Psychotherapeutenjournal 2/2013 (.pdf)
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Mitteilungen der Psychotherapeutenkammer<br />
Schleswig-Holstein<br />
Liebe Kolleginnen und Kollegen,<br />
wir informieren Sie auf den folgenden Seiten<br />
über die Kammerversammlung im<br />
März, in der – nach dem Haushaltsabschluss<br />
des abgelaufenen Jahres – erneut<br />
intensiv der Inhalt und der fragliche Umfang<br />
einer Weiterbildungsordnung für die<br />
Neuropsychologische Therapie diskutiert<br />
wurden. Wir berichten außerdem über die<br />
konstituierende Sitzung des neuen Gemeinsamen<br />
Landesgremiums, in dem die<br />
PKSH mit zwei Stimmen vertreten ist.<br />
Der Vorstand der BPtK hat gemeinsam mit<br />
dem Länderrat den Entwurf eines Berufsbildes<br />
in die Diskussion auf dem Deut-<br />
schen Psychotherapeutentag im Mai eingebracht.<br />
Damit ist der Anstoß gegeben,<br />
unseren Beruf so weiterzuentwickeln,<br />
dass er auch in Zukunft in der Versorgung<br />
von Menschen mit psychischen Erkrankungen<br />
eine qualifizierte Rolle einnehmen<br />
wird. Wir werden dazu auf der<br />
nächsten Kammerversammlung am Freitag,<br />
den 21. Juni <strong>2013</strong> diskutieren, zu der<br />
wir Sie – wie immer – herzlich einladen.<br />
Ich wünsche informative Lektüre und einen<br />
schönen Sommer,<br />
Juliane Dürkop<br />
Präsidentin<br />
Aus der 31. Kammerversammlung der PKSH am 8. März <strong>2013</strong><br />
Schleswig-<br />
Holstein<br />
Am 8. März <strong>2013</strong> tagte zum 31. Mal die<br />
Kammerversammlung der Psychotherapeutenkammer<br />
Schleswig-Holstein. Neben<br />
16 (von 18) Mitgliedern der Kammerversammlung,<br />
der Vertreterin der Aufsichtsbehörde,<br />
dem Justitiar und dem Geschäftsführer<br />
der Kammer, fanden sich<br />
auch eine Reihe von Kammermitgliedern<br />
als Gäste ein, die sich im weiteren Verlauf<br />
auch an den Diskussionen beteiligten und<br />
so einen Beitrag zu einer lebendigen Diskussionskultur<br />
leisteten. Wir begrüßen dies<br />
ausdrücklich und möchten unsere Mitglieder<br />
auch an dieser Stelle erneut herzlich<br />
einladen, sich aktiv an dem zu beteiligen,<br />
was ihre gewählten Vertreterinnen und<br />
Vertreter aus ihren Mandaten machen. Die<br />
nächste Gelegenheit bietet sich zur bevorstehenden<br />
Kammerversammlung am<br />
21. Juni <strong>2013</strong>, 15:00 bis 20:00 Uhr in den<br />
Räumen der Kanzlei CausaConsilio, Deliusstr.<br />
16 in Kiel.<br />
Der Jahresbericht des Vorstandes kann in<br />
diesem Beitrag vernachlässigt werden. Hier<br />
wurden die Aktivitäten des Vorstandes noch<br />
einmal zusammengefasst, über die an dieser<br />
Stelle oder auch in Mitgliederbriefen<br />
bereits kontinuierlich berichtet wurde. Besonderes<br />
Augenmerk galt der Tatsache,<br />
dass die PKSH seit September 2012 für ein<br />
Jahr den Vorsitz im Länderrat der Landeskammern<br />
führt, was für die Beteiligten einerseits<br />
mit mehr Aufwand verbunden ist,<br />
andererseits die Aktivitäten des Vorstandes<br />
auch bereichert. Der Jahresbericht führte zu<br />
keinen kontroversen Diskussionen.<br />
Es galt dann, das Haushaltsjahr 2012 abzuschließen.<br />
Die Jahresrechnung wurde vorgelegt,<br />
größere Abweichungen zum Haushaltsplan<br />
wurden ausführlich erörtert. Im<br />
Jahresergebnis stand ein geringes Plus von<br />
€ 9.000. Im Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses<br />
gab es keinerlei inhaltliche<br />
oder formale Beanstandungen, vielmehr<br />
wurde eine übersichtliche und geordnete<br />
Buchhaltung hervorgehoben. Schließlich<br />
wurde der Vorstand für das Geschäftsjahr<br />
2012 ohne Gegenstimme entlastet.<br />
Schwerpunkt der Sitzung war dann die Beschäftigung<br />
mit einer Weiterbildungsordnung<br />
zur Regelung der Neuropsychologischen<br />
Therapie. An dieser Stelle hatten wir<br />
über die Entwicklung des Themas in unserer<br />
Kammerversammlung schon berichtet,<br />
nachdem der G-BA die Neuropsychologische<br />
Therapie im November 2011 sozialrechtlich<br />
anerkannt hatte. Ein Eckpfeiler<br />
dieser Entwicklung war auf der Kammerversammlung<br />
im März 2012 die Beauftragung<br />
des Fort- und Weiterbildungsausschusses<br />
mit der Erarbeitung einer inhaltlich-fachlichen<br />
sowie Qualitätsansprüchen gerecht<br />
werdenden Weiterbildungsregelung zur<br />
Neuropsychotherapie, die aber im Vergleich<br />
zur Musterweiterbildungsordnung der BPtK<br />
um Redundanzen reduzierte Anforderungen<br />
enthält und die von ihrem Umfang her<br />
in einem angemessenen Verhältnis steht zu<br />
den Anforderungen in der Psychotherapieausbildung<br />
sowie ärztlichen Weiterbildungen<br />
zu Zusatzbezeichnungen.<br />
Der Ausschuss stellte zunächst der Kammerversammlung<br />
als Ergebnis seiner fast<br />
einjährigen intensiven Arbeiten die von<br />
ihm entwickelten Eckpunkte für einen re-<br />
222 <strong>Psychotherapeutenjournal</strong> 2/<strong>2013</strong>