Psychotherapeutenjournal 2/2013 (.pdf)
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Vertreterversammlung am 13. April <strong>2013</strong><br />
Rheinland-<br />
Pfalz<br />
A. Kappauf bedankt sich bei Fr. C. Gerhardt, KISS Mainz, für die<br />
Zusammenarbeit im Schlichtungsausschuss, im Hintergrund Fr.<br />
E. Hollweck<br />
Am 13.04.<strong>2013</strong> fand die 3. Vertreterversammlung<br />
der 3. Legislaturperiode statt.<br />
Neben dem Vorstandsbericht und der Aussprache<br />
über die Arbeitsschwerpunkte der<br />
letzten Monate standen die Neuwahl des<br />
Schlichtungsausschusses, Änderungsanträge<br />
zur Hauptsatzung und die Reform<br />
der Psychotherapeutenausbildung (siehe<br />
hierzu nachfolgenden Bericht) auf der Tagesordnung.<br />
Da im Rundbrief 01/<strong>2013</strong><br />
ausführlich über die Kammerversammlung<br />
berichtet wurde, beschränken wir uns hier<br />
auf wenige Punkte.<br />
Ein ausführlicher kritischer Rückblick galt<br />
einem Schreiben der KV Rheinland-Pfalz<br />
an die Vertragspsychotherapeuten, in dem<br />
diese aufgefordert wurden, den nach einem<br />
Behandlungsplatz suchenden GKV-<br />
Mitgliedern den Zugang zur Kostenerstattung<br />
zu erschweren, ohne selbst ein reelles<br />
Behandlungsangebot zu schaffen. Dies<br />
sorgte für einige Empörung im Vorstand<br />
und in der Mitgliedschaft und wurde<br />
gegenüber der KV<br />
als unverantwortliche,<br />
die Interessen<br />
von behandlungsbedürftigen<br />
Menschen<br />
ebenso wie<br />
die von leistungsbereiten<br />
KollegInnen<br />
brüskierende Manipulation<br />
zurückgewiesen.<br />
Die Kammer<br />
bekennt sich<br />
eindeutig zur Kostenerstattung<br />
als<br />
sinnvolle und notwendige<br />
Ergänzung<br />
des Behandlungsangebotes,<br />
solange<br />
die Defizite in den<br />
ambulanten Versorgungsstrukturen bestehen.<br />
Die Kammer wird weiter im Dialog<br />
mit der KV und den Kassen nach Wegen<br />
suchen, die Versorgungsprobleme sowohl<br />
quantitativ als auch auf qualitativ hohem<br />
Niveau zu lösen.<br />
Schlichtungsausschuss neu<br />
gewählt<br />
Turnusgemäß standen die Neuwahlen<br />
des Schlichtungsausschusses an. Der<br />
Schlichtungsausschuss soll Streitigkeiten<br />
zwischen einer/m Patientin und einer/m<br />
der Kammer angehörenden Psychotherapeutin<br />
darüber, ob ein Haftungsschaden<br />
als Folge eines Behandlungsfehlers vorliegt,<br />
beilegen. Der Schlichtungsausschuss<br />
bei der Landespsychotherapeutenkammer<br />
ist eine durch das Heilberufsgesetz<br />
Rheinland-Pfalz vorgeschriebene<br />
Einrichtung. Näheres ist in einer Satzung<br />
geregelt, die bei der Kammer angefordert<br />
oder auf der Website eingesehen werden<br />
kann.<br />
Einstimmig wurden neben dem Vorsitzenden<br />
Hr. RA Jörg Mergenthaler die Beisitzerinnen<br />
Fr. Annette Imman-Steinhauer und<br />
Fr. Dr. Karoline Weiland-Heil sowie die Patientenvertreterinnen<br />
Fr. Monika Zindorf<br />
(u. a. Leiterin und Gründerin der Mainzer<br />
Selbsthilfegruppe für Angehörige von psychisch<br />
Kranken) und Fr. Sabine Strüder<br />
von der Verbraucherzentrale RLP in ihre<br />
Ämter gewählt.<br />
Auch wenn der Schlichtungsausschuss in<br />
der Vergangenheit praktisch nicht beansprucht<br />
wurde, ist im Zuge der Novellierung<br />
des Patientenrechtegesetzes mit einer<br />
höheren Sensibilisierung von Patienten<br />
und infolge davon auch steigender Nachfrage<br />
nach Schlichtungsverfahren zu rechnen.<br />
Anträge auf Änderung der<br />
Hauptsatzung<br />
Der Antrag des Vorstandes auf Änderung<br />
der Hauptsatzung mit dem Ziel, eine Haushalts-<br />
und Kassenordnung entwickeln zu<br />
können, wurde einstimmig angenommen.<br />
Inhalte dieser Ordnung sollen in den<br />
nächsten Vertreterversammlungen entwickelt<br />
und festgelegt werden.<br />
Der aus der Mitgliedschaft kommende Antrag<br />
auf Bildung von Fraktionen in der Vertreterversammlung<br />
verstand sich als Initiative<br />
für mehr Demokratie und wurde begründet<br />
mit der Absicht, eine repräsentativere<br />
Abbildung der Stimmenverhältnisse<br />
in der Vertreterversammlung, in den Ausschüssen<br />
und sonstigen Gremien der<br />
Kammer zu erreichen. In der Diskussion<br />
zeigte sich, dass es Sinn macht, alle Implikationen<br />
einer solchen Änderung genau zu<br />
prüfen. Hierzu wurde eine Arbeitsgruppe<br />
initiiert, die bis zur nächsten Versammlung<br />
214 <strong>Psychotherapeutenjournal</strong> 2/<strong>2013</strong>