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Psychotherapeutenjournal 2/2013 (.pdf)

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Mitteilungen der Psychotherapeutenkammer<br />

Schleswig-Holstein<br />

Liebe Kolleginnen und Kollegen,<br />

wir informieren Sie auf den folgenden Seiten<br />

über die Kammerversammlung im<br />

März, in der – nach dem Haushaltsabschluss<br />

des abgelaufenen Jahres – erneut<br />

intensiv der Inhalt und der fragliche Umfang<br />

einer Weiterbildungsordnung für die<br />

Neuropsychologische Therapie diskutiert<br />

wurden. Wir berichten außerdem über die<br />

konstituierende Sitzung des neuen Gemeinsamen<br />

Landesgremiums, in dem die<br />

PKSH mit zwei Stimmen vertreten ist.<br />

Der Vorstand der BPtK hat gemeinsam mit<br />

dem Länderrat den Entwurf eines Berufsbildes<br />

in die Diskussion auf dem Deut-<br />

schen Psychotherapeutentag im Mai eingebracht.<br />

Damit ist der Anstoß gegeben,<br />

unseren Beruf so weiterzuentwickeln,<br />

dass er auch in Zukunft in der Versorgung<br />

von Menschen mit psychischen Erkrankungen<br />

eine qualifizierte Rolle einnehmen<br />

wird. Wir werden dazu auf der<br />

nächsten Kammerversammlung am Freitag,<br />

den 21. Juni <strong>2013</strong> diskutieren, zu der<br />

wir Sie – wie immer – herzlich einladen.<br />

Ich wünsche informative Lektüre und einen<br />

schönen Sommer,<br />

Juliane Dürkop<br />

Präsidentin<br />

Aus der 31. Kammerversammlung der PKSH am 8. März <strong>2013</strong><br />

Schleswig-<br />

Holstein<br />

Am 8. März <strong>2013</strong> tagte zum 31. Mal die<br />

Kammerversammlung der Psychotherapeutenkammer<br />

Schleswig-Holstein. Neben<br />

16 (von 18) Mitgliedern der Kammerversammlung,<br />

der Vertreterin der Aufsichtsbehörde,<br />

dem Justitiar und dem Geschäftsführer<br />

der Kammer, fanden sich<br />

auch eine Reihe von Kammermitgliedern<br />

als Gäste ein, die sich im weiteren Verlauf<br />

auch an den Diskussionen beteiligten und<br />

so einen Beitrag zu einer lebendigen Diskussionskultur<br />

leisteten. Wir begrüßen dies<br />

ausdrücklich und möchten unsere Mitglieder<br />

auch an dieser Stelle erneut herzlich<br />

einladen, sich aktiv an dem zu beteiligen,<br />

was ihre gewählten Vertreterinnen und<br />

Vertreter aus ihren Mandaten machen. Die<br />

nächste Gelegenheit bietet sich zur bevorstehenden<br />

Kammerversammlung am<br />

21. Juni <strong>2013</strong>, 15:00 bis 20:00 Uhr in den<br />

Räumen der Kanzlei CausaConsilio, Deliusstr.<br />

16 in Kiel.<br />

Der Jahresbericht des Vorstandes kann in<br />

diesem Beitrag vernachlässigt werden. Hier<br />

wurden die Aktivitäten des Vorstandes noch<br />

einmal zusammengefasst, über die an dieser<br />

Stelle oder auch in Mitgliederbriefen<br />

bereits kontinuierlich berichtet wurde. Besonderes<br />

Augenmerk galt der Tatsache,<br />

dass die PKSH seit September 2012 für ein<br />

Jahr den Vorsitz im Länderrat der Landeskammern<br />

führt, was für die Beteiligten einerseits<br />

mit mehr Aufwand verbunden ist,<br />

andererseits die Aktivitäten des Vorstandes<br />

auch bereichert. Der Jahresbericht führte zu<br />

keinen kontroversen Diskussionen.<br />

Es galt dann, das Haushaltsjahr 2012 abzuschließen.<br />

Die Jahresrechnung wurde vorgelegt,<br />

größere Abweichungen zum Haushaltsplan<br />

wurden ausführlich erörtert. Im<br />

Jahresergebnis stand ein geringes Plus von<br />

€ 9.000. Im Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses<br />

gab es keinerlei inhaltliche<br />

oder formale Beanstandungen, vielmehr<br />

wurde eine übersichtliche und geordnete<br />

Buchhaltung hervorgehoben. Schließlich<br />

wurde der Vorstand für das Geschäftsjahr<br />

2012 ohne Gegenstimme entlastet.<br />

Schwerpunkt der Sitzung war dann die Beschäftigung<br />

mit einer Weiterbildungsordnung<br />

zur Regelung der Neuropsychologischen<br />

Therapie. An dieser Stelle hatten wir<br />

über die Entwicklung des Themas in unserer<br />

Kammerversammlung schon berichtet,<br />

nachdem der G-BA die Neuropsychologische<br />

Therapie im November 2011 sozialrechtlich<br />

anerkannt hatte. Ein Eckpfeiler<br />

dieser Entwicklung war auf der Kammerversammlung<br />

im März 2012 die Beauftragung<br />

des Fort- und Weiterbildungsausschusses<br />

mit der Erarbeitung einer inhaltlich-fachlichen<br />

sowie Qualitätsansprüchen gerecht<br />

werdenden Weiterbildungsregelung zur<br />

Neuropsychotherapie, die aber im Vergleich<br />

zur Musterweiterbildungsordnung der BPtK<br />

um Redundanzen reduzierte Anforderungen<br />

enthält und die von ihrem Umfang her<br />

in einem angemessenen Verhältnis steht zu<br />

den Anforderungen in der Psychotherapieausbildung<br />

sowie ärztlichen Weiterbildungen<br />

zu Zusatzbezeichnungen.<br />

Der Ausschuss stellte zunächst der Kammerversammlung<br />

als Ergebnis seiner fast<br />

einjährigen intensiven Arbeiten die von<br />

ihm entwickelten Eckpunkte für einen re-<br />

222 <strong>Psychotherapeutenjournal</strong> 2/<strong>2013</strong>

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