Die SEPA-Umstellung ab 1. Februar 2014 ... - DDIV
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www.ddiv.de Eine starke Gemeinschaft<br />
Muster Nr. 1 – Beschlussformulierung der Eigentümer<br />
<strong>Die</strong> Eigentümer beschließen, dass der Einzug sämtlicher Forderungen der Gemeinschaft gegenüber<br />
den einzelnen Eigentümern, wie z.B. des laufenden Hausgeldes, der Nachforderungen aus<br />
Jahres<strong>ab</strong>rechnungen oder Sonderumlagen oder auch aus Ratenzahlungsvereinbarungen, frühestens<br />
<strong>ab</strong> dem 0<strong>1.</strong>06.2013 und spätestens <strong>ab</strong> dem 3<strong>1.</strong>12.2013 im Wege der <strong>SEPA</strong>-Basis-Lastschrift erfolgt.<br />
Jeder Eigentümer ist verpflichtet, der Gemeinschaft, vertreten durch den Verwalter, ein<br />
entsprechendes <strong>SEPA</strong>-Mandat zu erteilen, falls kein solches in wirksamer Form bereits vorliegt.<br />
Der konkrete <strong>Umstellung</strong>szeitpunkt innerhalb des 3. bzw. 4. Quartals bleibt dem Verwalter<br />
überlassen, um diesem eine angemessene Vorbereitungszeit durch Erfassung der erforderlichen<br />
Daten, Aktualisierung der Software und Einholung erforderlicher Genehmigungen zu ermöglichen.<br />
Jeder einzelne Eigentümer ist verpflichtet, dem Verwalter bis spätestens TT.MM.JJJJ die<br />
Kontoverbindung nach IBAN und BIC schriftlich bekannt zu geben und auf Anforderung unverzüglich<br />
ein schriftliches <strong>SEPA</strong>-Lastschriftmandat zu erteilen.<br />
Der Verwalter hat für die WEG bei der Bundesbank bis spätestens TT.MM.JJJJ eine<br />
Gläubigeridentifikationsnummer zu beantragen. Soweit d<strong>ab</strong>ei die Ang<strong>ab</strong>e der Geschäftsbereichskennung<br />
freigestellt ist, soll diese „WEG“ lauten.<br />
Der Verwalter wird bis spätestens 3<strong>1.</strong>05.2013 Mandatsreferenzen für jede Lastschrift erstellen und<br />
den Eigentümern die sie jeweils betreffende Mandatsreferenz sowie die Gläubiger-ID in Textform<br />
mitteilen. D<strong>ab</strong>ei ist folgende Regel der Erstellung anzuwenden:<br />
W E G M M S 8 W E 0 2 1 H G<br />
Wohnungseigentümergemeinschaft<br />
Max-Müller-Straße 8 Wohneinheit Nr. lt. Aufteilungsplan<br />
Hausgeld<br />
Falls Ratenzahlungen vereinbart sind, lauten die letzten beiden Kennzeichen (statt „HG“) „RZ“.<br />
Der Verwalter hat anschließend namens und auf Rechnung der Wohnungseigentümergemeinschaft eine<br />
Inkassovereinbarung mit der ...-Bank zur Teilnahme am <strong>SEPA</strong>-Basis-Lastschriftverfahren <strong>ab</strong>zuschließen.<br />
Der Verwalter wird beauftragt, sämtliche zur Vorbereitung und Durchführung des <strong>SEPA</strong>-<br />
Lastschriftverfahrens erforderlichen Handlungen im Namen und auf Rechnung der<br />
Eigentümergemeinschaft vorzunehmen und evtl. anfallende Kosten dem Gemeinschaftskonto zu<br />
entnehmen.<br />
Für seinen Mehraufwand erhält der Verwalter zunächst ein einmaliges Zusatzhonorar in Höhe von<br />
...€ sowie laufend in Höhe von ...€ monatlich, das nach dem allgemeinen Kostenverteilungsschlüssel<br />
anteilig <strong>ab</strong> dem ... von jedem Eigentümer zusammen mit dem laufenden Hausgeld zu entrichten ist.<br />
Das einmalige Zusatzhonorar darf der Verwalter <strong>ab</strong> dem ... dem Gemeinschaftskonto entnehmen.<br />
Für den Mehraufwand des Verwalters infolge der Nichtteilnahme eines Eigentümers am <strong>SEPA</strong>-<br />
Lastschrift-Verfahren oder wegen verspäteter oder nicht <strong>ab</strong>gegebener Einwilligungen bzw.<br />
Informationen zur Kontoverbindung zahlt der betreffende Eigentümer an die Gemeinschaft eine<br />
Nichtteilnahme-Gebühr von 2,50€ pro zu zahlendem Schuldbetrag. Der Verwalter wird ermächtigt,<br />
diese Gebühr jeweils dem Gemeinschaftskonto zu seinen Gunsten als Mehrkostenaufwand zu<br />
entnehmen.<br />
<strong>SEPA</strong>-Broschüre des Dachverbandes Deutscher Immobilienverwalter (April 2013) [ 17 ]