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Die SEPA-Umstellung ab 1. Februar 2014 ... - DDIV

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BBAN<br />

Zahlungskontonummer, die nur bei Inlandszahlungen verwendet werden kann, Art. 2 Nr. 14 <strong>SEPA</strong>-<br />

Verordnung Nr. 260/2012.<br />

IBAN (International Bank Account Number)<br />

internationale Zahlungskontonummer mit ISO-spezifizierten Elementen, Art. 2 Nr. 15 <strong>SEPA</strong>-<br />

Verordnung Nr. 260/2012. Sie ist <strong>SEPA</strong>-weit max. 34-stellig, in Deutschland 22-stellig, und wie folgt<br />

aufgebaut:<br />

1 2 3 4 5 – 22<br />

ISO-Ländercode<br />

(DE)<br />

Prüfziffer nach<br />

ISO<br />

Stellen 5-12 bisherige deutsche Bankleitzahl<br />

Stellen 13-22 bisherige Kontonummer<br />

BIC (Abkürzung für Business Identifier Code)<br />

internationale Bankleitzahl mit ISO-spezifizierten Elementen, Art. 2 Nr. 16 <strong>SEPA</strong>-Verordnung Nr.<br />

260/2012. Sie ist 8- oder 11-stellig und wie folgt aufgebaut:<br />

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11<br />

Institutscode Ländercode Ortscode Filialcode<br />

<strong>Die</strong> Bedeutung der BIC wird spätestens <strong>ab</strong> dem 0<strong>1.</strong>02.2016 entfallen, da deren Übermittlung dann<br />

nicht mehr verlangt werden kann. U.U. entfällt sie bereits <strong>ab</strong> dem 0<strong>1.</strong>02.<strong>2014</strong>.<br />

IBAN und BIC müssen entweder beim Zahlungspflichtigen erfragt werden oder der<br />

Zahlungsempfänger erwirbt kostenpflichtig Umrechnungsdateien, z.B. über den Bank-Verlag.<br />

Teilweise stellen auch die kontoführenden Kreditinstitute Umrechnungsmöglichkeiten zur Verfügung.<br />

Mandat<br />

„Erteilung der Zustimmung und Autorisierung des Zahlers gegenüber dem Zahlungsempfänger und<br />

gegenüber dem Zahlungsdienstleister des Zahlers, dass der Zahlungsempfänger den Einzug für die<br />

Belastung des angegebenen Zahlungskontos des Zahlers auslösen und der Zahlungsdienstleister des<br />

Zahlers solchen Anweisungen Folge leisten darf“, Art. 2 Nr. 21 <strong>SEPA</strong>-Verordnung Nr. 260/2012.<br />

Beispiel hier: Einwilligung des Mieters gegenüber Vermieter und Bank des Mieters, die Lastschrift<br />

auszuführen.<br />

Ein neu erteiltes <strong>SEPA</strong>-Mandat muss den folgenden – fest bestimmten – Text<br />

„Ich ermächtige die [... Name des Zahlungsempfängers ...], Zahlungen von meinem Konto mittels<br />

Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der [... Name des<br />

Zahlungsempfängers ...] auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.<br />

Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung<br />

des belasteten Betrages verlangen. Es gelten d<strong>ab</strong>ei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten<br />

Bedingungen.“<br />

<strong>SEPA</strong>-Broschüre des Dachverbandes Deutscher Immobilienverwalter (April 2013) [ 9 ]

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