Die SEPA-Umstellung ab 1. Februar 2014 ... - DDIV
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Für verwaltete Einzelobjekte (Hausgrundstück, Sondereigentum) ist die Gläubiger-ID von den<br />
jeweiligen Auftraggebern <strong>ab</strong>zufordern, soweit das Zahlungsempfängerkonto – richtigerweise – auf den<br />
Namen des Eigentümers läuft und damit kein Treuhandkonto ist. <strong>Die</strong> Zahlungspflichtigen sind hierüber<br />
zu informieren. Der Verwalter kann sich auch zur Beantragung der Gläubiger-ID bei der Bundesbank<br />
bevollmächtigen lassen.<br />
Mit der Hausbank (Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers) ist eine aktuelle Inkassovereinbarung,<br />
d.h. eine Vereinbarung der Teilnahme am <strong>SEPA</strong>-Lastschriftverfahren, unter<br />
Berücksichtigung der Gläubiger-ID zu schließen.<br />
Den einzelnen Vertragsverhältnissen sind nach Abstimmung mit den Auftraggebern Mandatsreferenzen<br />
zuzuordnen. <strong>Die</strong> Zahlungspflichtigen sind hierüber zu informieren.<br />
<strong>Die</strong> Zahlungspflichtigen (z.B. Mieter, Hausgeldschuldner), die eine wirksame Einzugsermächtigung<br />
erteilt h<strong>ab</strong>en, sind über die „Umwidmung“ in ein <strong>SEPA</strong>-Lastschriftmandat zu unterrichten. Das Datum<br />
der Unterrichtung ersetzt bei den erforderlichen Ang<strong>ab</strong>en gegenüber dem Zahlungsdienstleister das<br />
Datum der Unterschrift des Zahlers bei Mandatserteilung.<br />
Jedem Zahler im <strong>SEPA</strong>-Lastschriftverfahren ist spätestens 14 Tage vor jeder ersten Kontobelastung<br />
im <strong>SEPA</strong>-Verfahren bzw. bei jeder Mandatsänderung (z.B. Anpassung der einzuziehenden<br />
monatlichen Gesamtmiete) die bevorstehende Kontobelastung anzukündigen.<br />
<strong>Die</strong> für die Anschreiben erforderlichen Formulare sind in den Systemen zu hinterlegen und ggf. mit<br />
den Daten der Mieten- bzw. Hausgeldbuchhaltung zu verknüpfen. <strong>Die</strong> Muster für Jahres- und<br />
Betriebskosten<strong>ab</strong>rechnungen sind um die Ankündigung der Kontobelastung zu erweitern, um separate<br />
Ankündigungsschreiben zu vermeiden.<br />
Ein unternehmensinternes Procedere für kurzfristig erforderliche erste Kontobelastungen ist<br />
vorzusehen (z.B. Mietvertrags<strong>ab</strong>schluss am 25.02.2013, Inkrafttreten des Mietvertrages am<br />
0<strong>1.</strong>03.2013, Fälligkeit der ersten Miete gemäß § 556 b BGB am 05.03.2013 – keine Wahrung der<br />
vierzehntägigen Ankündigungsfrist möglich).<br />
<strong>SEPA</strong>-Broschüre des Dachverbandes Deutscher Immobilienverwalter (April 2013) [ 15 ]