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Die SEPA-Umstellung ab 1. Februar 2014 ... - DDIV

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Simulation der <strong>Umstellung</strong><br />

<strong>Die</strong> Konvertierung der Bankverbindungen bedingt Datenveränderungen in erheblichem Umfang. <strong>Die</strong><br />

ERP-Systeme ermöglichen daher, dass Schritt c auch als Simulation durchgeführt werden kann. Im<br />

Rahmen der Simulation stellen die ERP-Systeme eine Filterung der Fehlerfälle bereit, die im Zuge der<br />

Konvertierung erkannt wurden. So können diese leicht nachbearbeitet werden.<br />

BK01®-Bankverbindungen<br />

Alle BK01®-Bankverbindungen, die bei Nutzung des Zahlungsverkehrsverfahrens BK01® der Aareal<br />

Bank in den ERP-Systemen gespeichert sind, werden automatisch umgerechnet. <strong>Die</strong> Umrechnung ist<br />

einmalig im ERP-System zu veranlassen. Eine Konvertierung durch Nutzung der Migrationsverfahren<br />

entfällt somit.<br />

<strong>1.</strong>2. <strong>Umstellung</strong> der eigenen Bankverbindungen<br />

In den ERP-Systemen sind neben den Geschäftspartner-Bankverbindungen auch die eigenen<br />

Bankverbindungen hinterlegt. Da es sich hier nicht um ein Massengeschäft handelt, sind zu diesen<br />

Bankverbindungen IBAN und BIC manuell zu pflegen. <strong>Die</strong> Ang<strong>ab</strong>en hierzu sind zum Beispiel auf dem<br />

entsprechenden Kontoauszug der Bank zu finden.<br />

<strong>1.</strong>3. Erfassung und Pflege der Mandate<br />

Voraussetzung für die Nutzung der <strong>SEPA</strong>-Lastschrift ist die Erteilung eines Mandats durch den<br />

Debitor. Das <strong>SEPA</strong>-Mandat ersetzt somit die heutige Einzugsermächtigung beziehungsweise<br />

Abbuchungsvereinbarung.<br />

Vorliegende Einzugsermächtigungen sind in der Regel in den ERP-Systemen als „einfaches“<br />

Kennzeichen hinterlegt. Im Gegensatz dazu sind zu einem Mandat umfangreiche Daten zu speichern.<br />

Darüber hinaus besteht die Anforderung, dass die ERP-Systeme beispielsweise den Verfall eines<br />

Mandats kontrollieren. Daher stellen die ERP-Systeme eine eigene Mandatsverwaltung zur Erfassung<br />

und Pflege der <strong>SEPA</strong>-Mandate bereit.<br />

Wohnungseigentumsverwaltung/Hausverwaltung<br />

Für jede juristische beziehungsweise natürliche Person wird eine eigene Gläubiger-Identifikationsnummer<br />

(Gläubiger-ID) benötigt. Für die Bereiche Wohnungseigentums- und Hausverwaltung sind<br />

daher in der Regel eigene Gläubiger-IDs zu beantragen. In den ERP-Systemen wird die Gläubiger-ID<br />

für diese Bereiche jeweils individuell erfasst.<br />

Geschäftsbereiche<br />

<strong>Die</strong> zugeteilte Gläubiger-ID erlaubt eine individuelle Ausprägung von sogenannten Geschäftsbereichen.<br />

<strong>Die</strong> ERP-Systeme sind darauf ausgelegt, dass bei Bedarf eine entsprechende Ausprägung<br />

vorgenommen werden kann.<br />

<strong>SEPA</strong>-Broschüre des Dachverbandes Deutscher Immobilienverwalter (April 2013) [ 51 ]

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