurden sicherlich<br />
schon von Ihrer Bank über die Geschäftsbedingungen informiert.<br />
<strong>Die</strong> Verwaltung Ihres Sondereigentums/Verwaltungsobjektes ............................ erfolgt, wie Ihnen<br />
bekannt ist, unter Nutzung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs.<br />
So h<strong>ab</strong>en die Mieter jeweils Einzugsermächtigungen zum Einzug der laufenden Mieten,<br />
Betriebskostennachforderungen etc. erteilt.<br />
Spätestens <strong>ab</strong> dem 0<strong>1.</strong>02.<strong>2014</strong> ist eine Teilnahme am Einzugsermächtigungsverfahren nicht mehr<br />
möglich, die schriftlich erteilten Ermächtigungen werden fortan als <strong>SEPA</strong>-Lastschriften behandelt.<br />
Aus organisatorischen Gründen stellt unser Verwaltungsunternehmen das Bankverfahren mit Wirkung<br />
<strong>ab</strong> dem .......... auf das <strong>ab</strong> <strong>2014</strong> verpflichtende <strong>SEPA</strong>-Lastschriftverfahren um. Der Forderungseinzug<br />
erfolgt somit erstmalig für die laufende Miete des Monats ............... im <strong>SEPA</strong>-Lastschriftverfahren.<br />
Das Mietenkonto wird auf Ihren Namen geführt. Der Forderungseinzug erfolgt somit auch in Ihrem<br />
Namen. Zur Teilnahme am <strong>SEPA</strong>-Verfahren ist zunächst die Identifizierung des Gläubigers gegenüber<br />
den beteiligten Kreditinstituten erforderlich. Das erfolgt nach den aktuellen gesetzlichen<br />
Bestimmungen für jeden Gläubiger durch eine sogenannte Gläubigeridentifikationsnummer. Wir bitten<br />
um Mitteilung, ob Sie für sich bereits eine solche Gläubigeridentifikationsnummer beantragt h<strong>ab</strong>en und<br />
ggf. um deren schriftliche Mitteilung. Falls dem nicht so sein sollte, können Sie uns auch gern mit der<br />
Beantragung einer solchen Gläubigeridentifikationsnummer bei der Bundesbank beauftragen.<br />
<strong>Die</strong>se Nummer ist Ihnen dann für sämtliche Forderungseinzüge in Ihrem Namen, d.h. auch in anderen<br />
<strong>SEPA</strong>-Broschüre des Dachverbandes Deutscher Immobilienverwalter (April 2013) [ 26 ]