Psychotherapeutenjournal 2/2013 (.pdf)
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Rheinland-Pfalz<br />
eine entsprechende Ausarbeitung vornehmen<br />
wird.<br />
Neuordnung der Geschäftsführung<br />
In quasi eigener Sache wurde noch auf Änderungen<br />
in der Geschäftsstelle verwiesen,<br />
die durch den kurzfristigen und überraschenden<br />
Weggang der Geschäftsführerin,<br />
Fr. Dr. Rössler, notwendig wurden. Hr. RA<br />
Hartmut Gerlach, der bislang schon kommissarisch<br />
als Geschäftsführer tätig war,<br />
wird diese Aufgabe weiter erfüllen bis dann<br />
im Sommer Fr. Petra Regelin endlich – und<br />
nach eigener Ankündigung gerne auf Dauer<br />
die Geschäftsführung hauptamtlich übernehmen<br />
wird. Die Kammerversammlung<br />
hatte bereits Gelegenheit, Fr. Regelin kennen<br />
zu lernen und sicher wird sie sich bei<br />
nächster Gelegenheit hier auch allen unseren<br />
Mitgliedern bekannt machen.<br />
Aufbruch zu einer neuen Therapieausbildung<br />
Auf einer Tagung der Landespsychotherapeutenkammer<br />
am 15. März <strong>2013</strong> informierten<br />
und diskutierten Fachleute und<br />
Kammermitglieder über die verschiedenen<br />
Modelle einer zukünftigen Psychotherapieausbildung.<br />
Aus den unterschiedlichsten<br />
Vorstellungen erwuchs eine Resolution,<br />
die auf der Sitzung der Vertreterversammlung<br />
am 13. April <strong>2013</strong> einstimmig<br />
von den Vertretern der Landespsychotherapeutenkammer<br />
Rheinland-Pfalz<br />
verabschiedet wurde. Damit kann der<br />
Diskussionsprozess auch im Bundesland<br />
Rheinland-Pfalz fruchtbar fortgeführt werden.<br />
Resolution:<br />
Die Vertreterversammlung der LPK RLP fordert umgehend eine Reform<br />
der Psychotherapeutenausbildung<br />
In den zurückliegenden 15 Jahren seit der<br />
Verabschiedung des PsychThG haben sich<br />
die Berufe des PP und KJP fest in den Strukturen<br />
einer qualitativ hochwertigen Versorgung<br />
psychisch kranker Menschen etabliert.<br />
Mit dem raschen wissenschaftlichen Fortschritt<br />
auch im Gesundheitsbereich sowie<br />
unter Berücksichtigung des beschleunigten<br />
gesellschaftlichen Wandels zeichnen sich<br />
veränderte Versorgungsnotwendigkeiten im<br />
Gesundheitssystem ab. Unter sachgerechten<br />
Zielsetzungen sowie von ihrer Qualifikation<br />
her, können und sollen Psychotherapeuten<br />
größere Verantwortung in der Versorgung<br />
einschließlich der Prävention und<br />
Rehabilitation übernehmen. Das im<br />
PsychThG definierte, eng reglementierte<br />
Berufsbild verhindert bzw. erschwert jedoch<br />
diese Weiterentwicklungen zum Nachteil<br />
kranker Menschen.<br />
Eine grundlegende Reform der Psychotherapeutenausbildung<br />
kann zudem am<br />
ehesten sicherstellen, dass endlich Grundlagen<br />
für eine angemessene Vergütung<br />
der praktischen Tätigkeit von Ausbildungsteilnehmern<br />
geschaffen werden, dass für<br />
die Behandlung der verschiedenen Altersgruppen<br />
(Kinder, Jugendliche, Erwachsene)<br />
ein gleichwertiges Qualifikationsprofil<br />
gewährleistet wird.<br />
Folgende Eckpunkte sollen in einer Reform<br />
der Ausbildung umgesetzt werden:<br />
1. Die zukünftige Ausbildung muss sich an<br />
einem konsentierten künftigen Berufsbild<br />
des Psychotherapeuten ausrichten,<br />
in das die Versorgungsnotwendigkeiten<br />
des Gesundheitssystems der kommenden<br />
Jahre einfließen.<br />
2. Ziel ist es, einen Beruf des Psychotherapeuten<br />
zu schaffen.<br />
3. Die Struktur der Psychotherapeutenausbildung<br />
wird der Struktur von Ausund<br />
Weiterbildung der anderen akademischen<br />
Heilberufe angeglichen.<br />
Dies beinhaltet:<br />
• Einen Berufszugang mit allgemeiner<br />
Hochschulreife.<br />
• Ein wissenschaftliches und auf die Praxis<br />
ausgerichtetes Studium, das zur eigenständigen<br />
Anwendung und Umsetzung<br />
wissenschaftlicher Erkenntnisse<br />
befähigt, Inhalte einer Approbationsordnung<br />
vermittelt und mit dem Staatsexamen<br />
abschließt.<br />
• Vermittlung von Grundkenntnissen und<br />
-kompetenzen in allen wissenschaftlich<br />
anerkannten Verfahren, die den Absolventen<br />
später eine substanzielle Wahl<br />
ermöglicht, sich für eine vertiefte verfahrensbezogene<br />
Weiterbildung (ehemals<br />
Fachkunde) an einem Weiterbildungsinstitut<br />
entscheiden zu können.<br />
• Praktische Behandlungserfahrungen mit<br />
Einblicken in verschiedene ambulante<br />
und stationäre Praxisfelder.<br />
• Eine altersgruppenunabhängige Approbation<br />
mit dem Titel „Psychotherapeut/<br />
in“.<br />
• Eine an die Approbation anschließende<br />
Weiterbildung, die sich auf psychotherapeutische<br />
Verfahren und auf Altersgruppen<br />
(Kinder und Jugendliche bzw.<br />
Erwachsene) bezieht und auch spezielle<br />
Bereiche (z. B. Neuropsychologie)<br />
beinhalten kann.<br />
• Rahmenbedingungen ähnlich wie in<br />
den anderen akademischen Heilberufen,<br />
die eine alternative/zusätzliche<br />
akademische Laufbahn mit universitären<br />
Abschlüssen wie Master, Promotion<br />
und Habilitation ermöglichen.<br />
• Alle psychotherapeutischen Verfahren<br />
werden an den Hochschulen in der<br />
Lehre berücksichtigt. Psychotherapieforschung<br />
soll die breite wissenschaftliche<br />
Weiterentwicklung der Psychotherapie<br />
in ihren erweiterten Anwendungsfeldern<br />
gewährleisten.<br />
Das Kompetenzprofil, über das Psychotherapeuten<br />
entsprechend des erweiterten<br />
Berufsbilds nach der Aus- bzw. Weiterbildung<br />
verfügen sollten, wird in einem transparenten<br />
Diskussionsprozess innerhalb der<br />
Profession entwickelt.<br />
Rheinland-<br />
Pfalz<br />
<strong>Psychotherapeutenjournal</strong> 2/<strong>2013</strong><br />
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