Die SEPA-Umstellung ab 1. Februar 2014 ... - DDIV
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Simulation der <strong>Umstellung</strong><br />
<strong>Die</strong> Konvertierung der Bankverbindungen bedingt Datenveränderungen in erheblichem Umfang. <strong>Die</strong><br />
ERP-Systeme ermöglichen daher, dass Schritt c auch als Simulation durchgeführt werden kann. Im<br />
Rahmen der Simulation stellen die ERP-Systeme eine Filterung der Fehlerfälle bereit, die im Zuge der<br />
Konvertierung erkannt wurden. So können diese leicht nachbearbeitet werden.<br />
BK01®-Bankverbindungen<br />
Alle BK01®-Bankverbindungen, die bei Nutzung des Zahlungsverkehrsverfahrens BK01® der Aareal<br />
Bank in den ERP-Systemen gespeichert sind, werden automatisch umgerechnet. <strong>Die</strong> Umrechnung ist<br />
einmalig im ERP-System zu veranlassen. Eine Konvertierung durch Nutzung der Migrationsverfahren<br />
entfällt somit.<br />
<strong>1.</strong>2. <strong>Umstellung</strong> der eigenen Bankverbindungen<br />
In den ERP-Systemen sind neben den Geschäftspartner-Bankverbindungen auch die eigenen<br />
Bankverbindungen hinterlegt. Da es sich hier nicht um ein Massengeschäft handelt, sind zu diesen<br />
Bankverbindungen IBAN und BIC manuell zu pflegen. <strong>Die</strong> Ang<strong>ab</strong>en hierzu sind zum Beispiel auf dem<br />
entsprechenden Kontoauszug der Bank zu finden.<br />
<strong>1.</strong>3. Erfassung und Pflege der Mandate<br />
Voraussetzung für die Nutzung der <strong>SEPA</strong>-Lastschrift ist die Erteilung eines Mandats durch den<br />
Debitor. Das <strong>SEPA</strong>-Mandat ersetzt somit die heutige Einzugsermächtigung beziehungsweise<br />
Abbuchungsvereinbarung.<br />
Vorliegende Einzugsermächtigungen sind in der Regel in den ERP-Systemen als „einfaches“<br />
Kennzeichen hinterlegt. Im Gegensatz dazu sind zu einem Mandat umfangreiche Daten zu speichern.<br />
Darüber hinaus besteht die Anforderung, dass die ERP-Systeme beispielsweise den Verfall eines<br />
Mandats kontrollieren. Daher stellen die ERP-Systeme eine eigene Mandatsverwaltung zur Erfassung<br />
und Pflege der <strong>SEPA</strong>-Mandate bereit.<br />
Wohnungseigentumsverwaltung/Hausverwaltung<br />
Für jede juristische beziehungsweise natürliche Person wird eine eigene Gläubiger-Identifikationsnummer<br />
(Gläubiger-ID) benötigt. Für die Bereiche Wohnungseigentums- und Hausverwaltung sind<br />
daher in der Regel eigene Gläubiger-IDs zu beantragen. In den ERP-Systemen wird die Gläubiger-ID<br />
für diese Bereiche jeweils individuell erfasst.<br />
Geschäftsbereiche<br />
<strong>Die</strong> zugeteilte Gläubiger-ID erlaubt eine individuelle Ausprägung von sogenannten Geschäftsbereichen.<br />
<strong>Die</strong> ERP-Systeme sind darauf ausgelegt, dass bei Bedarf eine entsprechende Ausprägung<br />
vorgenommen werden kann.<br />
<strong>SEPA</strong>-Broschüre des Dachverbandes Deutscher Immobilienverwalter (April 2013) [ 51 ]