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Die SEPA-Umstellung ab 1. Februar 2014 ... - DDIV

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<strong>1.</strong>4. Wesentliche Merkmale der Mandatsverwaltung<br />

Eindeutige Mandatsreferenz<br />

<strong>SEPA</strong>-Mandate benötigen eine eindeutige Mandatsreferenz. In Verbindung mit der Gläubiger-ID wird<br />

somit <strong>SEPA</strong>-weit die eindeutige Identifizierbarkeit eines Mandats sichergestellt. <strong>Die</strong> ERP-Systeme<br />

stellen durch eine automatische Verg<strong>ab</strong>e der Mandatsreferenz diese Eindeutigkeit sicher. <strong>Die</strong><br />

Mandatsreferenz wird von den ERP-Systemen automatisch bei jeder erzeugten Lastschrift angehängt.<br />

Gläubiger-Identifikationsnummer (Gläubiger-ID)<br />

<strong>Die</strong> Gläubiger-ID gehört zwingend zu den Ang<strong>ab</strong>en im Mandat. Auch sie wird von den ERP-Systemen<br />

automatisch bei jeder erzeugten Lastschrift angehängt. <strong>Die</strong> ERP-Systeme erlauben sowohl die<br />

Einrichtung gesonderter Gläubiger-IDs je WEG als auch die Eing<strong>ab</strong>e der Gläubiger-ID des Verwalters,<br />

sofern ein Treuhandkonto geführt wird.<br />

Datum der Mandatsunterschrift<br />

Da das Datum der Mandatsunterschrift ebenfalls bei jeder erzeugten Lastschrift anzuhängen ist, muss<br />

dieses Datum auch bei der Anlage der Mandate im Rahmen der Migration von Einzugsermächtigungen<br />

belegt werden. Maßgeblich ist in diesen Fällen das Versanddatum des Informationsschreibens<br />

über die <strong>Umstellung</strong> auf das <strong>SEPA</strong>-Lastschriftverfahren. <strong>Die</strong> ERP-Systeme sorgen für eine<br />

entsprechende Belegung des Datums bei den betroffenen Mandaten.<br />

<strong>SEPA</strong>-Mandat<br />

Im Mandat ist hinterlegt, für welches Lastschriftverfahren das Mandat gültig ist:<br />

- <strong>SEPA</strong>-CORE-Lastschrift<br />

- B2B-Lastschrift (je nach Systemausprägung)<br />

- (gegebenenfalls <strong>SEPA</strong>-COR1-Lastschrift)<br />

a. Einmalmandate<br />

<strong>Die</strong> ERP-Systeme ermöglichen die Verwaltung von Einmalmandaten. Nach einmaliger Nutzung sind<br />

diese automatisch nicht mehr gültig. Eine nachträgliche Aktivierung ist nicht zulässig.<br />

b. Statusverwaltung<br />

Durch eine Statusverwaltung stellen die ERP-Systeme sicher, dass Mandate zur Vorbereitung<br />

zunächst nur erfasst werden können. <strong>Die</strong> erfassten Mandate können dann in einem weiteren Schritt –<br />

in der Regel bei Vorlage des unterzeichneten Mandats – gesondert aktiviert werden. Anschließend<br />

stehen sie zur Nutzung im Rahmen des <strong>SEPA</strong>-Lastschriftverfahrens bereit. Damit ist ebenfalls<br />

sichergestellt, dass Mandate bei Aussetzung des Lastschriftverfahrens (zum Beispiel bei<br />

vorübergehendem Wechsel auf das Überweisungsverfahren) im System erhalten bleiben können und<br />

so eine Wiederaufnahme der Nutzung des Lastschriftverfahrens vor Ablauf von 36 Monaten<br />

gewährleistet ist.<br />

<strong>SEPA</strong>-Broschüre des Dachverbandes Deutscher Immobilienverwalter (April 2013) [ 52 ]

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