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Haushaltsplan 2012 - St. Leon-Rot

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Gemeinde <strong>St</strong>. <strong>Leon</strong>-<strong>Rot</strong> 16 Rhein-Neckar-Kreis<br />

1.4 Zuweisungen, Umlagen, Sonstiges<br />

- in 1.000 € -<br />

PL <strong>2012</strong> PL 20111 RE 2010 RE 2009<br />

Zuschüsse an Dritte 6.123 4.768 3.327 2.758<br />

Zinsen - - - -<br />

Gewerbesteuerumlage 7.393 5.325 6.717 6.414<br />

Kreis- und FAG Umlage 16.900 17.948 29.299 26.091<br />

Weitere Finanzausgaben - 2.540 62 54<br />

Deckungsreserve 150 150 - -<br />

Zuführung zum Vermögens-HH 4.176 - - -<br />

34.742 30.731 39.406 35.317<br />

Die Zuschüsse an Dritte beinhalten im Wesentlichen die Förderbeträge für die Kinderbetreuung<br />

(4.662 T€), Zuschüsse an Vereine nach den Vereinsförderrichtlinien (223 T€). Weiter sind darin die<br />

Beiträge an die Volkshochschule (13 T€), die Musikschule (69 T€), die Dementenbetreuung (22 T€),<br />

die Drogenberatung (20 T€), den Verein offene Jugendarbeit für den Betrieb des Jugendzentrums<br />

(89 T€) sowie der Zuschuss zum Betrieb des neuen Hallenbades (555 T€) und für den ÖPNV<br />

(298 T€) enthalten.<br />

Der deutliche Anstieg seit dem Jahr 2009 (2.758 T€) auf nunmehr 6.123 T€ erklärt<br />

sich Großteils durch die Erweiterung der Betreuungsangebote, insbesondere im Bereich der<br />

Kleinkinder und durch die an freie Träger und andere Gemeinden zu zahlenden Zuschüsse. Ebenso<br />

sind die freiwilligen Zuschüsse im Rahmen der Gebührenumstellung auf das württembergische<br />

Modell ein Grund für die höheren Ausgaben bei der Kinderbetreuung.<br />

Die eingeführte Verbesserung der ÖPNV-Linien, der Zuschuss für das neue Hallenbad sowie der<br />

Zuschuss für den Betrieb einer Gruppe zur Dementenbetreuung sind weitere Ursachen der<br />

höheren Zuschüsse.<br />

Seit der Rückzahlung des letzten Kredites im März 2009 bestehen im Hoheitsbereich der<br />

Gemeinde keine Darlehen mehr. Es sind daher auch keine Zinsausgaben mehr veranschlagt.<br />

Die Gewerbesteuerumlage wird beeinflusst von der Höhe der Gewerbesteuer der Gemeinde<br />

sowie dem vom Land Baden-Württemberg im Haushaltserlass jährlich festgesetzten Umlagefaktor.<br />

2005 betrug der Umlagesatz noch 81 v.H.. Beim damals gültigen kommunalen Gewerbesteuer-<br />

Hebesatz waren dies 27,00 % der im Haushaltsjahr vereinnahmten Gewerbesteuer.<br />

2008 wurde als Ausgleich für die Änderungen des Unternehmenssteuerreformgesetzes der<br />

Umlagefaktor für 2008 auf 65 v.H. gesenkt, was einem Anteil an der Gewerbesteuer von 23,21 %<br />

entsprach.<br />

Für <strong>2012</strong> wurde der Umlagefaktor auf 69 v.H. (2013- 2015: 69 v.H.) festgelegt. Dies entspricht<br />

beim Hebesatz von 280 v.H. einem Anteil an der Gewerbesteuer von 24,64 %.<br />

Der Kreisumlagesatz im Rhein-Neckar-Kreis wurde ab <strong>2012</strong> auf 30,50 % (VJ: 31,50 %; 2010: 31,0%;<br />

2009: 32,9%, vorher seit 2006 35,1 %) der <strong>St</strong>euerkraftsummen der Gemeinden gesenkt. Die<br />

Entwicklung im Finanzplanungszeitraum ist noch nicht bekannt. Durch die positive wirtschaftliche<br />

Entwicklung bis 2008 konnte der Kreisumlagesatz für 2009 und 2010 gesenkt werden. Der<br />

insbesondere durch die Sozialhilfelasten der Landkreise bedingte stetige Anstieg des<br />

Kreisumlagesatzes konnte damit erst einmal gestoppt werden. 2003 hatte der Umlagesatz noch<br />

25,7 %, 2004: 29,7 % und 2005: 33,6 % betragen. Der Einbruch der Wirtschaft Ende 2008 führte<br />

bei den Gemeinden ab 2009 zu geringeren <strong>St</strong>euereinnahmen, so dass der Umlagesatz für 2011<br />

leicht angehoben wurde.

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