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Die SEPA-Umstellung ab 1. Februar 2014 ... - DDIV

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Für verwaltete Einzelobjekte (Hausgrundstück, Sondereigentum) ist die Gläubiger-ID von den<br />

jeweiligen Auftraggebern <strong>ab</strong>zufordern, soweit das Zahlungsempfängerkonto – richtigerweise – auf den<br />

Namen des Eigentümers läuft und damit kein Treuhandkonto ist. <strong>Die</strong> Zahlungspflichtigen sind hierüber<br />

zu informieren. Der Verwalter kann sich auch zur Beantragung der Gläubiger-ID bei der Bundesbank<br />

bevollmächtigen lassen.<br />

Mit der Hausbank (Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers) ist eine aktuelle Inkassovereinbarung,<br />

d.h. eine Vereinbarung der Teilnahme am <strong>SEPA</strong>-Lastschriftverfahren, unter<br />

Berücksichtigung der Gläubiger-ID zu schließen.<br />

Den einzelnen Vertragsverhältnissen sind nach Abstimmung mit den Auftraggebern Mandatsreferenzen<br />

zuzuordnen. <strong>Die</strong> Zahlungspflichtigen sind hierüber zu informieren.<br />

<strong>Die</strong> Zahlungspflichtigen (z.B. Mieter, Hausgeldschuldner), die eine wirksame Einzugsermächtigung<br />

erteilt h<strong>ab</strong>en, sind über die „Umwidmung“ in ein <strong>SEPA</strong>-Lastschriftmandat zu unterrichten. Das Datum<br />

der Unterrichtung ersetzt bei den erforderlichen Ang<strong>ab</strong>en gegenüber dem Zahlungsdienstleister das<br />

Datum der Unterschrift des Zahlers bei Mandatserteilung.<br />

Jedem Zahler im <strong>SEPA</strong>-Lastschriftverfahren ist spätestens 14 Tage vor jeder ersten Kontobelastung<br />

im <strong>SEPA</strong>-Verfahren bzw. bei jeder Mandatsänderung (z.B. Anpassung der einzuziehenden<br />

monatlichen Gesamtmiete) die bevorstehende Kontobelastung anzukündigen.<br />

<strong>Die</strong> für die Anschreiben erforderlichen Formulare sind in den Systemen zu hinterlegen und ggf. mit<br />

den Daten der Mieten- bzw. Hausgeldbuchhaltung zu verknüpfen. <strong>Die</strong> Muster für Jahres- und<br />

Betriebskosten<strong>ab</strong>rechnungen sind um die Ankündigung der Kontobelastung zu erweitern, um separate<br />

Ankündigungsschreiben zu vermeiden.<br />

Ein unternehmensinternes Procedere für kurzfristig erforderliche erste Kontobelastungen ist<br />

vorzusehen (z.B. Mietvertrags<strong>ab</strong>schluss am 25.02.2013, Inkrafttreten des Mietvertrages am<br />

0<strong>1.</strong>03.2013, Fälligkeit der ersten Miete gemäß § 556 b BGB am 05.03.2013 – keine Wahrung der<br />

vierzehntägigen Ankündigungsfrist möglich).<br />

<strong>SEPA</strong>-Broschüre des Dachverbandes Deutscher Immobilienverwalter (April 2013) [ 15 ]

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