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Die SEPA-Umstellung ab 1. Februar 2014 ... - DDIV

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www.ddiv.de Eine starke Gemeinschaft<br />

Muster Nr. 1 – Beschlussformulierung der Eigentümer<br />

<strong>Die</strong> Eigentümer beschließen, dass der Einzug sämtlicher Forderungen der Gemeinschaft gegenüber<br />

den einzelnen Eigentümern, wie z.B. des laufenden Hausgeldes, der Nachforderungen aus<br />

Jahres<strong>ab</strong>rechnungen oder Sonderumlagen oder auch aus Ratenzahlungsvereinbarungen, frühestens<br />

<strong>ab</strong> dem 0<strong>1.</strong>06.2013 und spätestens <strong>ab</strong> dem 3<strong>1.</strong>12.2013 im Wege der <strong>SEPA</strong>-Basis-Lastschrift erfolgt.<br />

Jeder Eigentümer ist verpflichtet, der Gemeinschaft, vertreten durch den Verwalter, ein<br />

entsprechendes <strong>SEPA</strong>-Mandat zu erteilen, falls kein solches in wirksamer Form bereits vorliegt.<br />

Der konkrete <strong>Umstellung</strong>szeitpunkt innerhalb des 3. bzw. 4. Quartals bleibt dem Verwalter<br />

überlassen, um diesem eine angemessene Vorbereitungszeit durch Erfassung der erforderlichen<br />

Daten, Aktualisierung der Software und Einholung erforderlicher Genehmigungen zu ermöglichen.<br />

Jeder einzelne Eigentümer ist verpflichtet, dem Verwalter bis spätestens TT.MM.JJJJ die<br />

Kontoverbindung nach IBAN und BIC schriftlich bekannt zu geben und auf Anforderung unverzüglich<br />

ein schriftliches <strong>SEPA</strong>-Lastschriftmandat zu erteilen.<br />

Der Verwalter hat für die WEG bei der Bundesbank bis spätestens TT.MM.JJJJ eine<br />

Gläubigeridentifikationsnummer zu beantragen. Soweit d<strong>ab</strong>ei die Ang<strong>ab</strong>e der Geschäftsbereichskennung<br />

freigestellt ist, soll diese „WEG“ lauten.<br />

Der Verwalter wird bis spätestens 3<strong>1.</strong>05.2013 Mandatsreferenzen für jede Lastschrift erstellen und<br />

den Eigentümern die sie jeweils betreffende Mandatsreferenz sowie die Gläubiger-ID in Textform<br />

mitteilen. D<strong>ab</strong>ei ist folgende Regel der Erstellung anzuwenden:<br />

W E G M M S 8 W E 0 2 1 H G<br />

Wohnungseigentümergemeinschaft<br />

Max-Müller-Straße 8 Wohneinheit Nr. lt. Aufteilungsplan<br />

Hausgeld<br />

Falls Ratenzahlungen vereinbart sind, lauten die letzten beiden Kennzeichen (statt „HG“) „RZ“.<br />

Der Verwalter hat anschließend namens und auf Rechnung der Wohnungseigentümergemeinschaft eine<br />

Inkassovereinbarung mit der ...-Bank zur Teilnahme am <strong>SEPA</strong>-Basis-Lastschriftverfahren <strong>ab</strong>zuschließen.<br />

Der Verwalter wird beauftragt, sämtliche zur Vorbereitung und Durchführung des <strong>SEPA</strong>-<br />

Lastschriftverfahrens erforderlichen Handlungen im Namen und auf Rechnung der<br />

Eigentümergemeinschaft vorzunehmen und evtl. anfallende Kosten dem Gemeinschaftskonto zu<br />

entnehmen.<br />

Für seinen Mehraufwand erhält der Verwalter zunächst ein einmaliges Zusatzhonorar in Höhe von<br />

...€ sowie laufend in Höhe von ...€ monatlich, das nach dem allgemeinen Kostenverteilungsschlüssel<br />

anteilig <strong>ab</strong> dem ... von jedem Eigentümer zusammen mit dem laufenden Hausgeld zu entrichten ist.<br />

Das einmalige Zusatzhonorar darf der Verwalter <strong>ab</strong> dem ... dem Gemeinschaftskonto entnehmen.<br />

Für den Mehraufwand des Verwalters infolge der Nichtteilnahme eines Eigentümers am <strong>SEPA</strong>-<br />

Lastschrift-Verfahren oder wegen verspäteter oder nicht <strong>ab</strong>gegebener Einwilligungen bzw.<br />

Informationen zur Kontoverbindung zahlt der betreffende Eigentümer an die Gemeinschaft eine<br />

Nichtteilnahme-Gebühr von 2,50€ pro zu zahlendem Schuldbetrag. Der Verwalter wird ermächtigt,<br />

diese Gebühr jeweils dem Gemeinschaftskonto zu seinen Gunsten als Mehrkostenaufwand zu<br />

entnehmen.<br />

<strong>SEPA</strong>-Broschüre des Dachverbandes Deutscher Immobilienverwalter (April 2013) [ 17 ]

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