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Die SEPA-Umstellung ab 1. Februar 2014 ... - DDIV

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Muster Nr. 9 – Information des Mieters:<br />

(Konto des Zahlungsempfängers auf den Namen des Eigentümers)<br />

Sehr geehrte/r] [Mieter/in],<br />

für die Erfüllung der Zahlungspflichten aus dem Mietvertrag vom …... über die von uns für den<br />

Eigentümer ............................... verwaltete Wohnung .......... erteilten Sie schriftlich am ............... eine<br />

Einzugsermächtigung. <strong>Die</strong> Mieten werden vereinbarungsgemäß auf das Konto des Vermieters<br />

eingezogen.<br />

Gesetzlich besteht die Verpflichtung, das o.g. banktechnische Verfahren bis spätestens 0<strong>1.</strong>02.<strong>2014</strong><br />

umzustellen. Fortan werden Lastschriften nur noch als sogenannte <strong>SEPA</strong>-Lastschriften geführt.<br />

In Ihrem Vertragsverhältnis wird die <strong>Umstellung</strong> mit Wirkung <strong>ab</strong> dem ............. vorgenommen, so dass<br />

<strong>ab</strong> diesem Zeitpunkt die von Ihnen geschuldeten Zahlbeträge gemäß der mietvertraglichen<br />

Vereinbarung im Wege der <strong>SEPA</strong>-Lastschrift eingezogen werden.<br />

Fortan werden wir daher die laufende monatliche Gesamtmiete einschließlich der Betriebskostenvorauszahlungen<br />

in Höhe von derzeit .......... € am 3. Werktag eines Monats auf Ihrem uns hier<br />

bekannten Konto bei der ...............................(Bank), IBAN ........................., BIC .............................,<br />

unter Ang<strong>ab</strong>e der Gläubigeridentifikationsnummer des Vermieters ...................... sowie der für diesen<br />

Mietvertrag geltenden Mandatsreferenz ...........................belasten. Sofern es sich hierbei um einen<br />

Feiertag oder ein Wochenende handelt, erfolgt die Belastung erst am nächsten Werktag.<br />

<strong>Die</strong> erste Belastungsbuchung im <strong>SEPA</strong>-Lastschriftverfahren wird für die Miete ................. am<br />

......................... erfolgen.<br />

Soweit eine Lastschrift über eine andere Forderung wie eine Betriebskostennachzahlung oder nach<br />

Änderung der monatlichen Miete erfolgt, werden Sie jeweils 14 Tage vorher über die Belastung<br />

informiert, damit Sie rechtzeitig für eine hinreichende Kontodeckung Sorge tragen können.<br />

Falls sich Ihre Bankverbindung ändert oder die uns bekannten Daten unzutreffend sein sollten,<br />

informieren Sie uns bitte rechtzeitig, um unnötige Kosten für Rücklastgebühren zu vermeiden.<br />

Für eventuelle Rückfragen stehen wir jederzeit gern zur Verfügung.<br />

Mit freundlichen Grüßen ............................<br />

<strong>Die</strong> Ankündigung muss dem Mieter mindestens 14 Tage vor Gebrauch des Lastschriftmandates<br />

zugehen.<br />

<strong>SEPA</strong>-Broschüre des Dachverbandes Deutscher Immobilienverwalter (April 2013) [ 29 ]

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