Psychotherapeutenjournal 2/2013 (.pdf)
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Bundespsychotherapeutenkammer<br />
Mitteilungen der Bundespsychotherapeutenkammer<br />
mit komplexem Behandlungsbedarf eine<br />
flächendeckende, leitlinienorientierte und<br />
transparente Versorgung aufzubauen. Deshalb<br />
schlug der Präsident der BPtK, Prof.<br />
Dr. Rainer Richter, dem DPT als einen<br />
möglichen Lösungsansatz vor, einen neuen<br />
§ 116c SGB V „Ambulante Versorgung<br />
psychisch kranker Menschen mit komplexem<br />
Behandlungsbedarf“ zu fordern. Auf<br />
Basis dieses gesetzlichen Auftrags solle<br />
der Gemeinsame Bundesausschuss<br />
(G-BA) definieren, für welche Patientengruppen<br />
dieses neue integrierte Versorgungsangebot<br />
aufgebaut werde. Der G-BA<br />
solle Standards formulieren zur Leitlinienorientierung,<br />
zum Behandlungsumfang, zu<br />
den sächlichen und personellen Anforderungen<br />
und zur vertraglichen Absicherung<br />
der notwendigen Kooperationen sowie<br />
Qualitätsmessung und -darlegung. Anbieter,<br />
die die Mindeststandards des G-BA<br />
erfüllten, sollten zur Versorgung zugelassen<br />
werden. Eine Bedarfsplanung solle es<br />
nicht geben, sondern es solle wie derzeit<br />
auch beim § 116b SGB V „Ambulante spezialfachärztliche<br />
Versorgung“ gelten: „Wer<br />
kann, der darf“.<br />
Mit diesem Vorschlag ziehe man, so Richter,<br />
die Konsequenzen daraus, dass psychisch<br />
kranke Menschen für Krankenkassen<br />
im Wettbewerb ökonomisch keine attraktiven<br />
Versicherten seien. Die Kassen<br />
seien zwar bereit, Selektivverträge abzuschließen.<br />
Allerdings sei deutlich erkennbar,<br />
dass dies meist unter dem Aspekt des<br />
Kosten- und Leistungsmanagements geschehe.<br />
Leitlinienorientierte Versorgung<br />
werde in der Regel versprochen, sie werde<br />
innerhalb der Selektivverträge aber nicht<br />
realisiert. Wenn es um Psychotherapie gehe,<br />
würden die Patienten auf die Regelversorgung<br />
verwiesen, obwohl klar sei, dass<br />
sie hier schon aufgrund der langen Wartezeiten<br />
und der Engführungen der Psychotherapie-Richtlinie<br />
die notwendige Versorgung<br />
nicht erhalten könnten. Die Entwicklung<br />
einer flächendeckenden, leitlinienorientierten<br />
Versorgung für psychisch kranke<br />
Menschen mit komplexem Behandlungsbedarf<br />
könne daher nicht dem Wettbewerb<br />
zwischen den Krankenkassen überlassen<br />
werden.<br />
Dieser Analyse folgten viele Delegierte, die<br />
aus unterschiedlichen Bundesländern von<br />
entsprechend unzureichenden Selektivverträgen<br />
berichteten. Die Kompetenzen des<br />
ambulanten und stationären Bereichs<br />
müssten gebündelt werden. Derzeit werde<br />
die Versorgung dieser Patienten entweder<br />
aus dem stationären Bereich heraus geplant<br />
und umgesetzt oder fokussiere auf<br />
den ambulanten Bereich. Es sei aber klar,<br />
dass sich bei diesen Patienten Phasen stationärer<br />
und ambulanter Versorgung miteinander<br />
abwechselten. Für diese Patienten<br />
gehe es um Behandlungskontinuität und<br />
eine angemessene Abstimmung zwischen<br />
den Berufsgruppen und Sektoren.<br />
Angemessene<br />
Rahmen bedingungen<br />
In eigener Sache forderte der DPT angemessene<br />
