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Die SEPA-Umstellung ab 1. Februar 2014 ... - DDIV

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Mandatsänderungen<br />

<strong>Die</strong> <strong>SEPA</strong>-Regelungen sehen vor, dass die Änderung bestimmter Mandatsmerkmale zulässig ist,<br />

ohne dass ein neues Mandat erteilt werden muss. <strong>Die</strong> ERP-Systeme unterstützen je nach<br />

Systemausprägung die Änderung dieser Mandatsmerkmale und dokumentieren sie zum bestehenden<br />

Mandat. Solche Änderungen sind zum Beispiel<br />

- Änderung der Firmenbezeichnung (Kreditor),<br />

- Änderung der Kontonummer (Debitor),<br />

- Änderung der Bankverbindung (Debitor).<br />

Nach Durchführung dieser Änderungen sind entsprechende Änderungsinformationen in der<br />

nachfolgenden Lastschrift mitzugeben. <strong>Die</strong>se Informationen werden von den ERP-Systemen<br />

automatisch an die <strong>SEPA</strong>-Lastschrift angehängt. Im Falle der Änderung der Bankverbindung (Debitor)<br />

ist die nach der Änderung erzeugte Lastschrift als Erst-Lastschrift vorzulegen.<br />

Auf Anfrage der Bank des Debitors ist das zur ausgeführten Lastschrift aktuell gültige Mandat<br />

vorzulegen. Es wird daher empfohlen, Änderungen der Kontonummer beziehungsweise der<br />

Bankverbindung des Debitors durch Beenden des bestehenden Mandats und Erstellen eines neuen<br />

Mandats (das die geänderten Daten enthält) vorzunehmen. <strong>Die</strong>ses Vorgehen erhöht die Transparenz<br />

und erleichtert die Zuordnung einer <strong>SEPA</strong>-Lastschrift zu der jeweils gültigen Fassung des Mandats.<br />

Ablage der Mandate in einem Dokumentenmanagement- oder Archiv-System<br />

Erteilte Mandate müssen handschriftlich unterschrieben vorliegen. In gleicher Weise sind Änderungen<br />

(zum Beispiel von Kontonummer und Bankverbindung des Debitors) aufzubewahren.<br />

Es wird die Ablage der unterzeichneten Mandate in einem Dokumentenmanagement- oder Archiv-<br />

System empfohlen. Entsprechende Zuordnungsmöglichkeiten – beispielsweise zur elektronischen<br />

Mieterakte – stehen zur Verfügung.<br />

<strong>1.</strong>6. <strong>Umstellung</strong> auf <strong>SEPA</strong>-Überweisung<br />

Für Zahlungsverkehrsaufträge im <strong>SEPA</strong>-Verfahren wird das XML-Format genutzt. <strong>Die</strong> technische<br />

Umsetzung ist durch die ERP-Systeme gewährleistet.<br />

Aktivierung der <strong>SEPA</strong>-Überweisung<br />

<strong>Die</strong> ERP-Systeme ermöglichen eine explizite Freischaltung beziehungsweise Aktivierung der Nutzung<br />

der <strong>SEPA</strong>-Überweisung. Damit wird ein gezielter Übergang auf die Anwendung der <strong>SEPA</strong>-Verfahren<br />

sichergestellt. In Einzelfällen kann für Zahlungsempfänger mit ausländischer Bankverbindung<br />

un<strong>ab</strong>hängig davon die <strong>SEPA</strong>-Überweisung bereits heute genutzt werden.<br />

Verwendungszwecke<br />

<strong>Die</strong> ERP-Systeme berücksichtigen die Standardisierung der Verwendungszwecke im Rahmen der<br />

<strong>SEPA</strong>-Verfahren auf maximal 140 Zeichen. Je nach Systemausprägung kann für die <strong>SEPA</strong>-<br />

Überweisung eine gesonderte Vorbelegung der Verwendungstexte konfiguriert werden.<br />

<strong>SEPA</strong>-Broschüre des Dachverbandes Deutscher Immobilienverwalter (April 2013) [ 54 ]

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