27.02.2014 Aufrufe

Die SEPA-Umstellung ab 1. Februar 2014 ... - DDIV

Die SEPA-Umstellung ab 1. Februar 2014 ... - DDIV

Die SEPA-Umstellung ab 1. Februar 2014 ... - DDIV

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

www.ddiv.de Eine starke Gemeinschaft<br />

c. Verfall eines Mandats<br />

Ein Mandat verfällt automatisch, wenn es 36 Monate nicht genutzt wurde. Deshalb überwachen die<br />

ERP-Systeme, dass ausschließlich für gültige Mandate <strong>SEPA</strong>-Lastschriften erzeugt werden können.<br />

Hierzu wird zum Mandat gespeichert, wann die letzte <strong>SEPA</strong>-Lastschrift im System erzeugt, das heißt<br />

das Mandat bedient wurde.<br />

d. Gültigkeit eines Mandats<br />

<strong>Die</strong> Gültigkeit eines Mandats kann in der Mandatsverwaltung – un<strong>ab</strong>hängig vom automatischen Verfall<br />

– beschränkt werden. <strong>Die</strong>s kann zum Beispiel genutzt werden, um Änderungen der Bankverbindung<br />

des Debitors bereits im Voraus mit Termin im ERP-System zu hinterlegen.<br />

e. Erst- oder Folgeauftrag<br />

Über die Mandatsverwaltung wird festgestellt, ob es sich bei den zugehörigen Lastschrifteinzügen um<br />

einen Erst- oder Folgeauftrag handelt. So ist jederzeit ersichtlich, welcher Vorlagefrist der<br />

Lastschrifteinzug genügen muss.<br />

f. Vertragsbezug<br />

Das Mandat wird einem Vertrag zugeordnet. Je nach Systemausprägung ist auch eine Zuordnung von<br />

mehreren Verträgen möglich.<br />

g. Abweichende Zahler<br />

Sofern der Zahler vom Vertragspartner <strong>ab</strong>weicht, werden zum Mandat – über den Bezug zum Vertrag<br />

hinaus – die notwendigen Daten zum <strong>ab</strong>weichenden Zahler hinterlegt (Beispiel: Oma zahlt für den<br />

Enkel die Miete).<br />

<strong>1.</strong>5. Migration bestehender Einzugsermächtigungen in Mandate<br />

Für die Überführung der bestehenden Einzugsermächtigungen in Mandate werden in den neuen<br />

Releases der ERP-Systeme entsprechende Migrationsverfahren bereitgestellt, die es auf einfache<br />

Wei-se ermöglichen, zu allen relevanten Einzugsermächtigungen die notwendigen Mandatsdaten für<br />

das ERP-System automatisch zu erzeugen.<br />

<strong>Die</strong> Migration der Einzugsermächtigungen kann auf aktive, das heißt noch genutzte<br />

Einzugsermächtigungen beschränkt werden. Im ERP-System wird hinterlegt, dass das Mandat durch<br />

Nutzung der Migrationsverfahren angelegt wurde.<br />

Aktivierung erfasster Mandate im Sammelverfahren<br />

In einem gesonderten Schritt können die im Zuge der Migration im ERP-System hinterlegten Mandate<br />

in einem Sammelverfahren aktiviert werden. <strong>Die</strong>se Aktivierung geht einher mit der obligatorischen<br />

Information der Debitoren über die <strong>Umstellung</strong> auf das <strong>SEPA</strong>-Lastschriftverfahren. <strong>Die</strong> ERP-Systeme<br />

stellen hierzu eine entsprechende Standard-Korrespondenz bereit. Das Datum dieser Korrespondenz<br />

wird im Zuge der Aktivierung als „Datum der Mandatsunterschrift“ im Mandat vermerkt. Mit dieser<br />

Korrespondenz kann zugleich die Vorankündigung der <strong>SEPA</strong>-Lastschrift erfolgen.<br />

<strong>SEPA</strong>-Broschüre des Dachverbandes Deutscher Immobilienverwalter (April 2013) [ 53 ]

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!