Rahmenbedingungen für psychotherapeutische<br />
Tätigkeiten. Dazu sei es<br />
notwendig:<br />
Erste Flexibilisierungen bei Gruppenpsychotherapie<br />
Der G-BA hat zwei einschränkende Voraussetzungen für die Erbringung von Gruppenpsychotherapie<br />
aufgehoben. So kann die Verhaltenstherapie künftig auch als alleinige<br />
Gruppenpsychotherapie durchgeführt werden. Bislang schrieb die Psychotherapie-<br />
Richtlinie vor, dass in der Verhaltenstherapie eine Gruppenpsychotherapie stets mit einer<br />
Einzelpsychotherapie kombiniert werden muss.<br />
Darüber hinaus hat der G-BA für die tiefenpsychologisch fundierte und analytische<br />
Gruppenpsychotherapie bei Kindern und Jugendlichen beschlossen, die Mindestteilnehmerzahl<br />
von sechs auf drei Teilnehmer zu verringern.<br />
G-BA prüft Systemische<br />
Therapie<br />
Der G-BA prüft die Anerkennung der Systemischen<br />
Therapie als Leistung der gesetzlichen<br />
Krankenversicherung bei Erwachsenen.<br />
Dieser Beschluss des G-BA<br />
am 18. April <strong>2013</strong> erfolgte vier Jahre<br />
nachdem der Wissenschaftliche Beirat<br />
Psychotherapie die Systemische Therapie<br />
als wissenschaftliches Psychotherapieverfahren<br />
bei Erwachsenen sowie Kindern<br />
und Jugendlichen anerkannt hat.<br />
Die Systemische Therapie bei Kindern<br />
und Jugendlichen wird dabei nicht Gegenstand<br />
des Bewertungsverfahrens<br />
sein.<br />
• die Befugniseinschränkungen in § 73<br />
Absatz 2 Satz 2 SGB V aufzuheben und<br />
es Psychotherapeuten zu ermöglichen,<br />
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen<br />
auszustellen, ins Krankenhaus einzuweisen<br />
sowie Rehabilitationsbehandlungen<br />
und Heilmittel zu verordnen,<br />
• gesetzliche Vorgaben in § 101 Absatz 1<br />
SGB V für flexiblere Rahmenbedingungen,<br />
für Jobsharing und zur Anstellung<br />
von Psychotherapeuten zu machen,<br />
• eine Regelung zur psychotherapeutischen<br />
Leitung von Medizinischen Versorgungszentren<br />
(MVZ) (§ 95 Absatz 1<br />
SGB V) und Krankenhäusern (§ 107<br />
Absatz 1 SGB V) bzw. Krankenhausabteilungen<br />
(§ 118 Absatz 2 SGB V) zu<br />
treffen,<br />
• den Einbezug der Psychotherapeuten<br />
in den absoluten Schutz nach § 160a<br />
Absatz 1 Strafprozessordnung vor Ermittlungsmaßnahmen<br />
(wie Telekommunikationsüberwachung)<br />
sicherzustellen,<br />
• die Beteiligung der BPtK an den Beratungen<br />
des G-BA auszubauen und die<br />
Aufnahme der Arbeitsgemeinschaften<br />
der Heilberufekammern auf Bundesebene<br />
in die Trägerorganisation zu prüfen.<br />
Zu adäquaten Rahmenbedingungen gehöre<br />
– betonte der DPT – auch eine angemessene<br />
Vergütung von Psychotherapeuten,<br />
wo immer sie arbeiten – in eigener<br />
Praxis, als Angestellte in einer Praxis, in<br />
MVZ, in Krankenhäusern, Rehabilitationskliniken<br />
oder anderen Institutionen.<br />
Befragung der angestellten<br />
Psychotherapeuten<br />
Mit großem Interesse folgten die Delegierten<br />
des 22. DPT den Erläuterungen von<br />
Hans-Dieter Nolting, Geschäftsführer des<br />
IGES Instituts, das im Auftrag der BPtK eine<br />
Befragung der angestellten und beamte-<br />
170 <strong>Psychotherapeutenjournal</strong> 2/<strong>2013</strong>