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Die SEPA-Umstellung ab 1. Februar 2014 ... - DDIV

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www.ddiv.de Eine starke Gemeinschaft<br />

uns ggf. nicht bekannten Verwaltungsobjekten und auch nach einem evtl. Verwalterwechsel, fest<br />

zugeordnet. Wir benötigen die Ang<strong>ab</strong>e bis spätestens …..., um das Verfahren unternehmensintern<br />

einheitlich für sämtliche Objekte umstellen zu können. Für nähere Informationen stehen wir Ihnen gern<br />

zur Verfügung. Allgemeine Hinweise finden Sie auch unter www.bundesbank.de bzw. direkt unter dem<br />

Menüpunkt Unbarer Zahlungsverkehr.<br />

Des Weiteren ist im <strong>SEPA</strong>-Verfahren die Verg<strong>ab</strong>e und Zuordnung sogenannter Mandatsreferenzen<br />

erforderlich. Damit wird im Bankenverkehr die konkrete Schuldbeziehung eindeutig festgelegt. Für<br />

jeden Mieter ist somit eine Mandatsreferenz zur Erfüllung der Zahlungspflichten aus dem jeweiligen<br />

Mietvertrag zu generieren. Wir schlagen für die einzelnen Mietverträge folgende Mandatsreferenzen<br />

vor, die Sie auch nach einem evtl. Verwalterwechsel weiter verwenden müssen, um die Neuerteilung<br />

eines Lastschriftmandates zu vermeiden:<br />

Wohnung Mietpartei Mandatsreferenz<br />

EG links Muster ...........................<br />

<strong>1.</strong> OG links Müller ...........................<br />

............... .................. ...........................<br />

Wir sind gesetzlich verpflichtet, die Schuldner (Mieter) jeweils vor dem erstmaligen Gebrauch der<br />

<strong>SEPA</strong>-Lastschrift und bei jeder Änderung im Einziehungsbetrag (z.B. nach Betriebskosten<strong>ab</strong>rechnungen)<br />

rechtzeitig, spätestens 14 Tage vorher, zu informieren.<br />

Des Weiteren ist es erforderlich, jeden einzelnen Mieter zu kontaktieren, um die aktuellen Bankdaten<br />

IBAN und BIC anstelle der bisherigen Kontonummer und Bankleitzahl in Erfahrung zu bringen und ggf.<br />

nicht formwirksam erteilte Einzugsermächtigungen durch neue <strong>SEPA</strong>-Mandate zu ersetzen. <strong>Die</strong>s wird<br />

einen erheblichen Gesprächs- und Korrespondenzaufwand nach sich ziehen.<br />

Im Rahmen unseres Gesprächstermins am .................. werden wir Sie nochmals ausführlich über die<br />

rechtlichen Bestimmungen und neuen Abläufe informieren. Wie Sie den obigen Ausführungen<br />

entnehmen können, ist das neue zwingende Verfahren für unser Unternehmen mit einem ganz<br />

erheblichen Mehraufwand verbunden. Wir bitten Sie daher einerseits um zeitnahe Auskunft zu den<br />

erbetenen Informationen. Des Weiteren bitten wir Sie um die Vereinbarung einer angemessenen<br />

Zusatzvergütung der Verwaltung entsprechend § ... des Verwaltervertrages. Wir schlagen vor, ..........<br />

Für Rückfragen stehen wir jederzeit gern zur Verfügung.<br />

Mit freundlichen Grüßen ..................<br />

<strong>SEPA</strong>-Broschüre des Dachverbandes Deutscher Immobilienverwalter (April 2013) [ 27 ]

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