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Die SEPA-Umstellung ab 1. Februar 2014 ... - DDIV

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www.ddiv.de Eine starke Gemeinschaft<br />

die Beantragung einer sogenannten Gläubigeridentifikationsnummer bei der Bundesbank erforderlich.<br />

<strong>Die</strong>se lautet für die hier verwaltete Wohnungseigentümergemeinschaft Musterstraße 2 in 01234<br />

Musterstadt: ............................................................. Sie findet auch Anwendung, wenn im Namen<br />

der WEG andere <strong>SEPA</strong>-Lastschriften, z.B. gegenüber Mietern von Stellplätzen im gemeinschaftlichen<br />

Eigentum, gezogen werden. <strong>Die</strong> Gläubigeridentifikationsnummer ist von unserem Bestellungszeitraum<br />

vollkommen un<strong>ab</strong>hängig und gilt daher auch nach einem etwaigen Verwalterwechsel. Mit<br />

dieser Gläubigeridentifikationsnummer identifiziert sich die Wohnungseigentümergemeinschaft im<br />

Europäischen Zahlungsraum gegenüber jedem Kreditinstitut und jedem Vertragspartner.<br />

Des Weiteren ist im <strong>SEPA</strong>-Verfahren die Verg<strong>ab</strong>e und Zuordnung sogenannter Mandatsreferenzen<br />

erforderlich. Damit wird im Bankenverkehr die konkrete Schuldbeziehung eindeutig festgelegt. Für<br />

jeden Sondereigentümer wurde somit eine Mandatsreferenz zur Erfüllung der Zahlungspflichten aus<br />

dem Sondereigentum gegenüber der Eigentümergemeinschaft generiert. Für Ihr Sondereigentum<br />

lautet diese Mandatsreferenz: ..................................<br />

Sie h<strong>ab</strong>en darüber hinaus einen Mietvertrag über den Pkw-Stellplatz Nr. ... mit der Gemeinschaft<br />

<strong>ab</strong>geschlossen und schulden der Gemeinschaft hieraus die Zahlung monatlicher Miete. Für dieses<br />

Vertragsverhältnis gilt zukünftig im <strong>SEPA</strong>-Verkehr die folgende Mandatsreferenz: ..............................<br />

Vor dem erstmaligen Gebrauch der <strong>SEPA</strong>-Lastschrift und bei jeder Änderung im Einziehungsbetrag<br />

werden wir Sie rechtzeitig, spätestens 14 Tage vorher, informieren.<br />

Im Rahmen der Eigentümerversammlung .................. werden wir nochmals ausführlich über die<br />

rechtlichen Bestimmungen und neuen Abläufe informieren. Wie Sie den obigen Ausführungen<br />

entnehmen können, ist das neue zwingende Verfahren für unser Unternehmen mit einem ganz<br />

erheblichen Mehraufwand verbunden. Wir bitten Sie daher einerseits um zeitnahe Auskunft zu den<br />

erbetenen Informationen. Des Weiteren werden wir im Rahmen der nächsten Eigentümerversammlung<br />

einen Beschlussvorschlag für eine entsprechende Zusatzvergütung der Verwaltung<br />

entsprechend § ... des Verwaltervertrages einbringen.<br />

Für Rückfragen stehen wir jederzeit gern zur Verfügung.<br />

Mit freundlichen Grüßen ..................<br />

<strong>1.</strong>2.2. Einzug ohne Vorliegen einer schriftlichen Einzugsermächtigung<br />

Sofern für den zahlungspflichtigen Hausgeldschuldner keine schriftliche Einzugsermächtigung vorliegt<br />

oder mit diesem das Abbuchungsverfahren statt des Einzugsermächtigungsverfahrens vereinbart war,<br />

benötigt der Verwalter ein neu erteiltes <strong>SEPA</strong>-Mandat zugunsten der WEG.<br />

Über die Pflicht zur Erteilung von <strong>SEPA</strong>-Mandaten kann ggf. nach § 21 WEG mehrheitlich<br />

beschlossen werden.<br />

<strong>SEPA</strong>-Broschüre des Dachverbandes Deutscher Immobilienverwalter (April 2013) [ 19 ]

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