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Die SEPA-Umstellung ab 1. Februar 2014 ... - DDIV

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2.2.2. Ankündigung des erstmaligen Einzugs bei Neuverträgen<br />

Der Vermieter bzw. Verwalter als Zahlungsempfänger ist verpflichtet, den zahlenden Mieter<br />

spätestens 14 Tage vor dem erstmaligen Gebrauch des Lastschriftmandates nochmals gesondert zu<br />

informieren.<br />

Daher empfiehlt es sich für den Neu<strong>ab</strong>schluss von Mietverträgen, den Mieter zur ersten Mietzahlung<br />

per Barzahlung oder Überweisung zu verpflichten, um den sonst anfallenden Zeitverzug zu<br />

vermeiden.<br />

Muster Nr. 16 – Ankündigung bei erstmaligem Einzug auf verwaltereigenes Treuhandkonto<br />

Sehr geehrte/r [Mieter/in],<br />

für die Erfüllung der Zahlungspflichten aus dem Mietvertrag vom …... über die Wohnung ..........<br />

erteilten Sie uns schriftlich am ............... ein <strong>SEPA</strong>-Lastschriftmandat.<br />

Fortan werden wir daher die laufende monatliche Gesamtmiete einschließlich der Betriebskostenvorauszahlungen<br />

in Höhe von derzeit .......... € am 3. Werktag eines Monats auf Ihrem uns hier<br />

bekannten Konto bei der ...............................(Bank), IBAN ........................., BIC ............................<br />

unter Ang<strong>ab</strong>e unserer eigenen Gläubigeridentifikationsnummer ...................... sowie der für diesen<br />

Mietvertrag geltenden Mandatsreferenz ........................... belasten. Sofern es sich hierbei um einen<br />

Feiertag oder ein Wochenende handelt, erfolgt die Belastung erst am nächsten Werktag.<br />

<strong>Die</strong> erste Belastungsbuchung wird für die Miete ................. am ......................... erfolgen.<br />

Soweit eine Lastschrift über eine andere Forderung wie eine Betriebskostennachzahlung oder nach<br />

Änderung der monatlichen Miete erfolgt, werden Sie jeweils 14 Tage vorher über die Belastung<br />

informiert, damit Sie rechtzeitig für eine hinreichende Kontodeckung Sorge tragen können.<br />

Falls sich Ihre Bankverbindung ändert oder die uns bekannten Daten unzutreffend sein sollten,<br />

informieren Sie uns bitte rechtzeitig, um unnötige Kosten für Rücklastgebühren zu vermeiden.<br />

Für eventuelle Rückfragen stehen wir jederzeit gern zur Verfügung.<br />

Mit freundlichen Grüßen ............................<br />

<strong>SEPA</strong>-Broschüre des Dachverbandes Deutscher Immobilienverwalter (April 2013) [ 36 ]

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