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Die SEPA-Umstellung ab 1. Februar 2014 ... - DDIV

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Gerade im Rahmen der Betriebskosten<strong>ab</strong>rechnung bietet es sich an, das Abrechnungsmuster um<br />

einen Klauselpassus standardisiert zu ergänzen. Zur Meidung des Überraschungseffektes sollte<br />

dieser Passus <strong>ab</strong>er zumindest in den ersten Jahren optisch hervorgehoben werden.<br />

So kann nach Abrechnung und Mitteilung des Nachforderungsbetrages die Textanfügung erfolgen:<br />

Muster Nr. 20 – Ergänzung Betriebskosten<strong>ab</strong>rechnung<br />

Gleichzeitig kündigen wir den Einzug des Nachforderungsbetrages aus der Betriebskosten<strong>ab</strong>rechnung<br />

für das Kalenderjahr ….. in Höhe von ..... im Wege der <strong>SEPA</strong>-Lastschrift an. <strong>Die</strong><br />

Kontobelastung wird am ....... erfolgen.<br />

Aufgrund der Erhöhung der Betriebskostenvorauszahlung <strong>ab</strong> dem .... um ... werden wir die laufende<br />

monatliche Gesamtmiete einschließlich der Betriebskostenvorauszahlungen in Höhe von nunmehr<br />

.......... € am 3. Werktag eines Monats auf Ihrem uns hier bekannten Konto belasten. Sofern es sich<br />

hierbei um einen Feiertag oder ein Wochenende handelt, erfolgt die Belastung erst am nächsten<br />

Werktag.<br />

<strong>Die</strong> erste Kontobelastung diesbezüglich wird für die Miete ................. in Höhe von ....... am<br />

......................... erfolgen.<br />

Für eventuelle Rückfragen stehen wir jederzeit gern zur Verfügung.<br />

Mit freundlichen Grüßen ............................<br />

<strong>SEPA</strong>-Broschüre des Dachverbandes Deutscher Immobilienverwalter (April 2013) [ 39 ]

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