Haushaltsplan 2012 - St. Leon-Rot
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EIGENBETRIEB ABWASSERENTSORGUNG<br />
68789 ST. LEON-ROT BZ 4 0 0 0<br />
RHEIN-NECKAR-KREIS<br />
VORBERICHT ZUM WIRTSCHAFTSPLAN 2 0 1 2<br />
I. ALLGEMEINES<br />
Der Eigenbetrieb Abwasserentsorgung wird seit dem 1. Januar 1993 als Sonderrechnung entsprechend<br />
§ 96 Abs. 1 Ziff. 3 der Gemeindeordnung geführt. Die Bedeutung der Abwasserbeseitigung und der<br />
Abwasserreinigung sowie die anstehenden erheblichen Investitionen zum Bau der neuen Kläranlage<br />
waren Ursache und Rechtfertigung, von der Ermächtigung in der Gemeindeordnung Gebrauch zu<br />
machen. Mit dem Erlass einer Betriebssatzung wurde der Eigenbetrieb Abwasserentsorgung gegründet<br />
und wird seither nach den Bestimmungen des Eigenbetriebsrechts geführt.<br />
Die Organe des Eigenbetriebs sind der Gemeinderat, der Ausschuss für Umwelt und Technik und der<br />
Bürgermeister, deren Zuständigkeit sich nach der Betriebs- und der Hauptsatzung richten. Da keine<br />
Betriebsleitung bestellt ist, nimmt der Bürgermeister diese Aufgaben wahr. Ziel ist, die<br />
Abwasserentsorgung als Sondervermögen darzustellen und nachzuweisen, dass alle vorhandenen<br />
Mittel nachhaltig nur zur Erfüllung der Aufgaben Abwasserentsorgung und –reinigung eingesetzt<br />
werden.<br />
Die kaufmännische Buchführung soll dabei helfen, das Betriebsergebnis in den Vordergrund der<br />
Betriebsführung zu stellen. Nach dem Grundsatz des § 78 Abs. 2 GemO sollen für die Leistungen<br />
kostendeckende Entgelte erhoben werden. Mit der Kosten- und Leistungsrechnung können neben der<br />
Gebührenkalkulation noch zusätzliche Auswertungen hinsichtlich Kennzahlenanalyse erfolgen.<br />
II.<br />
GRUNDSÄTZLICHE ERLÄUTERUNGEN<br />
Seit dem 01.01.2001 wird die Buchhaltung und das Rechnungswesen des Eigenbetriebs über das<br />
System SAP R/3 unter Verwendung des Kontenplans für die Versorgungs- und Verkehrsbetriebe<br />
geführt. Mit der Umstellung des Systems wurden auch gleichzeitig neue Kostenstellen gebildet. Der<br />
Kontenplan wurde jedoch weitestgehend beibehalten. Die Kostenstellen orientieren sich an den<br />
Ergebnissen des Facharbeitskreis „66.2 Entwässerung“, die im Produktplan Baden-Württemberg<br />
Niederschlag gefunden haben. Durch Ursachenanalyse der Kosten lassen sich diese wesentlich besser<br />
orten und, wo überhaupt möglich, entsprechende <strong>St</strong>euerungen vornehmen.<br />
III.<br />
ERLÄUTERUNGEN ZUM ERFOLGSPLAN<br />
Erträge:<br />
Die Gebühren wurden im Rahmen der Einführung der gesplitteten Abwassergebühr rückwirkend zum<br />
01.01.2010 neu berechnet. Die Schmutzwassergebühr beträgt ab dem 01.01.2010 1,93 €/m³<br />
Frischwasserverbrauch, die Niederschlagswassergebühr beträgt 0,20 €/m² versiegelte Fläche.<br />
Es wurde von einer Jahresschmutzwassermenge von 650.000 m³ ausgegangen. Die versiegelte Fläche<br />
im Gemeindegebiet beträgt 1.418.855 m². Diese wurde mit Hilfe von Befliegungsbildern und unter<br />
Beteiligung der Bürger ermittelt. Die versiegelte Fläche wird sich jedoch ständig infolge von<br />
Abbrüchen oder Entsiegelungsmaßnahmen bzw. Neu- und Erweiterungsbauten verändern.<br />
Der Ertrag für die <strong>St</strong>raßenentwässerung bei der Abwasserentsorgung stellt die anteiligen Kosten für<br />
den Gemeindehaushalt dar. Künftig müssen bei der Ermittlung des <strong>St</strong>raßenentwässerungsanteils auch<br />
die Kalkulatorischen Zinsen miteinberechnet werden. Daraus ergibt sich eine <strong>St</strong>eigerung des<br />
<strong>St</strong>raßenentwässerungsanteils.