Die SEPA-Umstellung ab 1. Februar 2014 ... - DDIV
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c. Verfall eines Mandats<br />
Ein Mandat verfällt automatisch, wenn es 36 Monate nicht genutzt wurde. Deshalb überwachen die<br />
ERP-Systeme, dass ausschließlich für gültige Mandate <strong>SEPA</strong>-Lastschriften erzeugt werden können.<br />
Hierzu wird zum Mandat gespeichert, wann die letzte <strong>SEPA</strong>-Lastschrift im System erzeugt, das heißt<br />
das Mandat bedient wurde.<br />
d. Gültigkeit eines Mandats<br />
<strong>Die</strong> Gültigkeit eines Mandats kann in der Mandatsverwaltung – un<strong>ab</strong>hängig vom automatischen Verfall<br />
– beschränkt werden. <strong>Die</strong>s kann zum Beispiel genutzt werden, um Änderungen der Bankverbindung<br />
des Debitors bereits im Voraus mit Termin im ERP-System zu hinterlegen.<br />
e. Erst- oder Folgeauftrag<br />
Über die Mandatsverwaltung wird festgestellt, ob es sich bei den zugehörigen Lastschrifteinzügen um<br />
einen Erst- oder Folgeauftrag handelt. So ist jederzeit ersichtlich, welcher Vorlagefrist der<br />
Lastschrifteinzug genügen muss.<br />
f. Vertragsbezug<br />
Das Mandat wird einem Vertrag zugeordnet. Je nach Systemausprägung ist auch eine Zuordnung von<br />
mehreren Verträgen möglich.<br />
g. Abweichende Zahler<br />
Sofern der Zahler vom Vertragspartner <strong>ab</strong>weicht, werden zum Mandat – über den Bezug zum Vertrag<br />
hinaus – die notwendigen Daten zum <strong>ab</strong>weichenden Zahler hinterlegt (Beispiel: Oma zahlt für den<br />
Enkel die Miete).<br />
<strong>1.</strong>5. Migration bestehender Einzugsermächtigungen in Mandate<br />
Für die Überführung der bestehenden Einzugsermächtigungen in Mandate werden in den neuen<br />
Releases der ERP-Systeme entsprechende Migrationsverfahren bereitgestellt, die es auf einfache<br />
Wei-se ermöglichen, zu allen relevanten Einzugsermächtigungen die notwendigen Mandatsdaten für<br />
das ERP-System automatisch zu erzeugen.<br />
<strong>Die</strong> Migration der Einzugsermächtigungen kann auf aktive, das heißt noch genutzte<br />
Einzugsermächtigungen beschränkt werden. Im ERP-System wird hinterlegt, dass das Mandat durch<br />
Nutzung der Migrationsverfahren angelegt wurde.<br />
Aktivierung erfasster Mandate im Sammelverfahren<br />
In einem gesonderten Schritt können die im Zuge der Migration im ERP-System hinterlegten Mandate<br />
in einem Sammelverfahren aktiviert werden. <strong>Die</strong>se Aktivierung geht einher mit der obligatorischen<br />
Information der Debitoren über die <strong>Umstellung</strong> auf das <strong>SEPA</strong>-Lastschriftverfahren. <strong>Die</strong> ERP-Systeme<br />
stellen hierzu eine entsprechende Standard-Korrespondenz bereit. Das Datum dieser Korrespondenz<br />
wird im Zuge der Aktivierung als „Datum der Mandatsunterschrift“ im Mandat vermerkt. Mit dieser<br />
Korrespondenz kann zugleich die Vorankündigung der <strong>SEPA</strong>-Lastschrift erfolgen.<br />
<strong>SEPA</strong>-Broschüre des Dachverbandes Deutscher Immobilienverwalter (April 2013) [ 53 ]