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Psychotherapeutenjournal 2/2013 (.pdf)

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Kommentare zu erschienenen PTJ-Artikeln<br />

gleichzeitig die Psychotherapeutschaft bei<br />

deren autonomer Ausübung der Fachkunde<br />

schwerwiegend zu behindern und die<br />

Patientenversorgung unnötig einzuschränken?<br />

Bei der Richtlinien-Psychotherapie<br />

verwenden die Krankenkassen zu diesem<br />

Zwecke als sogenannte vorgezogene Wirtschaftlichkeitsprüfung<br />

das Gutachterverfahren.<br />

Als gutachterliche Experten werden<br />

dazu fachlich qualifizierte Berufskolleginnen<br />

und -kollegen eingesetzt, die anhand<br />

von deren Berichten die Notwendigkeit,<br />

Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der<br />

beantragten Psychotherapie beurteilen.<br />

Die Entscheidungen der Krankenkassen,<br />

ob diese die Kosten für eine beantragte<br />

Psychotherapie übernehmen, stützen sich<br />

somit auf Expertenempfehlungen. Naturgemäß<br />

erfüllt dieses Vorgehen nur eingeschränkt<br />

die in der Forschung üblichen<br />

wissenschaftlichen Gütekriterien, und die<br />

unzureichende Bezahlung des Arbeitsaufwandes<br />

zum Erstellen der Berichte führt<br />

bei den Vertragsbehandlerinnen und -behandlern<br />

nachvollziehbar zu einer großen<br />

Unzufriedenheit.<br />

Die Suche nach besseren Alternativen<br />

zum Gutachterverfahren findet seit Längerem<br />

in der Fachöffentlichkeit der Psychotherapeutenschaft<br />

wie auch in den<br />

Gremien der sogenannten gemeinsamen<br />

Selbstverwaltung (Gemeinsamer Bundesausschuss,<br />

G-BA) statt. Bisher wurde allerdings<br />

kein Ergebnis erzielt, das ein Ablösen<br />

des GAV hinreichend begründen könnte<br />

und zu einem Konsens der Interessensgruppen<br />

geführt hätte.<br />

Der Artikel hat als Stimulus das Reizthema<br />

GAV berührt, das war mir beim Verfassen<br />

sehr bewusst. Eines möchte ich aus Respekt<br />

gegenüber den hier veröffentlichten<br />

kontroversen Meinungen hervorheben: Ich<br />

halte die Suche nach Verbesserungen der<br />

Psychotherapie-Richtlinien und speziell<br />

des GAV für sinnvoll. Damit diese Diskussion<br />

lebendig weiter geführt werden kann,<br />

sollte in Fachzeitschriften und Tagungen<br />

dafür großzügig Raum geboten werden.<br />

Bernd Ubben, Dresden<br />

156 <strong>Psychotherapeutenjournal</strong> 2/<strong>2013</strong>

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