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Die SEPA-Umstellung ab 1. Februar 2014 ... - DDIV

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Formvorschriften: Dürfen wir weiterhin telefonische/Mail/Fax-Aufträge zur Änderung der<br />

Kontoverbindung entgegen nehmen?<br />

Nein. <strong>Die</strong> <strong>SEPA</strong>-Vorg<strong>ab</strong>en erfordern, dass das <strong>SEPA</strong>-Mandat eine Unterschrift des Kontoinh<strong>ab</strong>ers<br />

trägt. Dem werden telefonische, Fax- oder Mail-Aufträge leider nicht gerecht. Wenn Sie diese<br />

trotzdem weiterhin akzeptieren, müssen Sie das Risiko einer Rückg<strong>ab</strong>e wegen ungültigem Mandat<br />

einkalkulieren (bis zu 13 Monate).<br />

Kann das Mandat nicht auch elektronisch erteilt werden?<br />

Nein. <strong>SEPA</strong> sieht zwar diese Möglichkeit vor, jedoch gibt es dafür noch keine zugelassene Software-<br />

Anwendung. <strong>Die</strong> Kreditinstitute arbeiten daran, eine Mandatserteilung oder -änderung z. B. über das<br />

Homebanking zu ermöglichen.<br />

Kann ich die Mandatsreferenz vom Vorverwalter einfach übernehmen oder muss ich sie<br />

<strong>ab</strong>ändern?<br />

Bei der Übernahme einer laufenden Verwaltung kann ein neues Mandat entstehen, muss <strong>ab</strong>er nicht.<br />

Wenn der Kontoinh<strong>ab</strong>er des Verwalterkontos der Eigentümer/die WEG ist, können Mandatsreferenz<br />

und Gläubiger-ID unverändert bleiben, sofern die Software es erlaubt, die fremde Struktur der<br />

Nummer zu verwalten, und nicht schon eine identische Mandatsreferenz existiert. In allen anderen<br />

Fällen wird zumindest eine neue Gläubiger-ID benötigt. Über Änderungen sind alle Kontoinh<strong>ab</strong>er zu<br />

informieren.<br />

Wo finde ich die neuen Lastschrift-Formulare?<br />

Am besten wenden Sie sich an Ihr kontoführendes Kreditinstitut. Im Internet finden Sie ebenfalls<br />

entsprechende Publikationen mit Beispielformularen usw., z.B. unter http://www.die-deutschekreditwirtschaft.de/dk/zahlungsverkehr/sepa/inhalte-der-sepa/lastschrift.html<br />

Wie verhält sich das mit den Vorlauftagen bei der Einreichung von Lastschriften?<br />

<strong>SEPA</strong>-Basislastschriften müssen 5 Banktage (erste Lastschrift) bzw. 2 Banktage (Folgelastschrift) bei<br />

der Zahlstelle vorliegen (CORE-Verfahren). Das heißt, in der Regel werden Sie die Dateien noch<br />

einen Tag früher bei Ihrer Hausbank einreichen müssen. D<strong>ab</strong>ei rechnen sogenannte TARGET-<br />

Feiertage (Neujahr, Karfreitag, Ostermontag, <strong>1.</strong> Mai, Weihnachtsfeiertage) nicht mit.<br />

Gibt es auch eine <strong>SEPA</strong>-Lastschrift mit nur einem Tag Vorlauf? Wenn ja, wie und wann?<br />

In etwa <strong>ab</strong> November 2013 wird die deutsche Kreditwirtschaft das sog. COR1-Verfahren anbieten.<br />

Haufe-Softwareprodukte werden dies unterstützen – <strong>ab</strong> wann Ihre kontoführenden Kreditinstitute das<br />

Verfahren unterstützen, erfragen Sie bitte dort. COR1 ist allerdings freiwillig. Das heißt, es wird evtl.<br />

Debitoren geben, bei denen weiterhin im CORE-Verfahren eingezogen werden muss.<br />

2.3. <strong>SEPA</strong>-<strong>Umstellung</strong>: Das ist jetzt zu tun!<br />

Warum müssen wir jetzt das Lastschriftverfahren umstellen?<br />

<strong>Die</strong> <strong>Umstellung</strong> bis zum 3<strong>1.</strong>0<strong>1.</strong><strong>2014</strong> ist gemäß der <strong>SEPA</strong>-Vorg<strong>ab</strong>en für alle Unternehmen verbindlich<br />

geregelt. Das bisherige Lastschriftverfahren erlischt zum 0<strong>1.</strong>02.<strong>2014</strong>. Eine <strong>Umstellung</strong> bis zum 3.<br />

Quartal 2013 stellt den entsprechenden Zeitvorlauf sicher.<br />

Sind Einzugsermächtigungen weiter gültig oder müssen wir alle neu einholen?<br />

Entsprechend der aktualisierten AGB aller deutschen Kreditinstitute können Einzugsermächtigungen<br />

in <strong>SEPA</strong>-Mandate für die <strong>SEPA</strong>-Basislastschrift gewandelt werden ("Umdeutung"). Das ist jedoch nur<br />

dann zulässig, wenn die Einzugsermächtigungen im Original unterschrieben sind.<br />

<strong>SEPA</strong>-Broschüre des Dachverbandes Deutscher Immobilienverwalter (April 2013) [ 60 ]

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