Die SEPA-Umstellung ab 1. Februar 2014 ... - DDIV
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2.2.2. Ankündigung des erstmaligen Einzugs bei Neuverträgen<br />
Der Vermieter bzw. Verwalter als Zahlungsempfänger ist verpflichtet, den zahlenden Mieter<br />
spätestens 14 Tage vor dem erstmaligen Gebrauch des Lastschriftmandates nochmals gesondert zu<br />
informieren.<br />
Daher empfiehlt es sich für den Neu<strong>ab</strong>schluss von Mietverträgen, den Mieter zur ersten Mietzahlung<br />
per Barzahlung oder Überweisung zu verpflichten, um den sonst anfallenden Zeitverzug zu<br />
vermeiden.<br />
Muster Nr. 16 – Ankündigung bei erstmaligem Einzug auf verwaltereigenes Treuhandkonto<br />
Sehr geehrte/r [Mieter/in],<br />
für die Erfüllung der Zahlungspflichten aus dem Mietvertrag vom …... über die Wohnung ..........<br />
erteilten Sie uns schriftlich am ............... ein <strong>SEPA</strong>-Lastschriftmandat.<br />
Fortan werden wir daher die laufende monatliche Gesamtmiete einschließlich der Betriebskostenvorauszahlungen<br />
in Höhe von derzeit .......... € am 3. Werktag eines Monats auf Ihrem uns hier<br />
bekannten Konto bei der ...............................(Bank), IBAN ........................., BIC ............................<br />
unter Ang<strong>ab</strong>e unserer eigenen Gläubigeridentifikationsnummer ...................... sowie der für diesen<br />
Mietvertrag geltenden Mandatsreferenz ........................... belasten. Sofern es sich hierbei um einen<br />
Feiertag oder ein Wochenende handelt, erfolgt die Belastung erst am nächsten Werktag.<br />
<strong>Die</strong> erste Belastungsbuchung wird für die Miete ................. am ......................... erfolgen.<br />
Soweit eine Lastschrift über eine andere Forderung wie eine Betriebskostennachzahlung oder nach<br />
Änderung der monatlichen Miete erfolgt, werden Sie jeweils 14 Tage vorher über die Belastung<br />
informiert, damit Sie rechtzeitig für eine hinreichende Kontodeckung Sorge tragen können.<br />
Falls sich Ihre Bankverbindung ändert oder die uns bekannten Daten unzutreffend sein sollten,<br />
informieren Sie uns bitte rechtzeitig, um unnötige Kosten für Rücklastgebühren zu vermeiden.<br />
Für eventuelle Rückfragen stehen wir jederzeit gern zur Verfügung.<br />
Mit freundlichen Grüßen ............................<br />
<strong>SEPA</strong>-Broschüre des Dachverbandes Deutscher Immobilienverwalter (April 2013) [ 36 ]