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Die SEPA-Umstellung ab 1. Februar 2014 ... - DDIV

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www.ddiv.de Eine starke Gemeinschaft<br />

<strong>1.</strong>3. DKB-Checkliste – Wie mache ich mein Unternehmen <strong>SEPA</strong>-fähig?<br />

Vorbereitung<br />

betroffene Abteilungen über die <strong>SEPA</strong>-<strong>Umstellung</strong> informieren<br />

<strong>SEPA</strong>-Verantwortlichen im Unternehmen festlegen<br />

Zeitplan für die <strong>SEPA</strong>-<strong>Umstellung</strong> erstellen<br />

interne Richtlinien für die Nutzung der neuen <strong>SEPA</strong>-Verfahren festlegen<br />

persönliche Gläubiger-Identifikationsnummer bei der Deutschen Bundesbank unter<br />

www.glaeubiger-id.bundesbank.de beantragen<br />

auch für jede von Ihnen verwaltete Wohnungseigentümergemeinschaft, sofern diese am<br />

Lastschriftverfahren teilnehmen möchte<br />

IBAN und BIC auf Briefen/Vorlagen/Rechnungen/Internet usw. deutlich sichtbar angeben<br />

Finanzbuchhaltungsprogramm auf <strong>SEPA</strong>-Fähigkeit überprüfen und gegebenenfalls<br />

Rücksprache mit dem Softwarehersteller/-anbieter halten<br />

das von uns angebotene Zahlungsverkehrsprogramm SFIRM ist <strong>SEPA</strong>-fähig<br />

<strong>SEPA</strong>-Datenelemente und -formate in vorhandene Datenbanken einbinden<br />

weitere Software-Produkte berücksichtigen (z.B. Verwaltung von Kunden, etc.), in denen<br />

Zahlungsdateien erzeugt werden und diese ebenfalls auf <strong>SEPA</strong>-Fähigkeit prüfen<br />

meine Softwareanbieter auf <strong>Umstellung</strong>smöglichkeiten bzw. anstehende Änderungen<br />

ansprechen<br />

eindeutige Mandatsreferenz pro Mandat vergeben, das heißt pro Einzugsermächtigung (z.B.<br />

Mietvertragsnummer + Versionskennzeichen)<br />

Liegen von allen Kunden unterschriebene Einzugsermächtigungen vor? Einholen der <strong>SEPA</strong>-<br />

Lastschriftmandate von den Kunden, bei denen keine korrekte Einzugsermächtigung vorliegt<br />

neue Mandate für alle Abbuchungsaufträge einholen<br />

bis zur <strong>Umstellung</strong> auf <strong>SEPA</strong> das <strong>SEPA</strong>-Kombimandat für neue Einzugsermächtigungen<br />

verwenden (dieses Mandat vereint die bisher bekannte Einzugsermächtigung im nationalen<br />

Lastschriftverfahren mit dem <strong>SEPA</strong>-Lastschriftverfahren)<br />

das <strong>SEPA</strong>-Kombimandat steht unter DKB.de/sepa zum Download bereit<br />

<strong>Umstellung</strong><br />

Vereinbarungen über den Forderungseinzug durch Lastschriften bei meinem DKB-<br />

Kundenbetreuer <strong>ab</strong>schließen<br />

die Vereinbarungen stehen unter DKB.de/sepa zum Download bereit<br />

bestehende Bankverbindungen (Kontonummer/Bankleitzahl) in IBAN und BIC umrechnen<br />

Sie können hierfür den <strong>SEPA</strong>-Account-Converter unter DKB.de/sepa verwenden<br />

Gläubiger-Identifikationsnummer in die Finanzbuchhaltungssoftware einsetzen und um die<br />

Mandatsreferenz der Kunden ergänzen<br />

alle Zahlungspflichtigen spätestens 14 Tage vor dem ersten <strong>SEPA</strong>-Lastschrifteinzug<br />

informieren („Pre-Notification“/„Vor<strong>ab</strong>kündigung“)<br />

wir empfehlen, dies mit dem Verwendungszweck des letzten Nicht-<strong>SEPA</strong>-Einzugs zu<br />

erledigen<br />

Testeinzug mit einigen Datensätzen im neuen <strong>SEPA</strong>-Format durchführen<br />

<strong>SEPA</strong>-Datei unter Beachtung der Vorlaufsfristen einreichen:<br />

Erst-/Einmal-Lastschrift spätestens 6 Bankarbeitstage vorher (bis 17.30 Uhr)<br />

Folge-Lastschrift spätestens 3 Bankarbeitstage vorher (bis 17.30 Uhr)<br />

Mandate und Einzugsermächtigungen im Original für mindestens 14 Monate nach dem<br />

letztmaligen Lastschrifteinzug aufbewahren<br />

<strong>SEPA</strong>-Broschüre des Dachverbandes Deutscher Immobilienverwalter (April 2013) [ 44 ]

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