Haushaltsplan 2012 - St. Leon-Rot
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Gemeinde <strong>St</strong>. <strong>Leon</strong>-<strong>Rot</strong> 12 Rhein-Neckar-Kreis<br />
1.2 Gebühren, Pachten, Zuschüsse und Zinsen<br />
- in 1.000 € -<br />
PL <strong>2012</strong> PL 2011 RE 2010 RE 2009<br />
Gebühren 277 294 335 356<br />
Miete, Pacht,<br />
Verkaufserlöse 460 392 612 347<br />
Zuschüsse, Ersätze, Verr. 4.084 3.551 2.818 3.457<br />
Zinsen 1.003 885 1.510 3.162<br />
Sonstige Einnahmen 510 513 693 602<br />
Kalkulatorische Einnahmen 1.247 1.204 1.111 1.101<br />
Zuführung vom VmHH - 7.707 12.033 3.431<br />
7.580 14.545 16.838 12.455<br />
In den vergangenen Jahren war, aufgrund der im Vergleich zu den Vorjahren rückläufigen<br />
<strong>St</strong>euereinnahmen, für den Ausgleich des Verwaltungshaushaltes ein Zuführung vom<br />
Vermögenshaushalt notwendig. Im Jahr <strong>2012</strong> wird, wie schon in der Finanzplanung des<br />
<strong>Haushaltsplan</strong>es 2011 erwartet, wieder mit einer Zuführung zum Vermögenshaushalt gerechnet.<br />
Hinsichtlich der Höhe wird auf die Ausführungen bei Ziffer 1.4 verwiesen.<br />
Im Haushalt sind im Wesentlichen nur noch Verwaltungs- und Bestattungsgebühren enthalten. Die<br />
erwarteten Gebühreneinnahmen belaufen sich auf insgesamt 276.500 €.<br />
Im Bereich „Mieten / Pachten / Verkaufserlöse / Schadenersätze“ liegen die zu erwartenden<br />
Einnahmen über dem Vorjahresansatz, da durch die Übernahme des Bauhofgebäudes der<br />
Eigenbetrieb Wasserversorgung die Miete nicht mehr an die Leasinggesellschaft, sondern an die<br />
Gemeinde bezahlt.<br />
Weiter ist auch bei den Pachteinnahmen für die landwirtschaftlichen Grundstücken mit<br />
Mehreinnahmen zu rechnen, da aufgrund der vertraglichen Regelungen die Pachtzinsen angepasst<br />
wurden. Die außergewöhnlich hohen Einnahmen in diesem Bereich im Jahr 2010 sind durch die<br />
Abrechnung der Leistungen des Ortsbaumeisters, welche dieser für die Eigenbetriebe erbracht hat<br />
und von den Betrieben an die Gemeinde bezahlt wurden, entstanden.<br />
Die Zuschüsse und Kostenerstattungen für laufende Zwecke liegen mit nunmehr 4.084 T€ ebenso<br />
über dem Vorjahresansatz. Hierin enthalten sind u.a. die „Inneren Verrechnungen“ des Bauhofes<br />
(924 T€), die „Inneren Verrechnungen“ für die kostenfreie Nutzung öffentlicher Gebäude und<br />
Einrichtungen durch Vereine sowie Einnahmen aus der Kleinkind- und Kindergartenförderung<br />
durch das Land Baden-Württemberg.<br />
Die höheren Einnahmen sind insbesondere damit zu erklären, dass das Land die Zuschüsse für die<br />
Kleinkind- und Kindergartenförderung deutlich erhöht hat.<br />
Die Kindergartenförderung des Landes, welche seit 2004 nicht mehr direkt, sondern über die<br />
Gemeinden abgewickelt wird, wurde ab 2009 nochmals geändert. Die Verteilung der<br />
Kindergartenförderung erfolgt seit 01.01.2009, mit einer Übergangsregelung bis <strong>2012</strong>, nach der<br />
Zahl der betreuten Kinder und nicht mehr nach der Zahl der in der Gemeinde lebenden Kinder.<br />
Hinzu kommt seit 2009 die Betriebskostenförderung für die Kleinkindbetreuung in<br />
Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege, welche ebenfalls nach der Zahl der<br />
betreuten Kinder erfolgt.