Die SEPA-Umstellung ab 1. Februar 2014 ... - DDIV
Die SEPA-Umstellung ab 1. Februar 2014 ... - DDIV
Die SEPA-Umstellung ab 1. Februar 2014 ... - DDIV
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
www.ddiv.de Eine starke Gemeinschaft<br />
Formvorschriften: Dürfen wir weiterhin telefonische/Mail/Fax-Aufträge zur Änderung der<br />
Kontoverbindung entgegen nehmen?<br />
Nein. <strong>Die</strong> <strong>SEPA</strong>-Vorg<strong>ab</strong>en erfordern, dass das <strong>SEPA</strong>-Mandat eine Unterschrift des Kontoinh<strong>ab</strong>ers<br />
trägt. Dem werden telefonische, Fax- oder Mail-Aufträge leider nicht gerecht. Wenn Sie diese<br />
trotzdem weiterhin akzeptieren, müssen Sie das Risiko einer Rückg<strong>ab</strong>e wegen ungültigem Mandat<br />
einkalkulieren (bis zu 13 Monate).<br />
Kann das Mandat nicht auch elektronisch erteilt werden?<br />
Nein. <strong>SEPA</strong> sieht zwar diese Möglichkeit vor, jedoch gibt es dafür noch keine zugelassene Software-<br />
Anwendung. <strong>Die</strong> Kreditinstitute arbeiten daran, eine Mandatserteilung oder -änderung z. B. über das<br />
Homebanking zu ermöglichen.<br />
Kann ich die Mandatsreferenz vom Vorverwalter einfach übernehmen oder muss ich sie<br />
<strong>ab</strong>ändern?<br />
Bei der Übernahme einer laufenden Verwaltung kann ein neues Mandat entstehen, muss <strong>ab</strong>er nicht.<br />
Wenn der Kontoinh<strong>ab</strong>er des Verwalterkontos der Eigentümer/die WEG ist, können Mandatsreferenz<br />
und Gläubiger-ID unverändert bleiben, sofern die Software es erlaubt, die fremde Struktur der<br />
Nummer zu verwalten, und nicht schon eine identische Mandatsreferenz existiert. In allen anderen<br />
Fällen wird zumindest eine neue Gläubiger-ID benötigt. Über Änderungen sind alle Kontoinh<strong>ab</strong>er zu<br />
informieren.<br />
Wo finde ich die neuen Lastschrift-Formulare?<br />
Am besten wenden Sie sich an Ihr kontoführendes Kreditinstitut. Im Internet finden Sie ebenfalls<br />
entsprechende Publikationen mit Beispielformularen usw., z.B. unter http://www.die-deutschekreditwirtschaft.de/dk/zahlungsverkehr/sepa/inhalte-der-sepa/lastschrift.html<br />
Wie verhält sich das mit den Vorlauftagen bei der Einreichung von Lastschriften?<br />
<strong>SEPA</strong>-Basislastschriften müssen 5 Banktage (erste Lastschrift) bzw. 2 Banktage (Folgelastschrift) bei<br />
der Zahlstelle vorliegen (CORE-Verfahren). Das heißt, in der Regel werden Sie die Dateien noch<br />
einen Tag früher bei Ihrer Hausbank einreichen müssen. D<strong>ab</strong>ei rechnen sogenannte TARGET-<br />
Feiertage (Neujahr, Karfreitag, Ostermontag, <strong>1.</strong> Mai, Weihnachtsfeiertage) nicht mit.<br />
Gibt es auch eine <strong>SEPA</strong>-Lastschrift mit nur einem Tag Vorlauf? Wenn ja, wie und wann?<br />
In etwa <strong>ab</strong> November 2013 wird die deutsche Kreditwirtschaft das sog. COR1-Verfahren anbieten.<br />
Haufe-Softwareprodukte werden dies unterstützen – <strong>ab</strong> wann Ihre kontoführenden Kreditinstitute das<br />
Verfahren unterstützen, erfragen Sie bitte dort. COR1 ist allerdings freiwillig. Das heißt, es wird evtl.<br />
Debitoren geben, bei denen weiterhin im CORE-Verfahren eingezogen werden muss.<br />
2.3. <strong>SEPA</strong>-<strong>Umstellung</strong>: Das ist jetzt zu tun!<br />
Warum müssen wir jetzt das Lastschriftverfahren umstellen?<br />
<strong>Die</strong> <strong>Umstellung</strong> bis zum 3<strong>1.</strong>0<strong>1.</strong><strong>2014</strong> ist gemäß der <strong>SEPA</strong>-Vorg<strong>ab</strong>en für alle Unternehmen verbindlich<br />
geregelt. Das bisherige Lastschriftverfahren erlischt zum 0<strong>1.</strong>02.<strong>2014</strong>. Eine <strong>Umstellung</strong> bis zum 3.<br />
Quartal 2013 stellt den entsprechenden Zeitvorlauf sicher.<br />
Sind Einzugsermächtigungen weiter gültig oder müssen wir alle neu einholen?<br />
Entsprechend der aktualisierten AGB aller deutschen Kreditinstitute können Einzugsermächtigungen<br />
in <strong>SEPA</strong>-Mandate für die <strong>SEPA</strong>-Basislastschrift gewandelt werden ("Umdeutung"). Das ist jedoch nur<br />
dann zulässig, wenn die Einzugsermächtigungen im Original unterschrieben sind.<br />
<strong>SEPA</strong>-Broschüre des Dachverbandes Deutscher Immobilienverwalter (April 2013) [ 60 ]