Die SEPA-Umstellung ab 1. Februar 2014 ... - DDIV
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schriftlichen Einzugsermächtigung um die aktuellen Bankverbindungsdaten bitten sowie den<br />
erstmaligen Gebrauch bzw. eine Lastschrift nach Betragsänderung mit einer Frist von mindestens<br />
zwei Wochen vorher ankündigen.<br />
Muster Nr. 6 – Information des Auftraggebers bei Einzug der Miete auf verwaltereigenes<br />
Treuhandkonto<br />
Sehr geehrte/r ...........,<br />
wie Ihnen sicherlich schon aus den Medien bekannt ist, dürfen die Banken in naher Zukunft aufgrund<br />
der europaweiten Harmonisierung der Bank<strong>ab</strong>läufe keine Einzugsermächtigungen bzw. Abbuchungsaufträge<br />
mehr akzeptieren. Fortan werden Lastschriften nur noch als sogenannte <strong>SEPA</strong>-Lastschriften<br />
geführt. Das ist ein europaweit einheitliches Lastschriftverfahren, das aufgrund des erforderlichen<br />
Verbraucherschutzes der bisherigen Einzugsermächtigung weitgehend ähnelt. Sie wurden sicherlich<br />
schon von Ihrer Bank über die Geschäftsbedingungen informiert.<br />
<strong>Die</strong> Verwaltung Ihres Sondereigentums/Verwaltungsobjektes ............................ erfolgt, wie Ihnen<br />
bekannt ist, unter Nutzung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs.<br />
So h<strong>ab</strong>en die Mieter jeweils Einzugsermächtigungen zum Einzug der laufenden Mieten,<br />
Betriebskostennachforderungen etc. erteilt.<br />
Spätestens <strong>ab</strong> dem 0<strong>1.</strong>02.<strong>2014</strong> ist eine Teilnahme am Einzugsermächtigungsverfahren nicht mehr<br />
möglich, die schriftlich erteilten Ermächtigungen werden fortan als <strong>SEPA</strong>-Lastschriften behandelt.<br />
Aus organisatorischen Gründen stellt unser Verwaltungsunternehmen das Bankverfahren mit Wirkung<br />
<strong>ab</strong> dem .......... auf das <strong>ab</strong> <strong>2014</strong> verpflichtende <strong>SEPA</strong>-Lastschriftverfahren um. Der Forderungseinzug<br />
erfolgt somit erstmalig für die laufende Miete des Monats ............... im <strong>SEPA</strong>-Lastschriftverfahren.<br />
Das Konto wird als Treuhandkonto auf unseren Namen geführt. Der Forderungseinzug erfolgt somit<br />
auch in unserem Namen. Zur Teilnahme am <strong>SEPA</strong>-Verfahren ist zunächst die Identifizierung des<br />
Gläubigers gegenüber den beteiligten Kreditinstituten erforderlich. Das erfolgt nach den aktuellen<br />
gesetzlichen Bestimmungen für jeden Gläubiger durch eine sogenannte Gläubigeridentifikationsnummer.<br />
Unsere Gläubigeridentifikationsnummer lautet.....................<br />
Des Weiteren ist im <strong>SEPA</strong>-Verfahren die Verg<strong>ab</strong>e und Zuordnung sogenannter Mandatsreferenzen<br />
erforderlich. Damit wird im Bankenverkehr die konkrete Schuldbeziehung eindeutig festgelegt. Für<br />
jeden Mieter ist somit eine Mandatsreferenz zur Erfüllung der Zahlungspflichten aus dem jeweiligen<br />
Mietvertrag zu generieren. Wir schlagen für die einzelnen Mietverträge folgende Mandatsreferenzen<br />
vor:<br />
Wohnung Mietpartei Mandatsreferenz<br />
EG links Muster ...........................<br />
<strong>1.</strong> OG links Müller ...........................<br />
............... .................. ...........................<br />
Wir sind gesetzlich verpflichtet, die Schuldner (Mieter) jeweils vor dem erstmaligen Gebrauch der<br />
<strong>SEPA</strong>-Lastschrift und bei jeder Änderung im Einziehungsbetrag (z.B. nach Betriebskosten<strong>ab</strong>rechnungen)<br />
rechtzeitig, spätestens 14 Tage vorher, zu informieren.<br />
<strong>SEPA</strong>-Broschüre des Dachverbandes Deutscher Immobilienverwalter (April 2013) [ 25 ]