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Die SEPA-Umstellung ab 1. Februar 2014 ... - DDIV

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2.2.<strong>1.</strong>2. Anschreiben ohne Vorliegen einer wirksamen schriftlichen Einzugsermächtigung<br />

Sofern dem Vermieter keine schriftliche Einzugsermächtigung vorliegt oder mit dem Mieter das<br />

Abbuchungsverfahren statt des Einzugsermächtigungsverfahrens vereinbart war, benötigt der<br />

Vermieter bzw. Verwalter ein neu erteiltes <strong>SEPA</strong>-Mandat. <strong>Die</strong> Nachfrage könnte wie folgt lauten:<br />

Muster Nr. 10 – Information des Mieters:<br />

(Einzug zugunsten des Treuhandkontos des Verwalters)<br />

Sehr geehrte/r [Mieter/in],<br />

wie Ihnen sicherlich schon aus den Medien bekannt ist, dürfen die Banken in naher Zukunft aufgrund<br />

der europaweiten Harmonisierung der Bank<strong>ab</strong>läufe keine Einzugsermächtigungen bzw.<br />

Abbuchungsaufträge mehr akzeptieren. Fortan werden Lastschriften nur noch als sogenannte <strong>SEPA</strong>-<br />

Lastschriften geführt. Das ist ein europaweit einheitliches Lastschriftverfahren, das aufgrund des<br />

erforderlichen Verbraucherschutzes der bisherigen Einzugsermächtigung weitgehend ähnelt. Sie<br />

wurden sicherlich schon von Ihrer Bank über die Geschäftsbedingungen informiert.<br />

Unser Unternehmen nimmt die <strong>Umstellung</strong> mit Wirkung <strong>ab</strong> dem ............. vor, so dass <strong>ab</strong> diesem<br />

Zeitpunkt die von Ihnen geschuldeten Zahlbeträge gemäß der mietvertraglichen Vereinbarung im<br />

Wege der <strong>SEPA</strong>-Lastschrift eingezogen werden müssen.<br />

In der Anlage übersenden wir Ihnen ein Formblatt, das bereits erforderliche Daten zum neuen Verfahren<br />

enthält. Wir bitten Sie, dieses Formblatt durch Einsetzen Ihrer aktuellen Bankverbindung zu<br />

vervollständigen und zu unterzeichnen. Sie erteilen uns damit wieder die Ermächtigung, die monatlichen<br />

Mietbeträge sowie ggf. entstehende Einzelforderungen z.B. aus Betriebskosten-<strong>ab</strong>rechnungen, über das<br />

<strong>SEPA</strong>-Lastschriftverfahren von Ihrem Konto zugunsten des Verwaltungskontos einzuziehen.<br />

Mindestens 14 Tage bevor wir erstmals von der <strong>SEPA</strong>-Lastschrift Gebrauch machen, informieren wir sie<br />

nochmals über die kommende Kontobelastung. Ebenso werden Sie mit dieser Frist vor<strong>ab</strong> informiert, wenn<br />

wir geänderte Beträge z.B. nach Mieterhöhungen oder jetzt noch nicht bekannte Einmalbeträge auf Grund<br />

von Betriebskostennachforderungen, Ihrem Konto belasten. Sie können daher – <strong>ab</strong>gesehen von<br />

Widerspruchsrechten – immer rechtzeitig für eine hinreichende Deckung des Kontos sorgen.<br />

Beachten Sie bitte, dass Sie die neuen Kontodaten IBAN und BIC statt der bisherigen Kontonummer<br />

und Bankleitzahl eintragen. Beide Ang<strong>ab</strong>en finden Sie auf jedem Ihrer aktuellen Kontoauszüge.<br />

Fortan werden wir dann die laufende monatliche Gesamtmiete einschließlich der Betriebskostenvorauszahlungen<br />

in Höhe von derzeit .......... € am 3. Werktag eines Monats auf Ihrem Konto belasten.<br />

Sofern es sich hierbei um einen Feiertag oder ein Wochenende handelt, erfolgt die Belastung erst am<br />

nächsten Werktag.<br />

Falls sich Ihre Bankverbindung ändert, informieren Sie uns bitte rechtzeitig, um unnötige Kosten für<br />

Rücklastgebühren zu vermeiden.<br />

Für eventuelle Rückfragen stehen wir jederzeit gern zur Verfügung.<br />

Mit freundlichen Grüßen ............................<br />

Anlage<br />

Muster mit Freiumschlag<br />

<strong>SEPA</strong>-Broschüre des Dachverbandes Deutscher Immobilienverwalter (April 2013) [ 30 ]

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