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Psychotherapeutenjournal 2/2013 (.pdf)

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Bundespsychotherapeutenkammer<br />

Mitteilungen der Bundespsychotherapeutenkammer<br />

mit komplexem Behandlungsbedarf eine<br />

flächendeckende, leitlinienorientierte und<br />

transparente Versorgung aufzubauen. Deshalb<br />

schlug der Präsident der BPtK, Prof.<br />

Dr. Rainer Richter, dem DPT als einen<br />

möglichen Lösungsansatz vor, einen neuen<br />

§ 116c SGB V „Ambulante Versorgung<br />

psychisch kranker Menschen mit komplexem<br />

Behandlungsbedarf“ zu fordern. Auf<br />

Basis dieses gesetzlichen Auftrags solle<br />

der Gemeinsame Bundesausschuss<br />

(G-BA) definieren, für welche Patientengruppen<br />

dieses neue integrierte Versorgungsangebot<br />

aufgebaut werde. Der G-BA<br />

solle Standards formulieren zur Leitlinienorientierung,<br />

zum Behandlungsumfang, zu<br />

den sächlichen und personellen Anforderungen<br />

und zur vertraglichen Absicherung<br />

der notwendigen Kooperationen sowie<br />

Qualitätsmessung und -darlegung. Anbieter,<br />

die die Mindeststandards des G-BA<br />

erfüllten, sollten zur Versorgung zugelassen<br />

werden. Eine Bedarfsplanung solle es<br />

nicht geben, sondern es solle wie derzeit<br />

auch beim § 116b SGB V „Ambulante spezialfachärztliche<br />

Versorgung“ gelten: „Wer<br />

kann, der darf“.<br />

Mit diesem Vorschlag ziehe man, so Richter,<br />

die Konsequenzen daraus, dass psychisch<br />

kranke Menschen für Krankenkassen<br />

im Wettbewerb ökonomisch keine attraktiven<br />

Versicherten seien. Die Kassen<br />

seien zwar bereit, Selektivverträge abzuschließen.<br />

Allerdings sei deutlich erkennbar,<br />

dass dies meist unter dem Aspekt des<br />

Kosten- und Leistungsmanagements geschehe.<br />

Leitlinienorientierte Versorgung<br />

werde in der Regel versprochen, sie werde<br />

innerhalb der Selektivverträge aber nicht<br />

realisiert. Wenn es um Psychotherapie gehe,<br />

würden die Patienten auf die Regelversorgung<br />

verwiesen, obwohl klar sei, dass<br />

sie hier schon aufgrund der langen Wartezeiten<br />

und der Engführungen der Psychotherapie-Richtlinie<br />

die notwendige Versorgung<br />

nicht erhalten könnten. Die Entwicklung<br />

einer flächendeckenden, leitlinienorientierten<br />

Versorgung für psychisch kranke<br />

Menschen mit komplexem Behandlungsbedarf<br />

könne daher nicht dem Wettbewerb<br />

zwischen den Krankenkassen überlassen<br />

werden.<br />

Dieser Analyse folgten viele Delegierte, die<br />

aus unterschiedlichen Bundesländern von<br />

entsprechend unzureichenden Selektivverträgen<br />

berichteten. Die Kompetenzen des<br />

ambulanten und stationären Bereichs<br />

müssten gebündelt werden. Derzeit werde<br />

die Versorgung dieser Patienten entweder<br />

aus dem stationären Bereich heraus geplant<br />

und umgesetzt oder fokussiere auf<br />

den ambulanten Bereich. Es sei aber klar,<br />

dass sich bei diesen Patienten Phasen stationärer<br />

und ambulanter Versorgung miteinander<br />

abwechselten. Für diese Patienten<br />

gehe es um Behandlungskontinuität und<br />

eine angemessene Abstimmung zwischen<br />

den Berufsgruppen und Sektoren.<br />

Angemessene<br />

Rahmen bedingungen<br />

In eigener Sache forderte der DPT angemessene<br />

Rahmenbedingungen für psychotherapeutische<br />

Tätigkeiten. Dazu sei es<br />

notwendig:<br />

Erste Flexibilisierungen bei Gruppenpsychotherapie<br />

Der G-BA hat zwei einschränkende Voraussetzungen für die Erbringung von Gruppenpsychotherapie<br />

aufgehoben. So kann die Verhaltenstherapie künftig auch als alleinige<br />

Gruppenpsychotherapie durchgeführt werden. Bislang schrieb die Psychotherapie-<br />

