Die SEPA-Umstellung ab 1. Februar 2014 ... - DDIV
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Muster Nr. 9 – Information des Mieters:<br />
(Konto des Zahlungsempfängers auf den Namen des Eigentümers)<br />
Sehr geehrte/r] [Mieter/in],<br />
für die Erfüllung der Zahlungspflichten aus dem Mietvertrag vom …... über die von uns für den<br />
Eigentümer ............................... verwaltete Wohnung .......... erteilten Sie schriftlich am ............... eine<br />
Einzugsermächtigung. <strong>Die</strong> Mieten werden vereinbarungsgemäß auf das Konto des Vermieters<br />
eingezogen.<br />
Gesetzlich besteht die Verpflichtung, das o.g. banktechnische Verfahren bis spätestens 0<strong>1.</strong>02.<strong>2014</strong><br />
umzustellen. Fortan werden Lastschriften nur noch als sogenannte <strong>SEPA</strong>-Lastschriften geführt.<br />
In Ihrem Vertragsverhältnis wird die <strong>Umstellung</strong> mit Wirkung <strong>ab</strong> dem ............. vorgenommen, so dass<br />
<strong>ab</strong> diesem Zeitpunkt die von Ihnen geschuldeten Zahlbeträge gemäß der mietvertraglichen<br />
Vereinbarung im Wege der <strong>SEPA</strong>-Lastschrift eingezogen werden.<br />
Fortan werden wir daher die laufende monatliche Gesamtmiete einschließlich der Betriebskostenvorauszahlungen<br />
in Höhe von derzeit .......... € am 3. Werktag eines Monats auf Ihrem uns hier<br />
bekannten Konto bei der ...............................(Bank), IBAN ........................., BIC .............................,<br />
unter Ang<strong>ab</strong>e der Gläubigeridentifikationsnummer des Vermieters ...................... sowie der für diesen<br />
Mietvertrag geltenden Mandatsreferenz ...........................belasten. Sofern es sich hierbei um einen<br />
Feiertag oder ein Wochenende handelt, erfolgt die Belastung erst am nächsten Werktag.<br />
<strong>Die</strong> erste Belastungsbuchung im <strong>SEPA</strong>-Lastschriftverfahren wird für die Miete ................. am<br />
......................... erfolgen.<br />
Soweit eine Lastschrift über eine andere Forderung wie eine Betriebskostennachzahlung oder nach<br />
Änderung der monatlichen Miete erfolgt, werden Sie jeweils 14 Tage vorher über die Belastung<br />
informiert, damit Sie rechtzeitig für eine hinreichende Kontodeckung Sorge tragen können.<br />
Falls sich Ihre Bankverbindung ändert oder die uns bekannten Daten unzutreffend sein sollten,<br />
informieren Sie uns bitte rechtzeitig, um unnötige Kosten für Rücklastgebühren zu vermeiden.<br />
Für eventuelle Rückfragen stehen wir jederzeit gern zur Verfügung.<br />
Mit freundlichen Grüßen ............................<br />
<strong>Die</strong> Ankündigung muss dem Mieter mindestens 14 Tage vor Gebrauch des Lastschriftmandates<br />
zugehen.<br />
<strong>SEPA</strong>-Broschüre des Dachverbandes Deutscher Immobilienverwalter (April 2013) [ 29 ]