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Wir teilen Gerechtigkeit - Kirchenblatt

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Inhalt<br />

2 Standpunkt<br />

Nulltoleranz!<br />

3 Bischofskolumne/<br />

Aus Kirche und Welt<br />

4 Thema<br />

<strong>Wir</strong> <strong>teilen</strong> <strong>Gerechtigkeit</strong><br />

6 Glauben und beten<br />

Krankheit als Weg? –<br />

Krankheit als Chance?<br />

Liturgischer Wochenkalender/<br />

Namenstage<br />

7 Kirche in den Medien<br />

8 Vermischtes<br />

Tipps und Hinweise<br />

9 Dekanatspfarreien<br />

30 Solothurn<br />

32 Jugendseite<br />

Ein Tropfen… aber doch<br />

ein Tropfen<br />

IMPRESSUM: <strong>Kirchenblatt</strong> für römischkatholische<br />

Pfarreien im Kanton Solothurn<br />

ISSN 1420-5149; ISSN 1420-5130.<br />

Erscheint alle 14 Tage<br />

Redaktion für den allgemeinen Teil («Mantel»):<br />

Urs C. Reinhardt (Leitung), Rehhubelstrasse 2, Postfach 26,<br />

4532 Feldbrunnen, Tel. (032) 622 66 68, Fax (032)<br />

621 12 88, E-Mail: urs.reinhardt@bluewin.ch /<br />

Heinz Bader, Katechet, 4710 Balsthal / Urban Fink,<br />

4501 Solothurn / Christiane Lubos, Solothurn<br />

(Jugendseite) / Franz Rüegger, Zeichenlehrer, 4500 Solothurn<br />

(Layout) / Pfarrer Mario Tosin, 2540 Grenchen.<br />

Verlag/Adressenverwaltung: Vogt-Schild Medien AG,<br />

Zuchwilerstrasse 21, 4501 Solothurn<br />

Tel. 032 624 76 88, Fax 032 624 75 08.<br />

Administration und Produktion: Vogt-Schild Druck AG,<br />

Gutenbergstrasse 1, 4552 Derendingen<br />

Tel. 058 330 11 58, Fax 058 330 11 78,<br />

E-Mail: kirchenblatt@vsdruck.ch<br />

2<br />

KIRCHENBLATT 5 08<br />

Standpunkt<br />

Nulltoleranz!<br />

In den letzten Wochen und Monaten haben Medien eifrig Pädophiliefälle aufgestöbert<br />

und zum Teil genüsslich ausgebreitet. Pädophilie (Beziehungen Erwachsener<br />

zu Kindern und Jugendlichen beiderlei Geschlechts) wie Päderastie<br />

(Beziehungen männlicher Erwachsener zu Jugendlichen gleichen Geschlechts)<br />

gab und gibt es wie die meisten strafbaren Handlungen seit Menschengedenken.<br />

Sie werden an verschiedenen Orten und unter verschiedenen Umständen praktiziert.<br />

Wer die bundesgerichtliche Rechtsprechung zu Art. 187 des Strafgesetzbuches<br />

einigermassen kennt, mag gar nicht mehr staunen darüber, was innerund<br />

ausserhalb von Familien, von Schulen, Sportvereinen und ihren Anlässen, von<br />

Fitness-Centers und Trainingslagern usw. geschehen kann. Aber auch in höchst<br />

privaten zwischenmenschlichen Beziehungen, leider selbst in der «kirchlichen<br />

Landschaft».<br />

Unser Strafrecht schützt die gesunde sexuelle Entwicklung von Unmündigen,<br />

d.h. von Kindern und Jugendlichen. Es will sie vor aufgenötigten sexuellen «Erfahrungen»<br />

bewahren, die ihre körperliche und seelische Entwicklung schädigen<br />

können. Im Mittelpunkt steht das Wohl des Kindes oder Jugendlichen. Es bzw. er<br />

oder sie sollen unbehelligt zum leib-selisch gesunden Erwachsenen heranreifen<br />

können.<br />

Äusserst scharf redet Christus im Matthäus-Evangelium (18,5–11) über die Verantwortung<br />

gegenüber dem Kind: «Wer … ein einziges dieser Kleinen, die an<br />

mich glauben, verführt, für den wäre es besser, dass ihm ein Mühlstein um den<br />

Hals gehängt und er in die Tiefe des Meeres versenkt würde… Gebt acht, dass<br />

ihr keines dieser Kleinen verachtet.» Kinder sind arg- und hilflos sowie vertrauensselig.<br />

Wer ihnen Schaden statt Hilfe zufügt und/oder ihr Vertrauen missbraucht,<br />

lädt eine besonders schwere Schuld auf sich. Denn alles, was an einem<br />

Kind geschieht, geschieht nach dieser Bibelstelle an Christus selbst. Das «Wehe»<br />

und die Drohung Christi gelten nicht bloss Wüstlingen und Knabenschändern,<br />

sondern allen, die an der Zerstörung der Familien und der Verluderung des öffentlichen<br />

Lebens mitwirken. Und allen, die dazu beitragen, dass Kinder und Jugendliche<br />

verwahrlosen, verwildern, sexuell abgestumpft und zur Hemmungslosigkeit<br />

«erzogen», ja schlicht zum Bösen aufgestachelt werden.<br />

Es war und ist höchste Zeit, dass die Kirche in der Schweiz die Zeichen der Zeit<br />

erkannt hat und entsprechend handelt. Sexueller Missbrauch durch Priester oder<br />

Seelsorger kann nicht mehr nach der Devise «Was nicht sein darf, kann nicht<br />

sein» unter den Teppich gekehrt werden. Die Täter, die eigentlich ein besonderes<br />

Vorbild moralisch-ethischen Verhaltens sein müssten, gehören vor den Richter gestellt<br />

und «aus dem Verkehr gezogen». Wie alle Erwachsenen, die Kinder «versauen».<br />

Es darf keinen Unterschied zwischen dem geistlichen und dem Laienstand<br />

geben. Geboten ist strikte Nulltoleranz in jedem Fall.<br />

Die Bistumsleitungen von Lausanne, Genf und Freiburg und von Sitten haben<br />

richtig «geschaltet». Die anderen Bistümer werden ihnen nicht nachstehen.Trefflich<br />

formulierte es der Walliser Bischof Norbert Brunner: Opfer sexuellen Missbrauchs<br />

oder ihre Eltern sollen sich an die staatlichen Behörden wenden, und der<br />

Bischof wird, nachdem er die Gewissheit über die Fakten erlangt hat, gegenüber<br />

dem fehlbaren Priester oder Seelsorger die notwendigen kirchenrechtlichen<br />

Schritte einleiten.<br />

Klug und rasch geschaltet hat ebenfalls das Fachgremium «Sexuelle Übergriffe<br />

in der Pastoral» der Schweizer Bischofskonferenz (SBK). Sie werde alles daran setzen,<br />

dass die von der SBK erlassenen Richtlinien überall in der «Kirche Schweiz»<br />

realisiert werden. «Wo nötig, werden die Richtlinien mit Blick auf die Ansprüche<br />

der Opfer und mit dem Ziel, Wiederholungstaten möglichst auszuschliessen, präzisiert<br />

und bekannt gemacht.» Adrian von Känel, Präsident des Fachgremiums,<br />

macht sich für eine internationale kirchliche Datenbank stark, die den raschen und<br />

soliden Informationsfluss über pädophile Priester gewährleistet. Was heutzutage<br />

unabdingbar ist, will man das «Unter-den-Teppich-Kehren» eliminieren.<br />

Mit freundlichen Grüssen<br />

Urs C. Reinhardt

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