Richtlinie vor, dass in der Verhaltenstherapie eine Gruppenpsychotherapie stets mit einer<br />

Einzelpsychotherapie kombiniert werden muss.<br />

Darüber hinaus hat der G-BA für die tiefenpsychologisch fundierte und analytische<br />

Gruppenpsychotherapie bei Kindern und Jugendlichen beschlossen, die Mindestteilnehmerzahl<br />

von sechs auf drei Teilnehmer zu verringern.<br />

G-BA prüft Systemische<br />

Therapie<br />

Der G-BA prüft die Anerkennung der Systemischen<br />

Therapie als Leistung der gesetzlichen<br />

Krankenversicherung bei Erwachsenen.<br />

Dieser Beschluss des G-BA<br />

am 18. April <strong>2013</strong> erfolgte vier Jahre<br />

nachdem der Wissenschaftliche Beirat<br />

Psychotherapie die Systemische Therapie<br />

als wissenschaftliches Psychotherapieverfahren<br />

bei Erwachsenen sowie Kindern<br />

und Jugendlichen anerkannt hat.<br />

Die Systemische Therapie bei Kindern<br />

und Jugendlichen wird dabei nicht Gegenstand<br />

des Bewertungsverfahrens<br />

sein.<br />

• die Befugniseinschränkungen in § 73<br />

Absatz 2 Satz 2 SGB V aufzuheben und<br />

es Psychotherapeuten zu ermöglichen,<br />

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen<br />

auszustellen, ins Krankenhaus einzuweisen<br />

sowie Rehabilitationsbehandlungen<br />

und Heilmittel zu verordnen,<br />

• gesetzliche Vorgaben in § 101 Absatz 1<br />

SGB V für flexiblere Rahmenbedingungen,<br />

für Jobsharing und zur Anstellung<br />

von Psychotherapeuten zu machen,<br />

• eine Regelung zur psychotherapeutischen<br />

Leitung von Medizinischen Versorgungszentren<br />

(MVZ) (§ 95 Absatz 1<br />

SGB V) und Krankenhäusern (§ 107<br />

Absatz 1 SGB V) bzw. Krankenhausabteilungen<br />

(§ 118 Absatz 2 SGB V) zu<br />

treffen,<br />

• den Einbezug der Psychotherapeuten<br />

in den absoluten Schutz nach § 160a<br />

Absatz 1 Strafprozessordnung vor Ermittlungsmaßnahmen<br />

(wie Telekommunikationsüberwachung)<br />

sicherzustellen,<br />

• die Beteiligung der BPtK an den Beratungen<br />

des G-BA auszubauen und die<br />

Aufnahme der Arbeitsgemeinschaften<br />

der Heilberufekammern auf Bundesebene<br />

in die Trägerorganisation zu prüfen.<br />

Zu adäquaten Rahmenbedingungen gehöre<br />

– betonte der DPT – auch eine angemessene<br />

Vergütung von Psychotherapeuten,<br />

wo immer sie arbeiten – in eigener<br />

Praxis, als Angestellte in einer Praxis, in<br />

MVZ, in Krankenhäusern, Rehabilitationskliniken<br />

oder anderen Institutionen.<br />

Befragung der angestellten<br />

Psychotherapeuten<br />

Mit großem Interesse folgten die Delegierten<br />

des 22. DPT den Erläuterungen von<br />

Hans-Dieter Nolting, Geschäftsführer des<br />

IGES Instituts, das im Auftrag der BPtK eine<br />

Befragung der angestellten und beamte-<br />

170 <strong>Psychotherapeutenjournal</strong> 2/<strong>2013</strong>

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