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Die SEPA-Umstellung ab 1. Februar 2014 ... - DDIV

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schriftlichen Einzugsermächtigung um die aktuellen Bankverbindungsdaten bitten sowie den<br />

erstmaligen Gebrauch bzw. eine Lastschrift nach Betragsänderung mit einer Frist von mindestens<br />

zwei Wochen vorher ankündigen.<br />

Muster Nr. 6 – Information des Auftraggebers bei Einzug der Miete auf verwaltereigenes<br />

Treuhandkonto<br />

Sehr geehrte/r ...........,<br />

wie Ihnen sicherlich schon aus den Medien bekannt ist, dürfen die Banken in naher Zukunft aufgrund<br />

der europaweiten Harmonisierung der Bank<strong>ab</strong>läufe keine Einzugsermächtigungen bzw. Abbuchungsaufträge<br />

mehr akzeptieren. Fortan werden Lastschriften nur noch als sogenannte <strong>SEPA</strong>-Lastschriften<br />

geführt. Das ist ein europaweit einheitliches Lastschriftverfahren, das aufgrund des erforderlichen<br />

Verbraucherschutzes der bisherigen Einzugsermächtigung weitgehend ähnelt. Sie wurden sicherlich<br />

schon von Ihrer Bank über die Geschäftsbedingungen informiert.<br />

<strong>Die</strong> Verwaltung Ihres Sondereigentums/Verwaltungsobjektes ............................ erfolgt, wie Ihnen<br />

bekannt ist, unter Nutzung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs.<br />

So h<strong>ab</strong>en die Mieter jeweils Einzugsermächtigungen zum Einzug der laufenden Mieten,<br />

Betriebskostennachforderungen etc. erteilt.<br />

Spätestens <strong>ab</strong> dem 0<strong>1.</strong>02.<strong>2014</strong> ist eine Teilnahme am Einzugsermächtigungsverfahren nicht mehr<br />

möglich, die schriftlich erteilten Ermächtigungen werden fortan als <strong>SEPA</strong>-Lastschriften behandelt.<br />

Aus organisatorischen Gründen stellt unser Verwaltungsunternehmen das Bankverfahren mit Wirkung<br />

<strong>ab</strong> dem .......... auf das <strong>ab</strong> <strong>2014</strong> verpflichtende <strong>SEPA</strong>-Lastschriftverfahren um. Der Forderungseinzug<br />

erfolgt somit erstmalig für die laufende Miete des Monats ............... im <strong>SEPA</strong>-Lastschriftverfahren.<br />

Das Konto wird als Treuhandkonto auf unseren Namen geführt. Der Forderungseinzug erfolgt somit<br />

auch in unserem Namen. Zur Teilnahme am <strong>SEPA</strong>-Verfahren ist zunächst die Identifizierung des<br />

Gläubigers gegenüber den beteiligten Kreditinstituten erforderlich. Das erfolgt nach den aktuellen<br />

gesetzlichen Bestimmungen für jeden Gläubiger durch eine sogenannte Gläubigeridentifikationsnummer.<br />

Unsere Gläubigeridentifikationsnummer lautet.....................<br />

Des Weiteren ist im <strong>SEPA</strong>-Verfahren die Verg<strong>ab</strong>e und Zuordnung sogenannter Mandatsreferenzen<br />

erforderlich. Damit wird im Bankenverkehr die konkrete Schuldbeziehung eindeutig festgelegt. Für<br />

jeden Mieter ist somit eine Mandatsreferenz zur Erfüllung der Zahlungspflichten aus dem jeweiligen<br />

Mietvertrag zu generieren. Wir schlagen für die einzelnen Mietverträge folgende Mandatsreferenzen<br />

vor:<br />

Wohnung Mietpartei Mandatsreferenz<br />

EG links Muster ...........................<br />

<strong>1.</strong> OG links Müller ...........................<br />

............... .................. ...........................<br />

Wir sind gesetzlich verpflichtet, die Schuldner (Mieter) jeweils vor dem erstmaligen Gebrauch der<br />

<strong>SEPA</strong>-Lastschrift und bei jeder Änderung im Einziehungsbetrag (z.B. nach Betriebskosten<strong>ab</strong>rechnungen)<br />

rechtzeitig, spätestens 14 Tage vorher, zu informieren.<br />

<strong>SEPA</strong>-Broschüre des Dachverbandes Deutscher Immobilienverwalter (April 2013) [ 25 ]

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