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Haushaltsplan 2012 - St. Leon-Rot

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259<br />

EIGENBETRIEB ABWASSERENTSORGUNG<br />

68789 ST. LEON-ROT BZ 4 0 0 0<br />

RHEIN-NECKAR-KREIS<br />

VORBERICHT ZUM WIRTSCHAFTSPLAN 2 0 1 2<br />

I. ALLGEMEINES<br />

Der Eigenbetrieb Abwasserentsorgung wird seit dem 1. Januar 1993 als Sonderrechnung entsprechend<br />

§ 96 Abs. 1 Ziff. 3 der Gemeindeordnung geführt. Die Bedeutung der Abwasserbeseitigung und der<br />

Abwasserreinigung sowie die anstehenden erheblichen Investitionen zum Bau der neuen Kläranlage<br />

waren Ursache und Rechtfertigung, von der Ermächtigung in der Gemeindeordnung Gebrauch zu<br />

machen. Mit dem Erlass einer Betriebssatzung wurde der Eigenbetrieb Abwasserentsorgung gegründet<br />

und wird seither nach den Bestimmungen des Eigenbetriebsrechts geführt.<br />

Die Organe des Eigenbetriebs sind der Gemeinderat, der Ausschuss für Umwelt und Technik und der<br />

Bürgermeister, deren Zuständigkeit sich nach der Betriebs- und der Hauptsatzung richten. Da keine<br />

Betriebsleitung bestellt ist, nimmt der Bürgermeister diese Aufgaben wahr. Ziel ist, die<br />

Abwasserentsorgung als Sondervermögen darzustellen und nachzuweisen, dass alle vorhandenen<br />

Mittel nachhaltig nur zur Erfüllung der Aufgaben Abwasserentsorgung und –reinigung eingesetzt<br />

werden.<br />

Die kaufmännische Buchführung soll dabei helfen, das Betriebsergebnis in den Vordergrund der<br />

Betriebsführung zu stellen. Nach dem Grundsatz des § 78 Abs. 2 GemO sollen für die Leistungen<br />

kostendeckende Entgelte erhoben werden. Mit der Kosten- und Leistungsrechnung können neben der<br />

Gebührenkalkulation noch zusätzliche Auswertungen hinsichtlich Kennzahlenanalyse erfolgen.<br />

II.<br />

GRUNDSÄTZLICHE ERLÄUTERUNGEN<br />

Seit dem 01.01.2001 wird die Buchhaltung und das Rechnungswesen des Eigenbetriebs über das<br />

System SAP R/3 unter Verwendung des Kontenplans für die Versorgungs- und Verkehrsbetriebe<br />

geführt. Mit der Umstellung des Systems wurden auch gleichzeitig neue Kostenstellen gebildet. Der<br />

Kontenplan wurde jedoch weitestgehend beibehalten. Die Kostenstellen orientieren sich an den<br />

Ergebnissen des Facharbeitskreis „66.2 Entwässerung“, die im Produktplan Baden-Württemberg<br />

Niederschlag gefunden haben. Durch Ursachenanalyse der Kosten lassen sich diese wesentlich besser<br />

orten und, wo überhaupt möglich, entsprechende <strong>St</strong>euerungen vornehmen.<br />

III.<br />

ERLÄUTERUNGEN ZUM ERFOLGSPLAN<br />

Erträge:<br />

Die Gebühren wurden im Rahmen der Einführung der gesplitteten Abwassergebühr rückwirkend zum<br />

01.01.2010 neu berechnet. Die Schmutzwassergebühr beträgt ab dem 01.01.2010 1,93 €/m³<br />

Frischwasserverbrauch, die Niederschlagswassergebühr beträgt 0,20 €/m² versiegelte Fläche.<br />

Es wurde von einer Jahresschmutzwassermenge von 650.000 m³ ausgegangen. Die versiegelte Fläche<br />

im Gemeindegebiet beträgt 1.418.855 m². Diese wurde mit Hilfe von Befliegungsbildern und unter<br />

Beteiligung der Bürger ermittelt. Die versiegelte Fläche wird sich jedoch ständig infolge von<br />

Abbrüchen oder Entsiegelungsmaßnahmen bzw. Neu- und Erweiterungsbauten verändern.<br />

Der Ertrag für die <strong>St</strong>raßenentwässerung bei der Abwasserentsorgung stellt die anteiligen Kosten für<br />

den Gemeindehaushalt dar. Künftig müssen bei der Ermittlung des <strong>St</strong>raßenentwässerungsanteils auch<br />

die Kalkulatorischen Zinsen miteinberechnet werden. Daraus ergibt sich eine <strong>St</strong>eigerung des<br />

<strong>St</strong>raßenentwässerungsanteils.

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