Die SEPA-Umstellung ab 1. Februar 2014 ... - DDIV
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BBAN<br />
Zahlungskontonummer, die nur bei Inlandszahlungen verwendet werden kann, Art. 2 Nr. 14 <strong>SEPA</strong>-<br />
Verordnung Nr. 260/2012.<br />
IBAN (International Bank Account Number)<br />
internationale Zahlungskontonummer mit ISO-spezifizierten Elementen, Art. 2 Nr. 15 <strong>SEPA</strong>-<br />
Verordnung Nr. 260/2012. Sie ist <strong>SEPA</strong>-weit max. 34-stellig, in Deutschland 22-stellig, und wie folgt<br />
aufgebaut:<br />
1 2 3 4 5 – 22<br />
ISO-Ländercode<br />
(DE)<br />
Prüfziffer nach<br />
ISO<br />
Stellen 5-12 bisherige deutsche Bankleitzahl<br />
Stellen 13-22 bisherige Kontonummer<br />
BIC (Abkürzung für Business Identifier Code)<br />
internationale Bankleitzahl mit ISO-spezifizierten Elementen, Art. 2 Nr. 16 <strong>SEPA</strong>-Verordnung Nr.<br />
260/2012. Sie ist 8- oder 11-stellig und wie folgt aufgebaut:<br />
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11<br />
Institutscode Ländercode Ortscode Filialcode<br />
<strong>Die</strong> Bedeutung der BIC wird spätestens <strong>ab</strong> dem 0<strong>1.</strong>02.2016 entfallen, da deren Übermittlung dann<br />
nicht mehr verlangt werden kann. U.U. entfällt sie bereits <strong>ab</strong> dem 0<strong>1.</strong>02.<strong>2014</strong>.<br />
IBAN und BIC müssen entweder beim Zahlungspflichtigen erfragt werden oder der<br />
Zahlungsempfänger erwirbt kostenpflichtig Umrechnungsdateien, z.B. über den Bank-Verlag.<br />
Teilweise stellen auch die kontoführenden Kreditinstitute Umrechnungsmöglichkeiten zur Verfügung.<br />
Mandat<br />
„Erteilung der Zustimmung und Autorisierung des Zahlers gegenüber dem Zahlungsempfänger und<br />
gegenüber dem Zahlungsdienstleister des Zahlers, dass der Zahlungsempfänger den Einzug für die<br />
Belastung des angegebenen Zahlungskontos des Zahlers auslösen und der Zahlungsdienstleister des<br />
Zahlers solchen Anweisungen Folge leisten darf“, Art. 2 Nr. 21 <strong>SEPA</strong>-Verordnung Nr. 260/2012.<br />
Beispiel hier: Einwilligung des Mieters gegenüber Vermieter und Bank des Mieters, die Lastschrift<br />
auszuführen.<br />
Ein neu erteiltes <strong>SEPA</strong>-Mandat muss den folgenden – fest bestimmten – Text<br />
„Ich ermächtige die [... Name des Zahlungsempfängers ...], Zahlungen von meinem Konto mittels<br />
Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der [... Name des<br />
Zahlungsempfängers ...] auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.<br />
Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung<br />
des belasteten Betrages verlangen. Es gelten d<strong>ab</strong>ei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten<br />
Bedingungen.“<br />
<strong>SEPA</strong>-Broschüre des Dachverbandes Deutscher Immobilienverwalter (April 2013) [ 9 ]