Haushaltsplan 2012 - St. Leon-Rot
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Gemeinde <strong>St</strong>. <strong>Leon</strong>-<strong>Rot</strong> 16 Rhein-Neckar-Kreis<br />
1.4 Zuweisungen, Umlagen, Sonstiges<br />
- in 1.000 € -<br />
PL <strong>2012</strong> PL 20111 RE 2010 RE 2009<br />
Zuschüsse an Dritte 6.123 4.768 3.327 2.758<br />
Zinsen - - - -<br />
Gewerbesteuerumlage 7.393 5.325 6.717 6.414<br />
Kreis- und FAG Umlage 16.900 17.948 29.299 26.091<br />
Weitere Finanzausgaben - 2.540 62 54<br />
Deckungsreserve 150 150 - -<br />
Zuführung zum Vermögens-HH 4.176 - - -<br />
34.742 30.731 39.406 35.317<br />
Die Zuschüsse an Dritte beinhalten im Wesentlichen die Förderbeträge für die Kinderbetreuung<br />
(4.662 T€), Zuschüsse an Vereine nach den Vereinsförderrichtlinien (223 T€). Weiter sind darin die<br />
Beiträge an die Volkshochschule (13 T€), die Musikschule (69 T€), die Dementenbetreuung (22 T€),<br />
die Drogenberatung (20 T€), den Verein offene Jugendarbeit für den Betrieb des Jugendzentrums<br />
(89 T€) sowie der Zuschuss zum Betrieb des neuen Hallenbades (555 T€) und für den ÖPNV<br />
(298 T€) enthalten.<br />
Der deutliche Anstieg seit dem Jahr 2009 (2.758 T€) auf nunmehr 6.123 T€ erklärt<br />
sich Großteils durch die Erweiterung der Betreuungsangebote, insbesondere im Bereich der<br />
Kleinkinder und durch die an freie Träger und andere Gemeinden zu zahlenden Zuschüsse. Ebenso<br />
sind die freiwilligen Zuschüsse im Rahmen der Gebührenumstellung auf das württembergische<br />
Modell ein Grund für die höheren Ausgaben bei der Kinderbetreuung.<br />
Die eingeführte Verbesserung der ÖPNV-Linien, der Zuschuss für das neue Hallenbad sowie der<br />
Zuschuss für den Betrieb einer Gruppe zur Dementenbetreuung sind weitere Ursachen der<br />
höheren Zuschüsse.<br />
Seit der Rückzahlung des letzten Kredites im März 2009 bestehen im Hoheitsbereich der<br />
Gemeinde keine Darlehen mehr. Es sind daher auch keine Zinsausgaben mehr veranschlagt.<br />
Die Gewerbesteuerumlage wird beeinflusst von der Höhe der Gewerbesteuer der Gemeinde<br />
sowie dem vom Land Baden-Württemberg im Haushaltserlass jährlich festgesetzten Umlagefaktor.<br />
2005 betrug der Umlagesatz noch 81 v.H.. Beim damals gültigen kommunalen Gewerbesteuer-<br />
Hebesatz waren dies 27,00 % der im Haushaltsjahr vereinnahmten Gewerbesteuer.<br />
2008 wurde als Ausgleich für die Änderungen des Unternehmenssteuerreformgesetzes der<br />
Umlagefaktor für 2008 auf 65 v.H. gesenkt, was einem Anteil an der Gewerbesteuer von 23,21 %<br />
entsprach.<br />
Für <strong>2012</strong> wurde der Umlagefaktor auf 69 v.H. (2013- 2015: 69 v.H.) festgelegt. Dies entspricht<br />
beim Hebesatz von 280 v.H. einem Anteil an der Gewerbesteuer von 24,64 %.<br />
Der Kreisumlagesatz im Rhein-Neckar-Kreis wurde ab <strong>2012</strong> auf 30,50 % (VJ: 31,50 %; 2010: 31,0%;<br />
2009: 32,9%, vorher seit 2006 35,1 %) der <strong>St</strong>euerkraftsummen der Gemeinden gesenkt. Die<br />
Entwicklung im Finanzplanungszeitraum ist noch nicht bekannt. Durch die positive wirtschaftliche<br />
Entwicklung bis 2008 konnte der Kreisumlagesatz für 2009 und 2010 gesenkt werden. Der<br />
insbesondere durch die Sozialhilfelasten der Landkreise bedingte stetige Anstieg des<br />
Kreisumlagesatzes konnte damit erst einmal gestoppt werden. 2003 hatte der Umlagesatz noch<br />
25,7 %, 2004: 29,7 % und 2005: 33,6 % betragen. Der Einbruch der Wirtschaft Ende 2008 führte<br />
bei den Gemeinden ab 2009 zu geringeren <strong>St</strong>euereinnahmen, so dass der Umlagesatz für 2011<br />
leicht angehoben wurde.